GORLEBEN-CHRONIK

Hier finden sich Ausschnitte, wichtige Kapitel aus 40 Jahren Protest- & Widerstandsgeschichte gegen die Atomanlagen Gorleben. Es handelt sich um Auszüge aus der Gorleben-Chronik, eine unvollständige Auswahl besonderer Ereignisse:

1990-:

Die Turmbesetzer*innen

Am 21. und 22. Juni besetzen 14 Aktivist*innen beide Endlagerschächte des Bergwerks Gorleben. Anlass ist der Antritt der ersten rot/grünen Regierung in der Geschichte Niedersachsens. Im Nachgang verklagt die Bundesregierung die Aktivist*innen auf 126.000 DM Schadensersatz.

Turmbesetzung

1990


21.06.1990

Am 21. und 22. Juni besetzen 14 Aktivist*innen beide Endlagerschächte des Bergwerks Gorleben. Anlass ist der Antritt der ersten rot/grünen Regierung in der Geschichte Niedersachsens. Die Forderung der Besetzer*innen: Ministerpräsident Gerhard Schröder soll sein Versprechen zum dauerhaften Gorlebenstop einlösen. Durch die Aktion werden die Bergbauarbeiten (kurzfristig) eingestellt. Im Nachgang verklagt die Bundesregierung die AktivistInnen auf 126.000 DM Schadensersatz.
Es ist 8 Uhr morgens, als die Aktivist/-innen den Maschendrahtzaun und die dahinter liegende vier Meter hohe Betonmauer mit selbstgebauten Holzleitern überwinden und die beiden Fördertürme des so genannten Erkundungsbergwerks erklimmen. Gründe, die Türme zu besetzen, gibt es reichlich. Mit den Slogans „Koalitionspapiere sind geduldig, wir sind es nicht“ und „Letzte Schicht – Schacht dicht” und „Gorleben stop! – alle AKWs ab-schalten!“ fordern die Besetzer/-innen die unverzügliche Umsetzung der zwischen SPD und Grünen vereinbarten Pläne zum Ausstieg aus der Atomenergie. Ein „Aus“ für Gorleben, so kalkulieren die Atomkraftgegner/-innen, würde Folgen haben, denn alle AKWs, die Gorleben als Entsorgungsnachweis benutzen, müssten vom Netz genommen werden. Die ganze Endlagergraberei ist aus Sicht der Atomkraftgegner/-innen ohnehin eine Alibiveranstaltung... weiterlesen: Artikel in der Gorleben Rundschau 09/11-2020

1992


23.06.1992

Am 23. Juni endet der letzte der Turmbesetzer*innenprozesse wie die vorherigen mit einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße. Am 21. und 22. Juni 1990 besetzten 14 Aktivist*innen beide Endlagerschächte des Bergwerks Gorleben und erreichten einen kurzen Betriebsstillstand. Im Nachgang verklagt die Bundesregierung die AktivistInnen auf über 100.000 DM Schadensersatz.

126.901,10 DM

1993


23.06.1993

Am 23. Juni fondert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von den 14 Aktivist*innen ("Turmbesetzer*innen"), die 1990 die Fördertürme in Gorleben kurzfristig besetzt hatten und damit einen Stillstand der Arbeiten erzwingen konnten, Schadensersatz in Höhe von 126.901,10 DM.

01.08.1993

Auf einer Infoveranstaltung am 1. August zu den am 23. Juni ergangenen Mahnbescheiden bekunden die 14 Turmbesetzer*innen, Bundesumweltminister Töpfer "bekommt keinen Pfennig".

22.12.1993

In einer Zeitungsanzeige erklären sich am 22. Dezember mehrere hundert Unterzeichner:innen solidarisch mit den 14 Turmbesetzer:innen, die für ihre Aktion über 126.000 DM Schadensersatz zahlen sollen.

1995


01.03.1995

Der dritte Verhandlungstermin gegen die 14 Turmbesetzer*innen findet am 1. März vor dem Landgericht Lüneburg statt. Das Urteil im Schadensersatzprozess über mehr als 120.000 DM wegen einer Blockade des Bergwerks Gorleben wird für den 3. Mai angekündigt.

15.04.1995

Bei einer Jux-Auction versteigert die Bürgerinitiative Umweltschutz am Gorlebener Erkundungsbergwerk für ein atomares Endlager die Fördertürme symbolisch: Der Standort Gorleben kippe ja bekanntlich; da könne man auch die Fördertürme meistbietend versteigern, so Auktionator "Mister X". Am Ende kommen die Gorleben-Türme für zusammen 5 213 DM unter den Hammer. Eine Kaffee- und Kuchentafel bringt noch einmal rund 900 DM ein. Gesammelt wird auf diese Weise für die Prozesskosten der Schachtbesetzer, von denen der Bund knapp 127 000 DM fordert.

03.05.1995

Im Schadensersatz-Prozess um die Turmbesetzung in Gorleben im Juni 1990 erlässt das Landgericht Lüneburg am 3. Mai das Urteil: Die AktivistInnen sollen 126.901,10 DM (+ Zinsen) Schadensersatz wegen Stillstandskosten bei den Erkundungsarbeiten im Gorlebener Salzstock zahlen. Die Turmbesetzer*innen beantragen Berufung beim Oberlandesgericht Celle.

1997


14.02.1997

Fast sieben Jahre nach der Besetzung von Fördertürmen auf dem Gelände für das geplante Atommüllendlager Gorleben hat das Oberlandesgericht Celle am 14. Februar die 14 Aktivist*innen zu Schadenersatz verurteilt. Die Höhe der Geldsumme die durch den Stillstand der Arbeiten verursachte finanzielle Verluste ausgleichen soll, bestimmte das Gericht nicht. Nach dem Beschluß des 4. Zivilsenats muß zunächst das Bundesamt für Strahlenschutz seine Forderung von rund 127 000 Mark konkret darlegen. Das Landgericht Lüneburg hatte die Demonstranten in erster Instanz zur Zahlung genau dieser Summe verurteilt. Die Turmbesetzer*innen beantragen Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Quelle: EJZ

Turmbesetzer*innen ziehen vor den BGH

1998


24.01.1998

24. Januar: Die 14 Turmbesetzer*innen, die durch ihre Aktion im Jahre 1990 für einen Betriebsstilltand im Bergwerk Gorleben sorgten und zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 126.000 DM verurteilt wurden, legen in Karlsruhe Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ein. Sie kündigen an, sollte der Bund auf den angeblich entstandenen Schaden verzichten, "würde man im Gegenzug von einer neuerlichen Besetzung dee Endlagergeländes mit dann 1300 Teilnehmern absehen".
"Unsere Hauptforderung lautet nach wie vor: Sofortige Stillegung des Endlagerbergwerks in Gorleben sowie aller anderen Atomanlagen. Wir lassen uns nicht kaufen oder durch Schadensersatzforderungen mundtot machen - jetzt gehen wir erst recht wieder auf die Türme."

Quelle: Turmbesetzer*innen, 8. Januar, EJZ

15.11.1998

In einem Brief an den Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) äußern Mitte November die sog. Turm-BesetzerInnen, die im Juni 1990 mit ihrer Aktion für einen kurzzeitigen Erkundungsstillstand im Bergwerk Gorleben sorgten, ihr Hoffnung, Trittin möge "einen Schlußstrich unter die existenzbedrohende Praxis" des zuvor CDU-geführten Ministeriums ziehen. Von den 14 Atomkraftgegner*innen werden mehr als 126.000 DM Schadensersatz gefordert. In diesem Zusammenhang wird allerdings bekannt, dass der Bund mittlerweile 150.000 DM von den Demonstranten verlangt: rund 127 000 DM für angeblich entstandene Ausfallkosten plus 23 000 DM Anwaltskosten.
Quelle: Elbe-Jeetzel Zeitung

99.11.1998

Ende November erklärt die Bundesregierung, dass die Forderungen über 150.000 DM Schadensersatz an die 14 "Turm-BesetzerInnen" aufrecht erhalten bleibt.

2000

November

Nach über zehn Jahren wird Anfang November unter das Schadensersatzverfahren gegen die "Turmbesetzer:innen" von Gorleben ein Schlussstrich gezogen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat das Bundesamt für Strahlenschutz angewiesen, die Klage gegen 14 Atomkraftgegner:innen, die im Juni 1990 Fördertürme des Erkundungsbergswerks in Gorleben besetzt hatten, zurückzunehmen.

Die Demonstrant:innen waren von der damaligen Bundesregierung auf insgesamt 126 901,10 DM Schadensersatz verklagt worden. Das Verfahren hat sich in der Folge der Konsensverhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Stromversorgern erledigt, weil sich die Atomkonzerne verpflichteten, auf die Erstattung geleisteter Vorauszahlungen hinsichtlich der Erkundung des Salzstocks Gorleben zu verzichten. Damit habe sich auch der Schadensersatzanspruch des Bundes gegen die Demonstrant:innen erübrigt.

"Es war höchste Zeit, dass ein Schlussstrich unter das Verfahren gezogen wird. Ich freue mich, dass dies jetzt durch die Konsensvereinbarung möglich ist", so Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne).

Die ganze Geschichte: