1996-2022:
Salinas
Besser als Salz fördern ist KEIN Atommüll lagern. Mit Salzförderung wollten Salinas verhindern, dass in Gorleben ein Endlager gebaut wird.
1996
September
Im September schließen die Salinas Salzgut Gorleben GmbH mit Graf von Bernstorff einen Pachtvertrag über ein über dem Salzstock gelegenes Grundstück samt der dazugehörigen Salzrechte ab.
14.09.1996
Am 14. September gründet sich in den Trebeler Bauernstuben die "Salinas Salzgut Gorleben GmbH". Die Salinas will vom Grafen Bernstoff Land pachten und Salz abbauen. Der Hintergedanke: Wirtschaftliche Nutzung, also die "Förderung und Vertrieb von Gorleben Salz", macht laut Berggesetz die Enteignung schwieriger. Das Grundkapital kommt über den bundesweiten Verkauf von Gesellschaftsanteilen, außerdem einiges Geld für die Prozesse des Grafen gegen die Atomanlagen zusammen.
18.12.1996
Am 18. Dezember reicht die Salinas GmbH beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld einen Antrag auf einen Rahmenbetriebsplan (Bohrantrag) für das Salinas-Grundstück und gleichzeitig im Auftrag von Graf von Bernstorff einen Antrag auf einen Rahmenbetriebsplan auf Bernstorff’schem Grund ein. Parallel werden Produkte und Konzepte zur Vermarktung des Gorlebensalzes entwickelt. Salinas will das Salz in flüssiger Form fördern und anschließend die dabei entstehenden unterirdischen Kavernen wirtschaftlich nutzen – beispielsweise als Gaslagerstätte.
1997
Juli
Im Juli wird die Salzvermarktung zuständigen Tochtergesellschaft Salinas Salzkontor GmbH gegründet.
August
Im August lehnt das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld den Pachtvertrag zwischen Graf von Bernstorff und der Salinas GmbH zur Gewinnung von Salz in Gorleben ab. Damit wird der anhängige Bohrantrag auf Eis gelegt. Gleichzeitig wird das Genehmigungsverfahrens für den zweiten Bohrantrag, den Salinas im Auftrag von Graf Bernstorff gestellt hat, eröffnet.
September
Ab September startet die Salinas den Ankauf und Vertrieb von Fremdsalz, um das Projekt bekanntzumachen. Mit dem Gewinn werden die laufenden Geschäftskosten bestritten und die Salzförderung in Gorleben vorbereitet.
Oktober
Im Oktober legt die Salinas Widerspruch gegen die Ablehnung des Pachtvertrags durch das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld ein.
1998
Januar
Über den Anwalt Nikolaus Piontek reicht das Unternehmen Salinas im Januar eine Untätigkeitsklage gegen das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld ein, das auf den Widerspruch gegen die Ablehnung des Pachtvertrags zwischen Salinas und Graf von Bernstoff die Salzrechte betreffend nicht fristgemäß reagiert hat.
24.02.1998
Am 24. Februar bestätigt das Niedersächsische Umweltministerium (NMU), dass das Bergamt Celle demnächst einen Rahmenbetriebsplan für den Abbau von Salz im Gorlebener Salzstock genehmigt. Nach Bergrecht ist damit die Förderung von Salz als Rohstoff zulässig. Der Rahmenbetriebsplan wird den Antragstellern, Andreas Graf von Bernstorff und der Salinas GmbH, unter anderem erlauben, eine Kaverne zu errichten: einen Hohlraum, um darin Salz zu fördern.
Quelle: Elbe-Jeetzel Zeitung
Salinas-Rahmenbetriebsplan wird zugelassen
17.04.1998
Am 17. April wird der von Graf von Bernstorff beantragte Rahmenbetriebsplan zur Salzgewinnung in Gorleben durch das Bergamt Celle zugelassen. Allerdings mit einer unerfüllbaren Bedingung: Graf von Bernstorff bzw. Salinas sollen in einer "gutachterlichen Stellungnahme" belegen, dass die Salzförderung das Erkundungsbergwerk sowie eine spätere Nutzung des Salzstockes als Atommüllendlager nicht gefährdet. Salinas fragt zurück: Wie soll Salinas das feststellen, wenn noch nicht einmal Umfang und Ende der Erkundung, geschweige denn die Eignungskriterien bekannt sind? Aber auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legt gegen diese Genehmigung Widerspruch ein. Der erste Bohrantrag für das Salinas-Grundstück wegen der fehlenden Pachtgenehmigung liegt noch immer auf Eis.
Mai
30.05.1998
Am Pfingstwochenende (30./31. Mai) veranstaltet die Salinas ein "Happening" auf dem "Firmengelände" an den Atomanlagen.
Salzförderung statt Atommüll-Lagerung
2000
16.02.2000
In einem Aufsehen erregenden Urteil spricht das Verwaltungsgericht Lüneburg der Salinas GmbH am 16. Februar die Nutzungsrechte am Salz des Grafen von Bernstorff zu. 1997 verweigerte das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld die Genehmigung der Nießbrauchrechte am Salz, seit fast vier Jahren wartet die Klage: Salinas hätte gar nicht vor, Salz zu gewinnen. Ihr Anliegen "sei die Verhinderung des Endlagers", das wäre "rechtsmissbräuchlich". Zudem wäre das viel ältere Recht des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Gefahr. Weil Salinas aber schon längst einen Rahmenbetriebsplan für die Salzgewinnung beantragt habe, "sei die ernste Absicht außer Zweifel", so das Verwaltungsgericht. Damit tritt Salinas künftig mindestens als gleichberechtigter Rechtsinhaber gegen das BfS an.
"Wenn nun die Süd-WestFlanke des Salzstocks Gorleben für eine wirtschaftliche Nutzung zur Verfügung steht, reduzieren sich alle Endlagerpläne auf dessen Nord-Ost-Flanke", folgert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg aus dem Richterspruch. In der Vergangenheit war mit Blick auf die Langzeitsicherheit immer die vollständige Erkundung als notwendig angesehen worden.
Quelle: u.a. Elbe-Jeetzel-ZeitungJuli
Buchstäblich in letzter Minute, einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist, legt das Bundesamt für Strahlenschutz im Juli Berufung gegen das Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts in Sachen Pachtgenehmigung / Salinas ein. Nun geht der Rechtsstreit in die dritte Runde.
2001
Januar
Im Januar legt Salinas-Anwalt Nikolaus Piontek Widerspruch gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans zur Salzstockerkundung ein. Die Rechtsstreitigkeiten um die Salinas-Pachtgenehmigung und die Bohrgenehmigungen liegen weiter auf Eis.
13.06.2001
Am 13. Juni wird der Antrag des Bundesamts für Strahlenschutz vom 04.09.1996 auf "Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Salz im Eigentum des Grafen Bernstorff zu wissenschaftlichen Zwecken" gegenüber dem Bergamt Clausthal-Zellerfeld zurückgezogen.
2003
März
Salinas will sich die Verzögerungstaktik der Behörden bei der Bohrgenehmigung in Gorleben nicht länger gefallen lassen und setzt im März dem neuen Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld eine Frist - und zwar zur endgültigen Entscheidung über den von Graf Bernstorff direkt beantragten Rahmenbetriebsplan auf einem Ausweichgrundstück.
Oktober
30.10.2003
Am 30. Oktober gibt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Streit zwischen der "Salinas Salzgut GmbH" und dem Bundesamt für Strahlenschutz den Gorleben Gegnern Recht: Die Genehmigung des Pachtvertrages zwischen der Salinas Salzgut GmbH und Andreas Graf von Bernstorff muss erteilt werden, die "Salzgerechtigkeiten" des Grafen darf Salinas für sich nutzen, was das Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld ihnen verwehrt hatte. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit über sieben Jahre. Ob Salinas damit die Erkundung für ein Atommüllendlager in Gorleben behindern würde, ob das möglicherweise sogar die Absicht des Salzabbaus wäre, sei für die Frage der Rechtsübertragung völlig unbedeutend, so die Richter. Damit folgen die Richter dem Rechtsvertreter von Salinas, Nikolaus Piontek aus Hamburg: "Das Gericht hat letztlich anerkannt, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, Salinas bereits von vorneherein den Abbau des Gorlebener Salzes sowie dessen ökologische Vermarktung zu verbieten." Salinas will nun den eigenen Rahmenbetriebsplan vorantreiben, um mit den ersten Bohrungen zu beginnen.
"Eine wichtige Hürde auf dem Weg zum Salzabbau ist geschafft." (Salinas)
BMU plant Veränderungssperre für Salzstock
2004
Juli
Besonders "Salinas" sei Adressat der vom Bundesumweltministerium geplanten "Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben", mit der die Bundesregierung die "Unversehrtheit" des Salzstocks sichern will, damit dort ein Atommüllendlager eingerichtet werden kann. Ihr Auftrag ist zudem, dem Bund Schadensersatzzahlungen zu ersparen. Es wäre aber ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Grafen Bernstorff. Der Entwurf einer „Veränderungssperre“ für den höchst möglichen Zeitraum von 10 Jahren wurde jetzt Gemeinden und Verbänden zwecks Stellungnahme zugesandt. Wie bereits in der Atom-Konsensvereinbarung von Juni 2000 vorgesehen wurde im novellierten Atomgesetz ein Passus (§ 9 Absatz 1 Satz 1) eigens eingefügt, um Dritte zu hindern, dort Salz abzubauen oder Gaskavernen zu errichten. Unter der Rubrik "Alternativen" heißt es im Entwurf lapidar "keine".
"Das Verbot ist erforderlich, weil Veränderungen im Untergrund dazu führen können, dass eine Standorterkundung nicht … durchgeführt werden kann." (Begründung)
Salinas ist also für ein mögliches Endlager Gorleben zu gefährlich geworden. (Bewertung Salinas)
2005
08.02.2005
Am 8. Februar erlaubt das Lüneburger Verwaltungsgericht der von Atomkraftgegnern gegründeten Firma Salinas Salzgut GmbH die Salzgewinnung im Salzstock Gorleben. Es sei "einen Etappensieg - nicht mehr, aber auch nicht weniger", Gorleben-Anwalt Nikolaus Piontek feiert das Urteil als einen "großen Erfolg", weil das Projekt Salzabbau damit im Grundsatz genehmigt werde. Begründet wird das Urteil im Kern damit, dass ein Salzabbau im Südwestfeld die Sicherheit des Erkundungsbergwerkes im nordöstlichen Teil nicht gefährden würde. Denn sollten die Erkundungen im nordöstlichen Teil des Salzstockes ergeben, dass dort für die Atommüll-Lagerung ausreichend Salzpartien vorhanden seien, wäre eine weitere Erkundung im südwestlichen Teil gar nicht mehr erforderlich. Und bloße Planungen seien nicht schutzwürdig. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Noch müsste ein Hauptbetriebsplan beantragt und genehmigt werden. Noch schwebt über allem die geplante Veränderungssperre des Bundes für den Salzstock oder ein mögliches Enteignungsverfahren. Kurzum: Auch mit dem Urteil ist entgegen vieler Schlagzeilen überhaupt nicht absehbar, wann und ob überhaupt Salz in Gorleben abgebaut werden darf.
Quelle: Elbe-Jeetzel Zeitung
2008
17.07.2008
In dem seit zwölf Jahren andauernden Rechtsstreit um das geplante Endlager Gorleben urteilt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 17. Juli zugunsten des Bundesamtes für Strahlenschutz: Die Endlagerung in Gorleben sei wichtiger als die Salzrechte des Grundbesitzers Andreas Graf von Bernstorff. Das Gericht betont das öffentliche Interesse an der Möglichkeit einer weiteren Erkundung des Salzstocks. Das Interesse des Klägers an der Gewinnung von Salz sei "weniger gewichtig".
2016
21.12.2016
Salinas schafft den Break-Even-Point. Seit dem 21. Dezember wird das Salz auch von der Hamburger Drogeriekette Budnikowsky verkauft.