1990 – Bohrturmbesetzung

Am 21. Juni 1990, dem Tag der Regierungsübernahme von SPD und Grünen in Niedersachsen, besetzt eine Gruppe von 14 Atomkraftgegner/-innen aus dem Wendland die Bohrtürme über den Gorlebener Schächten.

Es ist 8 Uhr morgens, als die Aktivist/-innen den Maschendrahtzaun und die dahinter liegende vier Meter hohe Betonmauer mit selbstgebauten Holzleitern überwinden und die beiden Fördertürme des so genannten Erkundungsbergwerks erklimmen. Gründe, die Türme zu besetzen, gibt es reichlich. Mit den Slogans „Koalitionspapiere sind geduldig, wir sind es nicht“ und „Letzte Schicht – Schacht dicht” und „Gorleben stop! – alle AKWs ab-schalten!“ fordern die Besetzer/-innen die unverzügliche Umsetzung der zwischen SPD und Grünen vereinbarten Pläne zum Ausstieg aus der Atomenergie. Ein „Aus“ für Gorleben, so kalkulieren die Atomkraftgegner/-innen, würde Folgen haben, denn alle AKWs, die Gorleben als Entsorgungsnachweis benutzen, müssten vom Netz genommen werden. Die ganze Endlagergraberei ist aus Sicht der Atomkraftgegner/-innen ohnehin eine Alibiveranstaltung.

Nun ist der Arbeitsalltag dieses Wirtschaftsbetriebes für ein Tag unterbrochen, sind die AKWs einen Tag ohne Alibi. Das Gericht verurteilt die Besetzer/-innen zwei Jahre später zu Bußgeldern. Doch dabei bleibt es nicht: Im Sommer 1993 werden den Turmbesetzer/-innen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland gesamtschuldnerisch Mahnbescheide zugestellt, die später in ein Zivilverfahren über eine Schadensersatzforderung in Höhe von 126 901,10 Mark münden (rund 63 000 Euro). Der materielle Schaden wird mit knapp 300 Mark für durchtrennten Stacheldraht und ein zerstörtes Vorhängeschloss angeführt. Der Löwenanteil aber, die 110 000 Mark „Stillstandskosten“, werden mit den fortlaufenden Kosten der Bauunternehmen für Personal, Maschinen and andere Positionen begründet, dazu noch ein paar Mark Verwaltungskosten. Zusammen: 126 901,10 Deutsche Mark! Eine plumpe Drohung im Mäntelchen eines Zivilprozesses.

BRD gegen Anti-Atom-Szene

Selbstverständlich würden beteiligte Politiker/-innen und Beamt/-innen, die in den ersten 15 Jahren mit politischen Willen und Schlamperei 1,4 Milliarden Mark (rund 700 Mio. Euro) für ein „Erkundungsbauwerk“ und ein mehr als fragwürdiges Endlager in Gorleben ausgegeben hatten, finanziell niemals zur Verantwortung gezogen werden. Was für die Betreiber aus der Portokasse zu begleichen wäre, bedeutet für die Turmbesetzer/-innen einen Angriff auf ihre finanzielle Existenz. Und genauso soll es auch verstanden werden. „Von uns kriegen sie keinen Pfennig!“ Das steht schnell fest. Für die erste Instanz vor Gericht fallen rund 30 000 Mark an. Durch Bürgschaften, Spendensammlungen Veranstaltungen und Aktionen kommen schon nach kurzer Zeit um die 22 000 Mark zusammen. Ein Klage-Fonds für die Prozesskosten wird eingerichtet um die Weiterführung des Prozesses durch alle Instanzen finanziell ermöglichen.

Die erste Instanz

…So vergehen weitere Jahre. Der dritte Verhandlungstermin gegen die 14 Turmbesetzer/-innen findet am 1. März 1995 vor dem Landgericht Lüneburg statt. Er ist eine Farce: Es klagt nämlich nicht etwa die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE), die in Gorleben bohrt und von den Stromkonzernen für alle notwendigen Kosten bezahlt wird, sondern die Bundesrepublik Deutschland. In Lüneburg selbst aber tritt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Klägerin auf. Der Grund: Vater Staat hat vorauseilend der Atomfirma DBE schon mal 126 901,10 Mark für den demobedingten Stillstand überwiesen.

Trittin beendet Marathon

Am 3. Mai 1995 wird das Urteil in diesem einmaligen Schadensersatz-Prozess bekannt gegeben. Die Aktivist/-innen sollen die 126 901,10 DM plus Zinsen wegen Stillstandskosten bei den Erkundungsarbeiten im Gorlebener Salzstock zahlen. Ein Schock, der aber doch Kampfgeist weckt: Es wird – natürlich – Berufung eingelegt. Aber auch das Oberlandesgericht Celle findet die Schadenersatzforderungen der Bundesrepublik gegen die Turmbesetzer rechtens. Der Prozessmarathon unter dem Motto „Niemals aufgeben …“ geht weiter. Nächster Schritt: Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und so weiter. Und so fort.

Erst zehn Jahre später, am 9. November 2000, verkündet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Pressemitteilung:

Schlussstrich in Verfahren gegen Demonstranten.

Nach über zehn Jahren wird unter das Schadensersatzverfahren gegen die „Turmbesetzer“ von Gorleben ein Schlussstrich gezogen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundesamt für Strahlenschutz angewiesen, die Klage gegen 14 Atomkraftgegner, die im Juni 1990 Fördertürme des Erkundungsbergwerks in Gorleben besetzt hatten, zurückzunehmen. Die Demonstranten waren von der damaligen Bundesregierung auf insgesamt 100.000 DM Schadensersatz verklagt worden.

Die Rücknahme der Klage wurde möglich aufgrund der Atomkonsens-Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. In der Vereinbarung hatten die Unternehmen erklärt, auf die Erstattung geleisteter Vorauszahlungen hinsichtlich der Erkundung des Salzstocks Gorleben zu verzichten. Damit ist auch der Schadensersatzanspruch des Bundes gegen die Demonstranten gegenstandslos geworden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Es war nach über 10 Jahren höchste Zeit, dass ein Schluss-strich unter dieses Verfahren gezogen wird. Ich freue mich, dass dies durch die Konsensvereinbarung möglich geworden ist.“

In der Rückschau ist die damalige Absicht klar zu erkennen: Demonstrieren gegen die Bonner Atompolitik sollte teuer und für kritische Bürger/-innen in seinen Folgen unberechenbar werden. Angedrohte Strafen sollten die Existenz bedrohen und das Demonstrationsrecht damit eingeschränkt werden. Ohne die solidarische Unterstützung vieler Menschen, ohne den engagierten Einsatz von Jurist/-innen und ohne den langen Atem des wendländischen Widerstands, hätte das Vorgehen, Demonstrant/-innen für einen Akt zivilen Ungehorsams mit Schadensersatzforderungen zu belegen, seinen Lauf genommen.

erschienen in: Gorleben Rundschau, Ausgabe 09/11-2020, von Birgit Huneke

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DWK-Butterfahrten 1977

1. August 2017

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Castor-Sixpack im März 1997

1. Juni 2017

Beim Castor-Sixpack im März 1997 zählten alle Seiten neue Superlative. Über 20 000 Menschen verteilten sich nach einem vorher besprochenen „Streckenkonzept“ auf der gesamten Länge der Schienen- und Straßenstrecke im Wendland. Die Camps , in denen viele Auswärtige Quartier bezogen, wurden von hiesigen Castorgruppen organisiert und versorgt.

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Ostern 1980

1. April 2017

Bevor es zu 1004 kam, war Ostern, und in der Nacht zum 8. April 1980 bereiteten rund 1500 Frauen aus dem In- und Ausland der Polizei an der Tiefbohrstelle 1003 in Gorleben eine ziemlich unruhige Nacht. Aus Marmeladeneimern und Waschmaschinentrommel dröhnte ein ohrenbetäubendes Klappern, Pfeifen und Getöse über die Gorlebener Waldbrandfläche.

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Wendolina

1. Februar 2017

Als am 8.5.1996 ermüdete und von Wasserwerfern durchnässte Atomkraftgegner völlig resigniert nach der Blockade des zweiten Castor-Transportes vom Zwischenlager Gorleben nach Lüchow zurückkehrten, gab es ein positives Zeichen. Auf dem Jeetzeler Berg ging die erste Windkraftanlage des Wendlandes in Betrieb.

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Februar 1979, Gartow

1. Dezember 2016

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Günter Zint

1. Oktober 2016

Günter Zint ist am 27. Juni 75 Jahre alt geworden. Dieser Mann hat viel fotografiert und trotz Presseausweis, mehrere Kameras eingebüßt. Irgendwann sagte er einmal: „Es ist verdammt gefährlich zu fotografieren und dokumentieren, wie der Staat für Ruhe und Ordnung sorgt.“

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Castor 1994

1. August 2016

Spätestens seit dem Sommer 1994, als der Alarm „der Castor kommt“ im Wendland eine Vielzahl von Aktivitäten, großformatigen Anzeigen bis zu einem zweiwöchigen Hüttendorf entstehen ließ, war klar, dass die Anti-Atom-Bewegung, zuvor scheinbar im Tiefschlaf versunken, wieder zum Leben erwacht war.

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Bürgerdialog

7. Juli 2016

Es ist 8.Februar 1979 als 115 Trecker und Mähdrescher die Teilnehmer des Bundesausschusses in Gartow empfangen. Das Thema Informationspolitik zu Gorleben. Es beginnt mit der Überreichung einer Resolution des Gartower Landvolkbezirksvorsitzenden Horst Schulz an den Vorsitzenden des Ausschusses, dem CDU Bundestagsabgeordneten Dr. Albert Probst und einem Fragenkatalog, ausgehändigt von Marianne Fritzen. Probst stellt schon bald…

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Werkstatt Rixdorfer Drucke

1. Juni 2016

Die „Werkstatt Rixdorfer Drucke“ vier politisch engagierter Künstler aus Berlin und Lüchow-Dannenberg hat im Wendland einige Berühmtheit erlangt: 1978 erschien dort der einzigartige „Entsorgungskalender 1978, den Atompark Gorleben betreffend“.

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Ein Gorleben Hearing

1. April 2016

Ende Januar 1981 veranstaltete die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) im Lüchower Gildehaus ein dreitägiges, nichtöffentliches Anhörungsverfahren für das geplante Zwischenlager in Gorleben.

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Gorleben vor 37 Jahren

1. Februar 2016

Heiße Kartoffeln“ – das ist ein Theaterstück in 15 Bildern, in dem es um einen Bauern namens Pankow geht, der für guten Profit Land an die Atomindustrie verkaufen kann, es aber schließlich trotz massiver Bedrohung wie Bestechung, Fotoaufnahmen und Rauschgiftvorwürfen nicht tut.

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Vor 35 Jahren

1. November 2015

4. Juni 1980, 9.50 Uhr: Die erste Hütte auf der Bohrstelle 1004 in Gorleben fällt. BGS-Hubschrauber, Planierraupen, Wasserwerfer und tausende Polizist/-innen, die das Hüttendorf in Gorleben gewaltsam räumen.

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1990: Wir stellen uns quer !

7. Juli 2015

1990: Das Bundesverwaltungsgericht versagt den Endlagerstopp im Januar. Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der atomrechtlichen Teilerrichtungsgenehmigung im März ab. Das Verwaltungsgericht entscheidet gegen den Sofortvollzug der Betriebsgenehmigung des Castor-Lagers im April. Und täglich rollenden Transporte mit Atommüll ins Zwischenlager. Der Widerstand reagiert: Am 7.5. wird der Zaun zur Pilot Konditionierungsanlage (PKA)…

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