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Lügengeschichten
Lilo Wollny: Es wird
wie ein Kartenhaus zusammenbrechen
20 Jahre Lügen, Tricks und Größenwahn - Der
Atommüllskandal von Gorleben
Erschienen 1998 |
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Das Buch über die Geschichte bis
1998 liegt digital vor und wird hier in vollem Wortlaut
wiedergegeben:
Vorwort
Herausgeberin dieser Broschüre ist die
Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben. Diese Gruppe hat es sich zur
Aufgabe gemacht, in einem "Rechtshilfefond" Geld zu sammeln, um
die Prozesse in Gorleben zu finanzieren. Das Geld wird im
wesentlichen für zwei Bereiche ausgegeben:
- Es werden verwaltungsrechtliche Klagen gegen die
Atomanlagen in Gorleben finanziert. Da es in Deutschland keine
Popularklage gibt, müssen immer einzelne Bürger und
Bürgerinnen als Klagende auftreten. Sie müssen nachweisen, daß
sie in ihren Rechten betroffen sind. Es ist oft sehr
schwierig, diese Klagebefugnis zu erreichen. Diesen
Einzelpersonen hält die Rechtshilfegruppe finanziell den
Rücken frei.
- Es werden Gutachten für diese Klagen finanziert.
Außerdem organisiert die Rechtshilfegruppe
Veranstaltungen, bei denen die juristisch-politischen Aspekte
der Auseinandersetzung um die Atomanlagen in Gorleben
dargestellt und diskutiert werden.
Seit der Gründung 1979 hat die
Rechtshilfegruppe eine unübersehbare Fülle von Prozessen
unterstützt. Klagen, Revisionen, Eilverfahren, Weisungen und
Änderungen der sofortigen Vollziehung bilden einen juristischen
Dschungel, der selbst für Insider kaum zu überschauen ist.
Insgesamt hat die Rechtshilfegruppe Gorleben in den zwanzig
Jahren ihres Bestehens rund eine halbe Million Mark gesammelt
und weitergeleitet. Sie ist ein fester und von den
Atombetreibern gefürchteter Teil des wendländischen Widerstands.
Um weiter erfolgreich gegen die Atomanlagen vorgehen zu können,
brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung.
Mit der Herausgabe dieser Broschüre möchten
wir die Geschichte und die Hintergründe des Gorlebener
Atomskandals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.
Es geht darin nicht nur um haarsträubende Verdrehungen von
geologischen Daten, Grenzwerten und Paragraphen. Es geht auch um
die vielen unglaublichen Ereignisse und Anekdoten aus zwanzig
Jahren leidvoller Erfahrung mit der Atomindustrie -
niederschmetternde, empörende, manchmal auch komische
Geschichten über persönliche Begegnungen mit Politikern und
Betreibern, über die Lilo Wollny wie nur wenige erzählen kann.
Auf vielen Veranstaltungen, vor Gruppen und im Freundeskreis hat
sie ihre Zuhörer mit ihrer Sachkenntnis und ihrem erzählerischen
Talent in den Bann gezogen. Wir haben Lilo Wollny gebeten, die
Gorlebener Geschichte aufzuschreiben. Dafür danken wir ihr.
Asta von Oppen für die
Rechtshilfegruppe Gorleben. November 1998
Einleitung
Seitdem im Jahr 1977 Gorleben als Standort
für ein atomares Endlager im Rahmen eines sogenannten
Integrierten Entsorgungszentrums benannt wurde, sind zwanzig
Jahre vergangen. Zwanzig Jahre, in denen eine junge Generation
herangewachsen ist, die die Entwicklung von Gorleben nicht mehr
aus eigenem Erleben kennt. Aber gerade in den letzten Jahren
haben die Vorgänge um die Castortransporte viele Menschen auf
die Atomproblematik aufmerksam gemacht.
Wir stellen immer wieder fest, daß es einen
wahren "Hunger" nach Informationen gibt. Ich will deshalb
versuchen, die Entwicklung des Problems der Entsorgung
radioaktiver Abfälle mit Schwerpunkt auf das geplante Endlager
im Salzstock Gorleben-Rambow darzustellen.
Die Geschichte des Endlagerprojekts in
Gorleben - das ist eine endlose Aneinanderreihung von
Täuschungen, Nötigungen, Verunglimpfungen, Rechtsbeugungen und
Vertuschungen. Es ist die Chronik eines Skandals, der bis in die
fünfziger Jahre zurückreicht.
Nachdem im Jahre 1955 der Bundesrepublik
endlich von Seiten der Siegermächte die Erlaubnis erteilt wurde,
an dem zwei Jahre zuvor von General Eisenhower in Genf
verkündeteten Projekt Atoms for Peace teilzunehmen,
entwickelte sich auf dem Gebiet der Atomtechnik hektische
Betriebsamkeit. Als erstes wurde unter der Leitung von Franz
Josef Strauß ein Atomministerium gegründet. Neue
Forschungsinstitutionen wurden eingerichtet und mit Riesensummen
gefördert: So entstand 1956 die Großforschungsanlage Karlsruhe,
die sich zu 75 Prozent in Bundes- und zu 25 Prozent in
Landeseigentum befindet. Ein Jahr später folgte die
Kernforschungsanlage Jülich, die zu 90 Prozent dem Bund gehört.
Trotz der Dringlichkeit wurde erst 1959 ein
Atomgesetz verabschiedet. Der erste Entwurf war 1957
gescheitert, weil man sich nicht auf eine rein zivile Nutzung
der Atomtechnik festlegen wollte. Bei dem schließlich
verabschiedeten Gesetz wurde die Frage der militärischen Nutzung
einfach ausgeklammert. In diesem Gesetz hatte die Förderung der
Atomkernspaltung erste Priorität. Die Sicherheit der Bevölkerung
kam erst in zweiter Linie zur Sprache, von der Entsorgung der
Abfälle war überhaupt nicht die Rede.
Die Bundesrepublik verhielt sich so, als
würde sie Flugzeuge starten, ohne daß irgendwo eine Landebahn
vorhanden wäre. Mit anderen Worten: Man begann, atomare Abfälle
zu produzieren, ohne zu wissen, wie man sich ihrer je würde
entledigen können. Gleichzeitig wurde die Bevölkerung mit einem
wahren Propagandafeldzug für die Atomindustrie überzogen:
Schiffe sollten atomar betrieben, Flugzeuge und Autos mit dieser
Technik fast umsonst fliegen und fahren können. Unter dem Slogan
"sauber, sicher und billig" wurde die Atomenergie der
Bevölkerung als die Rettung vor allen künftigen Energieproblemen
angepriesen. Sie sollte der Menschheit ein wahres Paradies auf
Erden bescheren.
In dem Zusammenhang fällt mir der Bericht
eines Bauern aus Whyl ein, jenem Ort, an dem der Widerstand
gegen die Atomkraft begann. Der Mann betrieb auf seinem
Grundstück ein kleines Wasserkraftwerk und erzeugte damit den
für seinen Hof nötigen Strom. Als man in der Nähe einen Kanal
baute, befürchtete er, man würde ihm das Wasser abgraben. Er
fuhr deshalb nach Freiburg, um zu fragen ob es möglich sei, ein
kleines Atomkraftwerk in seinem Garten zu bauen. Ihm wurde
geantwortet, daß wäre leider unmöglich, weil es wirklich zu
kompliziert sei. Aber er solle sich keine Sorgen machen: Wenn
man erst genügend Atomkraftwerke habe, könne er sein
Wasserkraftwerk vergessen. Der Strom würde dann nur noch ein
Pfennig pro Kilowatt kosten - na ja, vielleicht drei Pfennig mit
Gebühren. Aber das wäre das Höchste, was in Frage käme.
Wir alle können auf unserer Stromrechnung
ablesen, was daraus geworden ist. Im Gegenteil: Bis zum heutigen
Tag warten wir vergeblich darauf, von den verantwortlicher Seite
über den wirklichen Preis für die Erzeugung von Elektrizität aus
Kernspaltung informiert zu werden. Unabhängige Wissenschaftler,
die alle Faktoren einschließlich der Entwicklungs- und
Folgekosten berechnet haben, kommen zu einem "ehrlichen" Preis
von etwa 4,60 DM pro Kilowattstunde.
So versucht die Atomlobby bis zum heutigen
Tag, die Bevölkerung mit Lügen und Vernebelungstaktiken zu
manipulieren und ihren Zwecken gefügig zu machen. Das
Batelle-Institut, selbst Mitglied im Deutschen Atomforum und
aktiv an Forschungen zur Kernspaltung beteiligt, formulierte das
in einer vom Bundesministerium für Forschung und Technologie
(BMFT) 1977 in Auftrag gegebenen Analyse so: "Die Propaganda für
Atomstrom dient der Infantilisierung des Passivbürgers." Die
Geschichte des geplanten Atommüll-Endlagers in Gorleben ist ein
eindrucksvoller Beleg für diese These. Nur ist die Rechnung mit
der Lüchow-Dannenberger Bevölkerung nicht aufgegangen.
Vom Nuklearen Entsorgungszentrum
zum Integrierten Entsorgungskonzept
Entscheidung für Gorleben - ein ungelöstes
Rätsel
Seit 1960 das erste AKW in Kahl in Betrieb
ging - inzwischen sind in der Bundesrepublik 19 Atomkraftwerke
am Netz - wird in großem Maßstab Atommüll produziert. Atommüll,
der für über hunderttausend Jahre für Mensch und Umwelt
lebensgefährlich ist und deshalb sicher abgeschlossen von der
Umwelt endgelagert werden muß.
Erst die 4. Novelle des Atomgesetzes von 1976
enthielt Vorschriften zur Entsorgung und gab damit dem Umgang
mit dem Atommüll Gesetzesrang. Schon 1974 hatte das
Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) die
Forderung nach einem Integrierten Entsorgungszentrum
aufgestellt: Brennelementlagerung, Wiederaufarbeitung,
Abfallbehandlung, Uranverarbeitung, Herstellung von
Mischoxid-Brennelementen und Abfallendlagerung sollten an einem
Ort zusammengefaßt werden.
Für die Endlagerung des Atommülls wurde ein
passender Salzstock gesucht, denn man hatte sich für das
Salzkonzept entschieden. Angeblich hatte der ehemalige
SPD-Ministerpräsident Alfred Kubel bereits sehr frühzeitig
angeboten, ein Endlager in Niedersachsen zu errichten. Das
jedenfalls berichtete der CDU-Bundestagsabgeordnete Kurt-Dieter
Grill vor dem Atomanlagenausschuß des Kreistags in
Lüchow-Dannenberg. Das würde immerhin erklären, warum nur in
Niedersachsen nach einem Standort gesucht wurde - und nicht
beispielsweise auch in Schleswig-Holstein, das ebenfalls etliche
Salzstöcke besitzt. Es gab einige Voraussetzungen, die erfüllt
sein sollten: Der Standort durfte nicht zu nah an einem
Ballungszentrum liegen (wegen der absoluten Ungefährlichkeit der
Anlagen?). Es sollte eine vorteilhafte Windrichtung vorherrschen
(für wen?). Eine geringe Bevölkerungsdichte wäre günstig.
Eine Findungskommission sollte den
amtierenden Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU) beraten.
Den Vorsitz hatte Carl-Friedrich von Weizsäcker. Zuständig für
die Auswahl der Salzstöcke war der Erlangener Professor Gerd
Lüttig, der - sozusagen als erste Wahl - drei mögliche Standorte
vorschlug: Lichtenhorst, Lutterloh und Wahn im Emsland. Gorleben
rangierte weit hinter diesen Standorten. So war man denn auch
sehr überrascht, als Albrecht am 22. Februar 1977 ausgerechnet
Gorleben als alleinigen Standort für das Nukleare
Entsorgungszentrum (NEZ) benannte.
Eigentlich hätte man schon zwei Jahre vorher
mißtrauisch werden können. 1975 gab es an drei Orten verheerende
Waldbrände. Zwei dieser Orte waren potentielle Standorte für das
in Aussicht genommene NEZ. Der dritte Flächenbrand zerstörte ein
riesiges Waldgebiet zwischen Gorleben und Gartow. Es galt als
erwiesen, daß das Feuer gelegt worden war. Seltsamerweise gab es
aber nie ernsthafte Bemühungen von Seiten der Polizei, den oder
die Brandstifter ausfindig zu machen. Zu dem Zeitpunkt, als das
Feuer wütete, kam natürlich niemand auf die Idee, einen
Zusammenhang zwischen den einzelnen Bränden zu sehen. Als
allerdings zwei Jahre später die Standortbekanntgabe erfolgte,
stellte sich heraus, daß die Brandfläche fast deckungsgleich war
mit dem Gelände, das für den Bau des NEZ vorgesehen war. Da
konnten einem schon seltsame Gedanken kommen.
Bis heute ist es ein Rätsel geblieben, was
Ministerpräsident Albrecht letztlich dazu bewogen hat, gerade
Gorleben als Standort zu benennen. Eine mögliche Erklärung
lieferte der damals für die Auswahl zuständige Professor Lüttig
in einem Gespräch, das die örtliche Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ)
anläßlich des 20. Jahrestages der Standortbenennung mit ihm
führte. Nach Aussage Lüttigs habe Albrecht auf seine erstaunte
Frage: "Wie kommen Sie denn auf Gorleben?" geantwortet: "Das ist
jetzt keine geologische, sondern eine politische Entscheidung...
Ich möchte jetzt die Ostzonalen mal richtig ärgern!" Wenn das
stimmt, dann war Gorleben nichts anderes als eine Retourkutsche
wegen des Baus des DDR-Endlagers "Morsleben" an der
deutsch-deutschen Grenze bei Helmstedt. Andererseits hatte
Albrecht sicher auch berechtigte Hoffnung, sein Vorhaben in dem
abgeschiedenen und dünn besiedeltem Lüchow-Dannenberg ohne große
Gegenwehr durchzusetzen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ragte wie ein
Dreieck in das Gebiet der DDR, war also an zwei Seiten durch die
Grenze eingeschlossen. Keine Straße führte durch den Kreis, ja
es gab nicht einmal eine vorbeiführende Autobahn, von der eine
Abfahrt in Richtung Lüchow-Dannenberg zeigte. Hier war im
wahrsten Sinn des Wortes die Welt mit Brettern zugenagelt.
Entsprechend war die wirtschaftliche Entwicklung verlaufen:
keine Spur von Teilnahme am "Wirtschaftswunder". Die
Arbeitslosigkeit lag stetig um die 16 Prozent, gelegentlich fiel
das Wort vom "Armenhaus der Republik". Zudem war die Bevölkerung
konservativ bis in die Knochen. Bei Wahlen gewann die CDU mit
schöner Regelmäßigkeit über 60 Prozent der Stimmen. Auch die NPD
hatte in ihrer �Blütezeit� starken Zulauf. Sollte Albrecht der
Meinung gewesen sein, dieser Landkreis hätte nicht nur die
dünnste Bevölkerung, sondern auch die dümmste?
Andrerseits war Lüchow-Dannenberg einer von
zwei Landkreisen in der gesamten Bundesrepublik, der sich noch
im ökologischen Gleichgewicht befand. Die Gegend war weitgehend
von Umweltschäden, Betonierung und Zersiedelung verschont
geblieben. Auch das soziale Gefüge war verhältnismäßig intakt.
Es gab keine �Superreichen� und auch kaum extreme Armut. Es gab
noch den Zusammenhalt in Familien- und Dorfgemeinschaften. Sehr
schnell begriffen viele Menschen, daß alle diese Werte mit den
Atomplänen in Gefahr gerieten. Aus diesem Grunde regte sich vom
Tag der Standortbenennung an ein ständig wachsender Widerstand.
Zum Kristallisationspunkt der aufkeimenden
Bewegung wurde eine Gruppe von einheimischen Bürgern, die sich
bereits im Jahr 1973 unter der Führung von Joachim und Marianne
Fritzen zusammengeschlossen hatte. Damals war in Langendorf,
wenige Kilometer von Gorleben entfernt, der Bau eines
Atomkraftwerks geplant. In kurzer Zeit formierte sich nun der
Widerstand. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
(BI) wurde offiziell gegründet, und am 13.März 1977 kam es zur
ersten Großdemonstration auf dem Waldbrandgelände. Zu den
Kundgebungsrednern gehörte damals auch der Zukunftsforscher
Robert Jungk, der eindringlich vor den Gefahren des Atomstaates
warnte. Von diesem Tage an folgten stetig Widerstandsaktionen,
Informationsveranstaltungen und eine große Unterschriftenaktion,
an der sich fast alle Bürger des Landkreises beteiligten. Noch
waren auch fast alle Gemeinderäte gegen das NEZ.
Die Machenschaften der DWK
In der Folgezeit bemühte sich die Deutsche
Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK),
das für das NEZ benötigte Land aufzukaufen. Ein großer Teil
davon gehörte Andreas Graf von Bernstorff, der sich von Beginn
an weigerte, Teile seines Besitzes an die DWK zu verkaufen.
Unter seiner Führung wurde ein Grundbesitzerverein gegründet,
dem fast alle Eigentümer der betreffenden Flächen beitraten. Sie
waren sich einig, dem Kaufwunsch der DWK zu widerstehen. Doch
nun entschloß sich die Gegenseite zu einem Vorgehen, das dem
Tatbestand der Nötigung, ja der Erpressung, bedenklich nahekam.
Den Landbesitzern flatterten Briefe von der
DWK ins Haus. Sie enthielten Kaufverträge, in denen - befristet
bis zum 2. Mai 1978 - ein Quadratmeterpreis von 4,20 DM
angeboten wurde. Danach wäre die DWK nicht länger bereit, die
Kaufangebote aufrechtzuerhalten. Vielmehr würden die
Landbesitzer dann enteignet und nur mit dem Verkehrswert von
0,39 DM pro Quadratmeter entschädigt. Gleichzeitig wurden die
betroffenen Landwirte von einem Stader Wachkommando
terrorisiert, das die DWK angeheuert hatte. Sie wurden auf
Schritt und Tritt bis auf die Felder verfolgt. Nachts wurden
Höfe und Häuser von Scheinwerfern ausgeleuchtet. Angeblich
sollten die Verkäufer auf diese Weise vor "Angriffen" von
Gegnern "geschützt" werden.
Die DWK hatte mit dieser Methode Erfolg. Nach
und nach bröckelte die Front der Widerstrebenden. Zu groß war
die Versuchung, zu groß die Sorge, eine einmalige Chance zu
verpassen. Man darf nicht vergessen: Bei dem Land handelte es
sich zum größten Teil um verbrannte Waldflächen. Die
verschuldeten Landwirte hatten kaum Geld, um die Brandflächen zu
räumen, viel weniger noch dafür, sie wiederaufzuforsten. Der
Verkauf bot einen Ausweg aus der wirtschaftlichen Misere, in der
sich viele der Landwirte befanden. Einige Bauern, die viel Land
zu verkaufen hatten, wurden so zu Millionären. Die einzigen
Standhaften waren die Kirchgemeinden in Restorf und Gartow und
Graf Bernstorff. Sie haben ihren Standpunkt bis zum heutigen Tag
durchgehalten.
Ein Gorlebener Landbesitzer bot damals der
Bürgerinitiative sein Land zum Kauf an. In nur fünf Tagen
sammelte der Verein bundesweit 800 000 DM. Als am vereinbarten
Tag die Vertreter der BI mit dem Geldkoffer vor der Tür standen,
erfuhren sie, daß der Besitzer entgegen der Vereinbarung einen
Tag vorher sein Land an die DWK verkauft hatte. Warum wohl? Die
Gründe für diesen plötzlichen Sinneswandel sind bis heute im
Dunkeln geblieben.
Und noch eine Merkwürdigkeit: Da es sich in
diesem Fall um den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an
ein Industrieunternehmen handelte, hatte der
Grundstücksverkehrsausschuß des Landkreises abschließend über
die Zulässigkeit zu entscheiden. Nach Recht und Gesetz ist ein
solcher Verkauf nämlich nicht erlaubt, wenn gleichzeitig ein
Angebot von einem Landwirt vorliegt. Und das war hier der Fall,
weil die Bürgerinitiative die Flächen dem Landwirt Horst Wiese
zur Bewirtschaftung überlassen wollte. Daß der
Grundstücksverkehrsausschuß den Deal mit der DWK dennoch
genehmigte, widersprach nicht nur dem Grundsatz "Bauernland in
Bauernhand", dem der Ausschuß verpflichtet ist, sondern auch
höchstrichterlicher Rechtsprechung. Der Vorgang fügte sich in
die Reihe von Rechtsbeugungen zugunsten der Atomindustrie, von
denen die Atomgegner schon zum damaligen Zeitpunkt ein Lied
singen konnten. An dieser Praxis hat sich bis heute nichts
geändert.
Hannover-Hearing: Unabhängige Experten sind
entsetzt
Während die DWK damit beschäftigt war, die
Grundlagen für den Baubeginn zu schaffen, beteuerte der
Ministerpräsident zum wiederholten Male, die Genehmigung für das
NEZ würde nur erteilt, wenn die Anlagen keinerlei Gefahren für
die Bevölkerung darstellten. So gelang es dem mit Bernstorff
befreundeten Grafen Hermann von Hatzfeld, den
Ministerpräsidenten für ein internationales Hearing mit dem
Titel Rede � Gegenrede zu gewinnen. Unter der Leitung des
Philosophen und Atomphysikers Carl-Friedrich von Weizsäcker
trafen im März 1979 in Hannover rund sechzig hochkarätige
Wissenschaftler zusammen, um über die Risiken eines Nuklearen
Entsorgungszentrums zu debattieren.
Die Seite der Befürworter war durch 37 von
der DWK bestellte Wissenschaftler vertreten, die alle in enger
Verbindung zur Atomindustrie standen. Sie wurden von zahlreichen
Mitarbeitern der an der Planung des NEZ beteiligten
Institutionen unterstützt. Auf der Kritikerseite beteiligten
sich unter der Leitung des österreichischen Atomphysikers Dr.
Helmut Hirsch zwanzig ausländische Experten. Während die
Kritiker beabsichtigten, speziell über die Gorleben-Anlagen zu
beraten, wurde dieser Vorschlag von der Niedersächsischen
Landesregierung abgelehnt. Es sollte lediglich allgemein über
die Durchführbarkeit solcher Vorhaben, nicht aber über das
Entsorgungszentrum in Gorleben diskutiert werden. Die Kritiker
wurden von Anfang an benachteiligt. Sie beklagten, daß die zur
Vorbereitung nötigen Unterlagen teilweise viel zu spät oder gar
nicht an sie herausgegeben wurden.
In ihrem Abschlußbericht stellte die
Kritikergruppe mit "Entsetzen" fest, daß es für die Beurteilung
der Sicherheit eines Endlagers im Gorlebener Salzstock weder
Analysen über die Beschaffenheit der Lagerstätte noch Kriterien
für das geplante Endlagerbergwerk gab. Dazu erklärte der
schwedische Atomexperte Professor Dean Abrahamson: "Es wäre
natürlich möglich, weiterzumachen ohne Kriterien festzusetzen
... Ein Vorgehen in dieser Weise garantiert, daß man die
Kriterien erfüllen wird: Denn es ist genau so, als wenn man bei
einem Schießwettbewerb zunächst auf die blanke Wand schießen,
dann zu der Wand hingehen und das Ziel jeweils um die Stellen
herum einzeichnen würde, wo die Schüsse hingetroffen haben. Ob
diese Vorgehensweise annehmbar ist, ist eine andere Sache."
Die Protestwelle rollt
Kurz zuvor waren im Wendland die
Vorbereitungen für die bis dahin größte Unternehmung der
Anti-Atom-Bewegung angelaufen: dem Treck nach Hannover. Unter
dem Motto "Albrecht wir kommen" setzte sich der Treck am 25.
März 1979 nach einer Auftaktkundgebung in Gedelitz in Bewegung.
Die Bauern waren mit 350 Traktoren dabei. Der Demonstrationszug,
der sich bei strömendem Regen auf Lüchow zubewegte, war fünf
Kilometer lang. Am nächsten Tag ging es mit einigen Treckern,
Autos, Fahrrädern und zu Fuß in Richtung Uelzen weiter. Von
Etappe zu Etappe schlossen sich mehr Menschen den
Lüchow-Dannenbergern an. Längst war der Slogan "Gorleben ist
überall" in der ganzen Republik verbreitet und verstanden.
Am Abend vor der geplanten Ankunft in der
niedersächsischen Landeshauptstadt starteten im Wendland über
100 Traktoren und mehrere tausend Einwohner in Richtung
Hannover, um sich dem Treck auf seiner letzten Etappe
anzuschließen. Noch in derselben Nacht verdichteten sich die
Meldungen über ein schweres Reaktorunglück im amerikanischen
Harrisburg. Als die Lüchow-Dannenberger am Morgen des 31. März
in Hannover einrollten, wurden sie von einer unüberschaubaren
Menschenmenge begeistert empfangen. Selbst die Polizei - und das
will etwas heißen - sprach von hunderttausend Demonstranten.
Unter dem Eindruck dieses Protests sicherte Albrecht den
Treckteilnehmern zu, nach der Auswertung des Hannover-Hearings
eine endgültige Entscheidung über das geplante atomare
Entsorgungszentrum zu treffen.
Nein zum Entsorgungszentrum - Ja zum Endlager
Seit dem Beginn der Flachbohrungen am 14.
März 1979 war es fast täglich zu Blockaden und Behinderungen der
Bohrfahrzeuge gekommen. So hatten Bauern mit Traktoren die
Ausfahrt des Genossenschaftsgeländes in Lüchow blockiert, auf
dem die Bohrfahrzeuge über Nacht abgestellt waren. Sie zogen
sich erst zurück, als die Geschäftsführung ihrer Genossenschaft
zugesagt hatte, die Bohrfahrzeuge nicht mehr aufzunehmen -
obgleich es "ein schönes Stück Geld" eingebracht hätte. Als
daraufhin die Bohrfahrzeuge auf dem nahegelegenen Bahngelände
abgestellt wurden, kam es auch dort zu einer mehrtägigen
Blockade. An diesem Platz hörte die versammelte Menschenmenge am
16. Mai 1979 die Regierungserklärung von Ministerpräsident
Albrecht, in der er das Aus für das NEZ verkündete.
Er erklärte: Zwar habe das Hearing in
Hannover ergeben, daß das geplante Nukleare Entsorgungszentrum
technisch machbar und gefahrlos für die Menschen sei, er habe
sich jedoch davon überzeugt, daß der Bau zur Zeit politisch
nicht durchsetzbar sei. Deshalb würde das NEZ nicht gebaut.
Allerdings seien die Untersuchungen für das Endlager davon nicht
betroffen. Sie würden zügig fortgeführt.
Am 8. Juli 1979 richtete Albrecht einen Brief
an den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), in dem er
schrieb, daß die Baumaßnahmen "mit vertretbaren polizeilichen
Mitteln" nicht geschützt werden könnten, "solange die
überwiegend feindseligen Einstellung der Bevölkerung vor Ort und
das starke Engagement weiter Bevölkerungskreise in der
Bundesrepublik gegen das NEZ gegeben" seien. Es müsse deshalb
"in Sachen Wiederaufarbeitung Ballast abgeworfen werden". Dann,
so glaube die Landesregierung, bestünde eine gute Chance, die
Tiefbohrungen für das Endlager vorzunehmen.
Wörtlich heißt es weiter: "Entscheidend für
die Richtigkeit dieser Prognose ist allerdings, daß die
Bevölkerung uns glaubt, daß das Projekt der
Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiter verfolgt wird (...) Ich
habe deshalb Vokabeln wie �für den Zeitraum, für den wir zu
entscheiden haben�, �für diese Generation�, �für diese
Politiker-Generation� gebraucht, alles Begriffe, die
interpretationsfähig sind und über die gesprochen werden kann.
Entscheidend ist, daß die Arbeiten zur Vorbereitung des
Endlagers weitergehen ..." Seit dieser Zeit konzentrierten sich
die Arbeiten auf den Bau des Endlagers für radioaktive Abfälle -
ohne allerdings auf die scheibchenweise Realisierung des
Integrierten Entsorgungskonzepts zu verzichten.
Was ist überhaupt Atommüll?
Radioaktive Strahlung
Ende des vorigen Jahrhunderts wurde die
Radioaktivität von Antonie-Henry Bequerel entdeckt. Nachdem
Marie und Pierre Curie das Polonium als neues strahlendes
Element neben dem Uran gefunden hatten, erkannte man, daß es
bestimmte Elemente gibt, die eine eigene Strahlung aussenden.
Man nannte diese Elemente "radioaktiv". In der Folgezeit wurden
durch den Beschuß mit Neutronen viele künstliche Radionuklide
hergestellt. Es blieb jedoch Otto Hahn und Lise Meitner
vorbehalten, als erste vorsichtig die Möglichkeit einer
Atomkernspaltung in Betracht zu ziehen. In den von ihnen
veröffentlichten Berichten wurde auch erstmals auf große
Energiemengen hingewiesen, die bei der Kernspaltung frei werden.
Diese Entdeckung führte bekanntlich zuerst zum Bau der Atombombe
und später zur sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie.
Schon vorher jedoch wurden künstlich erzeugte
Röntgenstrahlen medizinisch genutzt. Sowohl bei der Forschung
als auch bei der medizinischen Anwendung kam es zu der
leidvollen Erfahrung, daß radioaktive Strahlung Krebs erzeugt.
Marie Curie und auch viele Röntgenschwestern zählten damals zu
den ersten Opfern.
Radioaktive Strahlung entsteht beim Zerfall
von instabilen Atomkernen. Es ist eine Energieform, die sich als
elektromagnetische Wellen oder als Teilchenstrom durch Raum und
Materie ausbreitet. Die sogenannte ionisierende Strahlung (Ion =
elektrisch geladenes Atom) ruft durch die Übertragung von
Energie auf Gewebe elektrische und chemische Veränderungen in
den Zellen hervor. Auf dieser Wirkung beruht ihre
Gefährlichkeit.
Es gibt folgende Arten radioaktiver
Strahlung:
1. Alphastrahlung: Teilchenstrahlung in Form
von Kernen des Elements Helium (Alphateil)
2. Betastrahlung: Elementarteilchenstrahlung
in Form von Elektronen (Betateilchen)
3. Gammastrahlung: elektromagnetische
Wellenstrahlung (Photonenstrahlung), die auch bei der künstlich
erzeugten Röntgenstrahlung entstehen
4. Neutronenstrahlung: elektrisch neutrale
Elementarteilchen, die bei der Kernspaltung entstehen.
Die einzelnen Strahlenarten rufen, je nach
Energiedosis, unterschiedliche Effekte hervor. So ist die
Wirkung von Alphastrahlen stärker als die von Beta- und
Gammastrahlen. In der Natur gibt es nur zwei instabile, d.h.
radioaktive Elemente: Uran und Thorium. Sie zerfallen innerhalb
sehr langer Zeiträume und bilden dabei neue, teilweise ebenfalls
radioaktive Elemente. Durch die Atomkernspaltung, sowohl im
militärischen als auch im zivilen Bereich, wird künstlich eine
ungeheure Menge neuer radioaktiver Elemente erzeugt. Der Zerfall
dieser Elemente geschieht automatisch, er ist durch nichts zu
beeinflussen.
Jedes Radionuklid hat eine spezifische
"Halbwertzeit", in der es die Hälfte seiner Aktivität einbüßt.
Bis zu seinem endgültigen Zerfall vergehen etwa zehn
Halbwertzeiten. Das gefürchtete Plutonium beispielsweise strahlt
fast
25 000 Jahre.
Beispiele von Halbwertzeiten einiger
radioaktiver Elemente
Dieses sind einige wenige Beispiele aus der
langen Reihe gefährlicher radioaktiver Substanzen, die bei der
Atomspaltung entstehen. Werden sie eingeatmet oder mit der
Nahrung aufgenommen, so können sie durch Schädigung der Zellen
ein unkontrolliertes Wachstum derselben und damit Krebs
erzeugen. Sind Fortpflanzungszellen betroffen, so kann die
erhöhte Strahlung zu Fehl- oder Totgeburten oder bei
Neugeborenen zu schweren Fehlbildungen führen.
Besonders fatal wirkt sich aus, daß die
meisten radioaktiven Elemente natürlichen Stoffen gleichen. Da
der Körper nicht in der Lage ist, zwischen diesen Elementen zu
unterscheiden, baut er z.B. Tritium wie Wasser in die Zellen
ein. Auf diese Weise gelangt radioaktives Jod in die
Schilddrüse, wo es sich im Laufe der Jahre anreichert und
bösartige Tumoren gebildet. Seit der Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl beispielsweise wird eine dramatische Zunahme von
Schilddrüsenkrebs bei Kindern festgestellt.
Radioaktive Abfälle
Fast die gesamte Menge der weltweit
vorhandenen atomaren Abfälle stammt aus der Waffenherstellung
und aus dem Betrieb von Atomkraftwerken. Der Anteil des
medizinischen Abfalls, auf den die Betreiber so gerne verweisen,
beträgt nur wenige Prozent. Das eigentliche Atommüllproblem, mit
dem wir es zu tun haben, sind die Rückstände aus den
Atomkraftwerken.
In Deutschland werden radioaktive Abfälle
nach ihrem Verhalten bei der Endlagerung in folgende Kategorien
eingeteilt:
- Vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfall: bis eine
Million Bq/g (Bequerel/Gramm)
- Wärmeentwickelnder Abfall: eine Million bis eine Billion
Bq/g (das ist eine 1 mit 12 Nullen)
Die Bezeichnung Bequerel beschreibt die
Aktivität. Sie ist das Maß für den in einem radioaktiven Stoff
ablaufenden Kernzerfall (1 Bq = 1 Zerfall/Sekunde).
Folgende Zahlen aus der Abfallmengen-Erhebung 1995 vermitteln
ein Bild von den gigantischen Müllmengen, die auf uns zukommen:
Das Entsorgungskonzept - von einem
Verschiebebahnhof in den nächsten
Wohin mit dem Strahlenmüll: Ins Weltall oder
unter die Erde?
Erinnern wir uns: 1974 fiel die Entscheidung
der Bundesregierung für das Salzkonzept. Damit wurden alle
anderen möglichen Endlagermedien wie etwa Basaltgestein
ausgeschlossen. Ernsthafte vergleichende Betrachtungen
verschiedener Wirtsgesteinstypen hat es nie gegeben, obwohl das
von namhaften Wissenschaftlern immer wieder gefordert wurde.
1977 formulierte die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BfG)
folgenden Vorsatz: "Ziel einer sicheren Endlagerung radioaktiver
Abfallstoffe muß es sein, die von ihnen ausgehende schädigende
Strahlung vollkommen von der Biosphäre abzuschirmen. Je nach
Zusammensetzung der Abfallstoffe beträgt die notwendige
Isolierungszeit wenige Jahrzehnte bis einige 100000 Jahre."
Diesen "Vorsatz" können Atomkraftgegner
jederzeit unterschreiben. Er offenbart aber auch die
Vermessenheit, die hinter dem gesamten Unternehmen
Atomkernspaltung steckt. Welcher ernstzunehmende Mensch, sei er
Wissenschaftler oder Politiker, könnte denn wirklich für die
Sicherheit eines solchen Endlagers die Garantie übernehmen? Wer
könnte von sich behaupten, er sei in der Lage, für mehrere
hunderttausend Jahre Voraussagen zu treffen?
Da wir hier zum Teil über Zeiten reden, die
die menschliche Vorstellungskraft übersteigen, möchte ich Ihnen
ein Beispiel nennen, das ich der Zeitschrift Hochschule und
Wissenschaft entnommen habe. Es stammt aus einem Vortrag,
den Professor Albert Günter Hermann an der Universität Göttingen
gehalten hat: "Hätte Christopher Columbus nach seiner Ankunft in
Amerika die Abfälle einer atombetriebenen Santa Maria
vergraben, so wäre die Gefährlichkeit der Beta- und
Gammastrahlung gerade jetzt abgeklungen. Die Geschichte der
Alphastrahlung (z.B. Plutonium) ginge zurück bis zum Homo
Erectus, der vor über einer Million Jahren gelebt hat. Außer
wenigen Knochenresten ist von seiner Existenz nichts auf die
heutige Zeit überkommen."
Der Begriff "Entsorgung" ist eine ähnliche
Wortschöpfung wie der Ausdruck "atomarer Abfall" - ganz so, als
könne man den strahlenden Stoff einfach im Mülleimer
verschwinden lassen. Diese Verharmlosung ist Teil der
semantischen Kriegsführung gegen die Bevölkerung, mit dem Ziel,
den Blick auf die Gefahren zu verschleiern und Akzeptanz zu
erzeugen. Der Wirtschaftsverband
Kernbrennstoff-Kreislaufwirtschaft schreibt in einer 1993
erschienenen Broschüre, daß sich die Atomlobby durchaus parallel
zur Entwicklung der Atomenergie mit dem Abfallproblem
beschäftigt habe, und zitiert in diesem Zusammenhang die
Deutsche Atomkommission vom 9.12.1957: "Die Entwicklungsarbeiten
müssen sich vor allem auf die sichere Beseitigung der
radioaktiven Verunreinigungen erstrecken." Recht hatten sie -
nur wie sieht die Wirklichkeit aus?
1958 kam aus Deutschland der Vorschlag, die
Abfälle in der Antarktis zu lagern. Die NASA machte den
Vorschlag, den Müll mit Raketen ins All zu schicken. Ansonsten
passierte nichts. Flüssige und leicht- bis mittelaktive Abfälle
wurden bis zum Ende des Jahres 1983 einfach ins Meer verklappt.
Im Atomgesetz wurde in der 4. Novelle vom 30.8.1976 das Wort
"Entsorgung" offiziell zum ersten Mal genannt und bekam - in der
engen Koppelung mit der Wiederaufarbeitung und Endlagerung -
damit Gesetzescharakter. 1979 beschlossen die
Ministerpräsidenten der Länder das Integrierte
Entsorgungskonzept.
Dabei handelte es sich um eine Übereinkunft
zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der
Länder. Der Rechtsstatus dieser Erklärung war immer umstritten,
bildete aber die Grundlage der Atompolitik der Bundesregierung.
Darin wurde das für Gorleben so bedeutende Nukleare
Entsorgungszentrum noch einmal hervorgehoben.
Dieses Konzept enthielt folgende Richtlinien:
- Vorauswahl eines oder mehrerer grundsätzlich geeigneter
Standorte für ein Entsorgungszentrum
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens für die WAA (1.
Teil-Errichtungs-Genehmigung)
- Positives Urteil von der Reaktorsicherheits-Kommission (RSK)
und der Strahlenschutz-Kommission (SSK) über die
grundsätzliche Realisierbarkeit des NEZ
Seitdem wurde die Wiederaufarbeitung mit der
Entsorgung von Atommüll stets in einem Atemzug genannt.
Sinn und Unsinn der Wiederaufarbeitung
Da wir es bei allen Anlagen in Gorleben auch
mit Abfällen aus der WAA zu tun haben, soll hier über Sinn und
Unsinn der Wiederaufarbeitung kurz berichtet werden. Bei der
Wiederaufarbeitung werden die in den Atomkraftwerken
abgebrannten hochradioaktiven Brennelemente in kleine Stücke
zersägt und chemisch aufgelöst. Dabei werden das ungenutzte Uran
und Plutonium abgetrennt, der Rest ist Atommüll. Auch das
verunreinigte Uran kann nicht wiederverwertet werden. Plutonium
ist ein Element, das in der Natur nicht vorkommt. Es entsteht
nicht durch Spaltung, sondern im Gegenteil dadurch, daß ein Uran
238-Atom ein Neutron einfängt. Es ist ebenfalls ein spaltbares
Element und der Grundstoff für Atomwaffen. Nach der
Wiederaufarbeitung werden aus einem kleinen Teil des
abgetrennten Plutoniums unter Beimischung von neuem Uran die
sogenannten Mischoxid(Mox)-Brennelemente gefertigt, die wiederum
als Brennstoff in die Atomkraftwerke wandern.
Die "Entsorgung durch schadlose Verwertung",
wie die Wiederaufarbeitung im Paragraph 9a des Atomgesetzes
genannt wird, machte zum Zeitpunkt der Festlegung möglicherweise
Sinn. Damals war man der Überzeugung, daß die Entwicklung der
Atomkraft weltweit rasant fortschreiten würde. So waren für die
Bundesrepublik bis heute etwa 40 Atomkraftwerke geplant. Bis in
die sechziger Jahre waren verhältnismäßig wenige Uranvorkommen
entdeckt. Man wollte nicht ausschließlich von Lieferungen aus
dem Ausland abhängig sein, und außerdem glaubte man, Uran würde
unerschwinglich teuer werden. Das Plutonium, das nach der
Wiederaufarbeitung in reiner Form vorliegt, war als Brennstoff
für den Schnellen Brüter gedacht, der sich - wie ein Perpetuum
mobile - seinen Nachschub selbst erbrüten sollte (von der
Möglichkeit zum Bau von Atomwaffen einmal abgesehen).
Wie wir heute wissen, ist von diesen Plänen
nichts übriggeblieben. Der Schnelle Brüter in Kalkar ging gar
nicht erst in Betrieb, und die Produktion von Mox-Brennelementen
in Hanau wird demnächst endgültig eingestellt. Ein Beitrag zur
"Entsorgung" war das Konzept der Wiederaufarbeitung ohnehin nie.
Im Gegenteil: Die WAA ist eine gigantische Müllerzeugungsfabrik.
Aus einer Tonne abgebrannter Brennelemente mit etwa einem halben
Kubikmeter Volumen entstehen 13,5 Kubikmeter radioaktive
Abfälle. Das Atommüll-Volumen wächst also um das 24fache.
Der Salzstock Gorleben: Mindestkriterien
nicht erfüllt
1978 lud die
Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) in Lüchow-Dannenberg
zu einer öffentlichen Veranstaltung ein, um der Bevölkerung das
Endlagerkonzept vorzustellen und um Zustimmung für die
beabsichtigten Bohrungen im Gorlebener Salzstock zu werben. Bei
dieser Gelegenheit stellte Professor Werner Heintz, der damalige
Chef der Gorleben-Untersuchungen bei der PTB, einige vage
Eignungskriterien vor:
1. Der Salzstock müsse "jungfräulich" sein
(d.h. "noch nicht angebohrt").
2. Er müsse einen unverritzten Gipshut haben
und somit
3. keine Verbindung zum Grundwasser aufweisen
4. Es sollte zur Aufnahme des hochradioaktiven Abfalls einen
ausreichend großen, geschlossenen Block alten Steinsalzes
geben.
Die anwesenden Bewohner des Höhbeck, die
praktisch auf dem Salzstock wohnen, konnten zwei der geforderten
Kriterien an Ort und Stelle widerlegen. Was die
"Jungfräulichkeit" betraf, so war sie bereits bei mehreren
Bohrungen vor und nach dem ersten Weltkrieg verlorengegangen.
Die damals gezogenen Bohrkerne waren im Vietzer Museum zu
bewundern. (Eigenartigerweise waren sie bald nach dieser
Veranstaltung unauffindbar verschwunden). Auch konnte es mit der
Abgeschlossenheit zum Grundwasser nicht weit her sein. Fast
jeder Höhbeckbewohner, der in den sechziger Jahren eine
Hauswasserversorgung angelegt und zu dem Zweck eine
"Tiefbohrung" (60 - 90 m) niedergebracht hatte, hatte zuerst
einmal reine Salzsole aus dem Untergrund gepumpt. Erst
wesentlich tiefer erreichte man reines Grundwasser. Die Gemeinde
Gartow hat sich übrigens diese Tatsache für ihr Solebad zunutze
gemacht.
Zudem wurde von allen Anwesenden moniert, daß
man den jenseitigen Teil des Salzstockes Gorleben-Rambow wegen
der Grenze zur DDR nicht untersuchen könne. Übrigens war der
Salzstock auf den Karten der Deutschen Gesellschaft für den Bau
von Endlagern (DBE) seitdem an der Elbe zuende, der Rest wurde
einfach unterschlagen.
Bohrungen haben dann sehr bald ergeben, daß
der Gipshut, der "unverritzt" sein sollte, auf mehreren
Quadratkilometern durch die Gletscher der Elster-Eiszeit
"abradiert" war und daß in dieser Rinne Geröll und Grundwasser
direkt auf dem Salz lagern.
Hätte man die wenigen, von Professor Heintz
genannten Kriterien wirklich ernst gemeint, so hätte man
spätestens mit diesen Bohrergebnissen die Untersuchungen
abbrechen müssen. Zumindest wären die Endlagerplaner dann
glaubwürdig geblieben und hätten vielleicht die Chance gewahrt,
ein brauchbares Endlager zu finden. Aber im Gegenteil: Der
Heintz-Nachfolger, Professor H. Röthemeier, behauptete 1994 vor
dem Gorleben-Informationskreis, diese Forderungen seien von
Seiten der PTB nie erhoben worden. Alle Berichte darüber seien
frei erfunden. Ich bot damals an, innerhalb weniger Tage 200
Zeugen zu benennen, die bei der Veranstaltung im Ratskeller in
Lüchow zugegen gewesen waren. Auf diesen Vorschlag ging er
jedoch nicht ein.
Das Deckgebirge: Sicherheitskonzept auf den
Kopf gestellt
1983 formulierte die Bundesregierung aufgrund
von Empfehlungen der Reaktorsicherheits-Kommission weitere
Kriterien, deren Dreh- und Angelpunkt das sogenannte
Mehrbarrierensystem war: Ein System technischer und natürlicher
Barrieren sollte nicht nur die radioaktiven Substanzen möglichst
vollständig von der Biosphäre fernhalten, es sollte auch Schutz
bieten vor möglichen menschlichen Eingriffen oder
Naturereignissen, die dazu führen könnten, daß Radioaktivität
aus dem Endlager an die Oberfläche gelangt.
Als "mögliche" Barrieren wurden genannt:
- die technischen Vorkehrungen wie beispielsweise die
Behälter, in denen die hochaktiven Reststoffe in das Endlager
verbracht werden sollen
- der Salzstock als Endlagermedium, der eine
natürliche Barriere bilden soll
- das sogenannte Deckgebirge, gemeint sind die über dem
Salzstock liegenden Bodenschichten, das als zweite unabhängige
natürliche Barriere die Erdatmosphäre vor einer möglichen
radioaktiven Verseuchung schützen soll
Inzwischen ist von diesem Mehrbarrierensystem
keine Rede mehr. Selbst von den Betreibern wird eingeräumt, daß
die technischen Barrieren wegen der korrosiven Wirkung des
Salzes und anderer Faktoren keine langfristige Sicherheit
bieten. Vor allem aber ist eindeutig erwiesen, daß ausgerechnet
direkt über dem Gorlebener Salzstock das schützende Deckgebirge
durch eine Schmelzwasserrinne bis zum Salzstock abgetragen ist.
Das wird auch durch eine 1992 vom Niedersächsischen
Umweltministerium in Auftrag gegeben Expertise von sieben
unabhängigen Gutachtern bzw. Gutachterorganisationen bestätigt.
Das Deckgebirge sei durchlässig und auch das Salzgebirge sei
durch beträchtliche Abtragungen, Erosionsrinnen und sogenannte
Kontraktionsrisse geschwächt.
Ohnehin verdienen die
RSK-Sicherheitskriterien, auf die sich die Bundesregierung
damals stützte, ihren Namen nicht. Sie liefern keine klaren
Regeln für die Auswahl oder Beurteilung eines
Endlagerstandortes. In einem 1998 veröffentlichten
Entsorgungsgutachten der Wissenschaftlergruppe GÖk/PANGEO werden
diese RSK-Kriterien denn auch nur als "allgemeine
Zielvorstellungen" charakterisiert. Die Anforderungen seien
"teils selbstverständlich, teils unverbindlich und weitgehend
trivial".
So fiel es dem Bundesamt für Strahlenschutz
auch nicht schwer, seine Sicherheitsphilosophie ständig
umzuformulieren, um den Standort Gorleben zu retten. Als klar
wurde, daß das Deck- und Nebengebirge als unabhängige natürliche
Barriere nicht taugen, stellte das BfS seine ursprünglichen
Anforderungen kurzerhand auf den Kopf. Nun plötzlich sollte das
Verdünnungsvermögen (!) des Grundwasser im Deckgebirge die
eigentliche Barriere sein. In einer Erklärung vom Juni 1994
versteigt sich die Bundesbehörde gar zu der Behauptung, das
löchrige Deckgebirge sei ein noch besserer Schutz als eine
durchgehende Tonabdeckung über dem Salzstock, weil es bei einem
"Störfall" zu einer "verzögerten Ausbreitung" und zu einer durch
das Grundwasser bedingten "Verdünnung" der freigesetzten
Radionuklide führen würde.
Der saloppe Umgang der Atomlobby mit den
eigenen Sicherheitskritierien hat uns immer wieder verblüfft. Im
Mai 1998 besichtigte Graf Bernstorff zusammen mit einer Gruppe
von Atomkritikern das Erkundungsbergwerk in Gorleben. Unten im
Salzstock fragten sie ihren Begleiter von der DBE, welche
Konsequenzen die Planer denn nun aus der Erkenntnis zögen, daß
das Deckgebirge die ihm zugedachte Schutzfunktion nicht erfüllen
könne. Die Antwort des DBE-Vertreters: Das sei nicht von
Bedeutung, denn bei der nächsten Eiszeit wäre das Deckgebirge ja
sowieso nicht mehr da.
Zwei der drei von der Bundesregierung
genannten Mindestkriterien waren also hinfällig geworden.
Letztlich bleibt den Endlagerplanern nur das Salz. Doch das
gerade das Salz als Endlagermedium besonders geeignet sein soll,
ist wissenschaftlich höchst umstritten. Zwar gelten als günstige
Eigenschaften des Salzes seine hohe Wärmeleitfähigkeit, seine
hohe Plastizität sowie seine geringe Porösität und seine geringe
Durchlässigkeit. Als ungünstige Eigenschaften stehen jedoch
dagegen:
- Die hohe Wasserlöslichkeit
- die geringe Rückhaltefähigkeit gegenüber Radionukliden
- die korrosive Wirkung von Salzlösungen auf die
Abfallbehälter
- die Gefahr der radiolytischen Zersetzung des Steinsalzes
durch die Einwirkung ionisierender Strahlen
- die Gefahr der Bildung von Rissen und Klüften mit
Grundwasserkontakt durch Verfaltungen in Salzstöcken
- die Gefahr von unkontrollierten Wassereinbrüchen, die zum
Absaufen des Salzstockes führen.
(Erläuterungen und Grafik auf Seite 104 und
105)
Da sich die damalige Bundesregierung jedoch
von vornherein allein auf Salz festgelegt hat, ohne ernsthaft
andere Möglichkeiten zu prüfen, da sie nicht einmal verschiedene
Salzstöcke untersucht hat, um Vergleichsmöglichkeiten zu haben,
und inzwischen Unsummen in Gorleben investiert hat, liegt es
nahe, daß die Eignung des einmal benannten Salzstocks unbedingt
bewiesen werden soll.
Das Zwischenlager: Atommüll auf dem
Abstellgleis
Nachdem durch den Widerstand um Gorleben die
Pläne für ein Nukleares Entsorgungszentrum geplatzt waren,
geisterten zehn Jahre lang die unterschiedlichsten
Standortvorschläge für eine WAA durch die Lande. Überall wurden
sie begleitet von mehr oder weniger hartem Widerstand - bis zum
unrühmlichen Ende von Wackersdorf. Also mußte man sich etwas
anderes ausdenken. Die Betreiber von Atomkraftwerken waren
nämlich damals wie heute dazu verpflichtet, fortlaufend den
sicheren Verbleib von abgebrannten Brennelementen für einen
Betriebszeitraum von sechs Jahren nachzuweisen. Falls dieser
Nachweis nicht geführt wird, kann die Betriebsgenehmigung
versagt werden.
Als Ausweg aus dieser Sackgasse präsentierte
die Bundesregierung am 19. März 1980 ihre neuen Grundsätze
zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke, um
wenigstens auf dem Papier eine - möglichst gerichtsbeständige -
Lösung des unlösbaren Entsorgungsproblems vorzugaukeln. Als
neuer Begriff taucht an dieser Stelle die Wortschöpfung
"Entsorgungsvorsorgenachweis" auf. Damit wird die bis dahin
eindeutig geltende Verpflichtung zum Entsorgungsnachweis
verwässert. Der Kieler Geologe und Gorleben-Gutachter Prof.
Klaus Duphorn brachte es viele Jahre später bei einer
Informationsveranstaltung in Gorleben auf den Punkt: "Bei jeder
Pommes-Bude muß in Deutschland für die Baugenehmigung ein
Nachweis über die Abfallentsorgung erbracht werden - nur bei der
Atomenergie nicht."
Offiziell behielt das nationale
Entsorgungskonzept in den neuformulierten Grundsätzen zwar
weiterhin seine Geltung, doch die Wiederaufarbeitung wurde nur
noch in einem Nebensatz erwähnt. Statt dessen wurden als
Voraussetzung für den Entsorgungsnachweis folgende Bedingungen
genannt:
- Vorauswahl eines oder mehrerer geeigneter Standorte für
ein externes Zwischenlager
- positive Beurteilung der grundsätzlichen
sicherheitstechnischen Realisierbarkeit der Zwischenlagerung
über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren durch RSK und SSK
- Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens
sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines
Endlagers.
Damit hatte sich die Atomwirtschaft die
entscheidenden Schlupflöcher geschaffen, um mit dem Segen der
Reaktorsicherheits-Kommission und Strahlenschutz-Kommission ihre
Atommeiler weiterbetreiben zu können.
Von Seiten der Bundesregierung trat man nun
am Standort Gorleben an die Kommunalpolitiker mit der "Bitte"
heran, die Zustimmung für die Errichtung eines Zwischenlagers zu
geben. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) schaltete
sich persönlich ein. Völlig überraschend erschien er eines Tages
mit Gattin Loki in Gartow, um die Kommunalpolitiker davon zu
überzeugen, daß sie, verdammt noch mal, sich einer solchen
nationalen Aufgabe nicht entziehen könnten. Ehefrau Loki
bewunderte indessen die Schönheit der Natur.
Man stelle sich einmal vor: Kommunalpolitiker
in einem kleinen Ort wie Gartow, Bauern und kleine Handwerker,
die bis dahin über den Ausbau von Wirtschaftswegen, die Räumung
eines Grabens und ähnliches zu beschließen hatten, werden
plötzlich mit der großen Politik konfrontiert. Der Bundeskanzler
persönlich begibt sich herab, um sie an ihre Pflichten zu
gemahnen. Wer könnte da widerstehen? Nach dem Motto : Nun waren
wir doch schon so nett und haben Euch mit der WAA verschont, nun
müßt Ihr aber auch etwas für uns tun und das Zwischenlager
übernehmen. Übrigens ließ es sich auch der damalige
Oppositionsführer Helmut Kohl (CDU) nicht nehmen , die
Kommunalpolitiker vor Ort an ihre nationale Aufgabe zu erinnern.
Die Lüge des Ministerpräsidenten
Die Gegner der Gorlebenanlagen vor Ort
befürchteten, das geplante Zwischenlager könne ein verkapptes
Eingangslager für eine möglicherweise doch noch geplante WAA
sein. Sie beschworen die Gartow-Gorlebener Gemeinderäte, dem
Zwischenlager nicht zuzustimmen. Als allerdings von
Ministerpräsident Albrecht buchstäblich in letzter Minute die
"Versicherung, in Lüchow-Dannenberg keine WAA zu genehmigen"
eintraf und die DWK noch dazu im Ansiedlungsvertrag
Schmiergelder in Millionenhöhe anbot, war nichts mehr zu machen.
Mehr als 1300 Einwendungen von besorgten
Bürgern, für deren "Erarbeitung" der Rat sich gerade mal acht
Tage Zeit genommen hatte, wurden in zwanzig Minuten vom Tisch
gefegt. Wahrscheinlich hat sie niemand gelesen. Der Rat stimmte
dem Bau des Zwischenlagers zu. Die Reaktion der über hundert
Zuhörer in der entscheidenden Sitzung reichte von Wutausbrüchen
bis zu schierer Verzweiflung und sogar Weinkrämpfen. Die
gewählten Volksvertreter verließen ungerührt den Saal, beschützt
von einer Hundertschaft Polizisten, die plötzlich aus allen
Ecken und durch alle Fenster hervorquollen. Noch zwei Wochen
nach diesem Ereignis wurden die Herren Tag und Nacht von der
Polizei vor möglichen Angriffen der Bürger beschützt.
Die Zusage von Albrecht hielt nur ganze acht
Monate, dann bot er Dragahn im Landkreis Lüchow-Dannenberg als
Standort für eine WAA an. Dragahn liegt nur 30 Kilometer von
Gorleben entfernt. Seither durfte der niedersächsische
Regierungschef öffentlich als Lügner bezeichnet werden. Es
selbst erklärte lakonisch, damit müsse er nun leben. Allerdings
entschied sich die DWK dann für Wackersdorf (Bayern) anstelle
von Dragahn. So ging dieser Kelch ein zweites Mal an
Lüchow-Dannenberg vorüber. Damals war die allgemeine
Überzeugung, die Zwischenlagerung würde beendet, sobald die
geplante Wiederaufarbeitungsfabrik gebaut sei und die Brennstäbe
dorthin verbracht werden könnten.
Ein neues Atomgesetz: Narrenfreiheit für die
Atombetreiber
Da das ursprüngliche Entsorgungskonzept ganz
auf eine nationale Wiederaufarbeitung zugeschnitten war und
Zwischenlager in der nun angestrebten Form gar nicht vorsah, gab
es im Atomgesetz auch keine Vorschriften bezüglich der
Genehmigung solcher Lager.
Man bediente sich deshalb ungeniert des
Paragraphen 6 im Atomgesetz, der die Aufbewahrung atomarer
Brennstoffe regelt. In der ursprünglichen Fassung ist allerdings
von unbestrahlten Brennstoffen die Rede, die in Atomkraftwerken
noch gar nicht eingesetzt worden waren. Das Strahlungspotential
von "neuem" und "gebrauchtem" Brennstoff unterscheidet sich um
das Xtausendfache, so daß ein solches Vorgehen absolut nicht
vertretbar, ja an Unverschämtheit kaum zu übertreffen ist. Es
wurde einfach behauptet, da das in den Brennstäben verbliebene,
nicht verbrannte Uran und das Plutonium nach der
Wiederaufarbeitung einer "Wiederverwertung" zugeführt würde,
handele es sich nicht um "Abfall" sondern um "Brennstoffe".
Mit gutem Recht glaubten wir, unterstützt von
unseren Anwälten, mit einer Klage vor dem
Bundesverwaltungsgericht (BVG) Erfolg zu haben. Wir glaubten,
daß entweder die Genehmigungen aufgehoben werden würden oder
zumindest ein atomrechtliches Verfahren durchgeführt werden
müßte, das dem in dem Lager für abgebrannte Brennelemente
versammelten Gefahrenpotential Rechnung trüge. Immerhin enthält
ein einziger Castorbehälter die Radioaktivität von bis zu
vierzig Hiroshima-Bomben. Als nach mehreren Jahren die lang
erwartete Entscheidung auf der Tagesordnung stand, entschied das
Gericht - nicht zu entscheiden. Der Vorgang wurde an die
Bundesregierung weitergegeben, mit dem Auftrag, "für
Rechtssicherheit" zu sorgen. Der Erfolg war eine neuerliche
Novellierung des Atomgesetzes. Es machte kurzerhand aus
"atomarem Brennstoff" "brennstoffhaltigen Abfall" und genehmigte
die Lagerung nach Paragraph 6 wie bisher.
Zur Beruhigung der Allgemeinheit wurde eine
Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Da man eine solche in
Gorleben schon "vorsorglich" durchgeführt hatte (von der
Behandlung der mehr als 1300 Einwendungen wurde bereits
berichtet), war damit alles paletti. Durch diese Änderung des
Atomgesetzes war nicht nur den Atombetreibern Narrenfreiheit mit
dem Umgang mit hochaktiven Abfällen gegeben, sondern die
Bundesregierung hatte gleichzeitig die Verantwortung für die
Lagerung auf die Betreiber abgewälzt, zu deren Wahrnehmung sie
eigentlich selbst verpflichtet war.
Mit dem gleichen Artikelgesetz wurde die
Gründung des bereits erwähnten Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
ins Gesetz geschrieben. Damit hatte das Atomministerium ein
eigenes Amt für den Umgang mit der Atomindustrie. Die
Hauptaufgabe des BfS sollte es sein, endlich die Genehmigung für
das Endlager Schacht Konrad zu erreichen und vor allem den
Fortgang beim Bau des Endlagers in Gorleben voranzutreiben. Aus
diesem Grunde wurden die Strahlenschutzkommission (SSK), die
Reaktorsicherheitskommission (RSK) und die für das Endlager
zuständige Abteilung der PTB in einem Haus zusammengefaßt.
Seither müssen Absprachen nicht mehr konspirativ vorgenommen
werden. Chef des BfS wurde Prof. Kaul, der jahrelang in der
Strahlenschutzkommission eine unrühmliche Rolle gespielt hatte,
und Pressesprecher wurde Dr. Viehl, als Propagandaredner für das
Endlager Gorleben lange bestens bekannt.
Schon das Entsorgungskonzept der
Bundesregierung vom 28. September 1979 sah vor, die
Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen auf einen
möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken. Man ging davon aus,
daß "zum Zeitpunkt der ersten Einlagerung (in Zwischenlagern)
die Aufnahme des Salzstockes Gorleben gesichert erscheint und
die Entscheidung über die anzuwendende Entsorgungstechnik
positiv getroffen ist." Mit dieser Aussage war das Zwischenlager
von Beginn an mit dem Endlager verknüpft. Da aber die Zweifel an
der Eignung des Salzstocks nicht ausgeräumt werden konnten und
die Realisierung des Endlagers in immer weitere Ferne rückte,
wuchs in der Bevölkerung die Sorge, daß die Zwischenlager selbst
zu Endlagern werden könnten.
Die Atomindustrie sah das offensichtlich
ähnlich. So befürchtete der Verband der Kreislaufwirtschaft
schon 1993 in seiner bereits genannten Broschüre, daß wegen der
"politischen Hemmnisse" gegen die Realisierung der Endlager in
Konrad und Gorleben die Zustimmung zum Bau von weiteren
Zwischenlagern verweigert werden könnte. Mit ernsthaften
Konsequenzen für den Betrieb von Atomkraftwerken müsse gerechnet
werden. Auch bei der Planung einer WAA in der Bundesrepublik gab
es bekanntlich keine nennenswerten Fortschritte. So waren
zunächst die Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in
Frankreich und England die einzige Möglichkeit, den geforderten
Entsorgungsnachweis zu erbringen.
Vom Scheitern der WAA zur direkten
Endlagerung
Die Enquete-Kommission des Bundestages hatte
schon 1980 eine zügige Entwicklung der Möglichkeit der direkten
Endlagerung gefordert. Allerdings ging es dabei zunächst nur um
solche Brennelemente, die aus "wirtschaftlichen oder technischen
Gründen" laut Atomgesetz für die Wiederaufarbeitung nicht
geeignet sind - beispielsweise beschädigte Brennelemente,
Mox-Brennelemente und Brennelemente mit zu hohem Abbrand.
In der Folge wurde immer öfter von "direkter
Endlagerung" gesprochen. 1984 wurde eine Kommission eingesetzt,
die sich in einer "Systemanalyse" mit dem Vergleich von
Wiederaufarbeitung und direkter Endlagerung befaßte. Das
Ergebnis war, daß die direkte Endlagerung möglich und
konstenmäßig mit der WAA vergleichbar sei. Trotzdem erklärte die
Bundesregierung 1985 mit Verweis auf die atomrechtlichen
Bestimmungen, die Wiederaufarbeitung zum offiziellen
"Entsorgungspfad". Immerhin glaubte man, mit Wackersdorf in
Bayern endlich einen Standort für die WAA gefunden zu haben, an
dem man das Vorhaben mit Sicherheit auch zu Ende führen könnte.
Hatte man doch mit der Bayrischen Regierung einen sicheren
Partner auf seiner Seite.
Nur einen Monat nach der
Kabinettsentscheidung wurde 1985 mit dem Bau der WAA begonnen,
Demonstranten wurden von Polizei und Bundesgrenzschutz
erbarmungslos niedergeknüppelt. 1989 schlug eine Bekanntmachung
durch den Chef der VEBA, des größten am Bau der WAA beteiligten
Konzerns, wie eine Bombe ein: Das Unternehmen ziehe sich aus dem
Konsortium zurück und sei am Weiterbau der WAA nicht mehr
interessiert. Nach und nach folgten auch die anderen Firmen
diesem Beispiel - die WAA und damit das Nationale Integrierte
Entsorgungskonzept waren gestorben. Die offizielle Erklärung
lautete: Die Wiederaufarbeitung im Ausland sei dreimal billiger
als der Bau einer eigenen WAA. Währenddessen wurde in der Presse
bereits die Rechnung aufgemacht, daß bei direkter Endlagerung
die Kostenersparnis nochmals um den Faktor drei zunehme.
Unbeachtet dieser Entwicklungen hielt die
Bundesregierung am Entsorgungspfad Wiederaufarbeitung fest. Die
Verträge mit der französischen Anlage in La Hague, die - ebenso
wie die mit der WAA im englischen Sellafield - ausliefen, wurden
schnellstens erneuert, um den Verbleib der Brennelemente auch
weiterhin nachweisen zu können. Die neuen Verträge enthielten
zwar verräterische Rücktrittsklauseln. Trotzdem ließ es sich der
damalige Atomminister Klaus Töpfer (CDU) nicht nehmen, die
Verträge durch "völkerrechtlich bindende Abmachungen"
abzusichern. Darin enthalten ist die Verpflichtung zur Rücknahme
der entstehenden Abfälle einschließlich eines Anteils aus dem
späteren Abriß der WAA. Und natürlich müßte auch das aus den
Brennelementen abgetrennte Plutonium zurückgenommen werden.
Aus den Altverträgen muß die Bundesrepublik
insgesamt 30,2 Tonnen spaltbares Plutonium zurücknehmen: Das
sind 43 Tonnen Plutonium. Für die kommenden Jahre rechnet man
jährlich mit rund 2,8 Tonnen spaltbarem Plutonium. Bedenkt man,
daß laut Aussage des Club of Rome eine Handvoll Plutonium
"so groß, wie eine Apfelsine" ausreichen würde, um die gesamte
Menschheit zu vernichten, kann man sich vorstellen, was für eine
Hypothek der "Besitz" von sage und schreibe mehr als 60 Tonnen
Plutonium bedeutet.
Unter diesen Umständen ist es mehr als
verständlich, daß sich die Energieversorgungsunternehmen (EVU)
inzwischen bemühen, ganz aus der Wiederaufarbeitung auszusteigen
- besonders, nachdem jegliche Option auf den Bau von Schnellen
Brutreaktoren aufgegeben wurde. Statt dessen setzt die
Atomwirtschaft für die Zukunft auf die direkte Endlagerung von
abgebrannten Brennelementen. Maßgebend ist dafür natürlich auch
die Aussicht auf Profitmaximierung. Würde man nämlich auf die
WAA verzichten, müßte man nicht die Brennelemente bereits nach
drei Jahren aus den Atomkraftwerken nehmen, sondern könnte die
Abbranddauer auf mindestens fünf Jahre verlängern und somit die
Rendite erhöhen.
Wohin mit dem Plutonium?
Die einzige Möglichkeit, mit dem anfallenden
Plutonium umzugehen, ist derzeit die Verwendung in
Mox-Brennelementen, die etwa drei Prozent Plutonium anstelle des
in normalen Brennstäben verwendeten spaltbaren Uran 235
enthalten. Von 1965 bis 1995 wurden in Hanau in der berüchtigten
NUKEM-Brennelementefabrik mehr als 100000 Mox-Brennstäbe
hergestellt und etwa 500 Elemente in deutschen Reaktoren
eingesetzt. In dieser Zeit wurden 8,5 Tonnen Plutonium
verbraucht. Diese Tatsache führen Politiker und Betreiber
gleichermaßen als Argument für den Weiterbetrieb - und
möglicherweise sogar Ausbau - der Atomenergie ins Feld, da das
die sicherste Methode sei, sich des Plutoniums zu entledigen.
Sinnvoller allerdings wäre es, ganz auf seine
Erzeugung zu verzichten. Zwar kann Plutonium auch in Glas
eingeschmolzen und zwischengelagert werden, bis es vielleicht
irgendwann ein Endlager gibt. Ein solches Vorgehen birgt jedoch
eine große Gefahr. Niemand kann ja sagen, wie sich die
politischen Verhältnisse in der Welt entwickeln werden. Es wäre
ein Leichtes, das Plutonium aus der Verglasung zurückzugewinnen,
um es für Bomben zu verwenden.
Nach mehreren Störfällen wurde die Altanlage
in Hanau geschlossen. Zähneknirschend mußte die hessische
Landesregierung jedoch ein Wiedereröffnung der Fabrik
genehmigen. Es wird etwa drei Jahre dauern, bis die Anlage
leergefahren ist. Die von Siemens neu gebaute Anlage mit einem
geplanten jährlichen Durchsatz von 120 Tonnen Uran und Plutonium
wurde von der Hessischen Landesregierung nicht genehmigt. So
soll nach dem Jahr 2003 außer der massiven Betonhülle der neuen,
nie in Betrieb gegangenen Fabrik nichts mehr an die
Skandalanlage erinnern.
Die noch in Hanau lagernden zwei Tonnen
Plutonium werden in einem "Ping-Pong-Verfahren", wie der
Spiegel es nennt, über Umwege dorthin zurückgeschickt, wo
sie herkamen: nämlich nach Sellafield und nach La Hague. Dort
wird der gefährliche Strahlenmüll zunächst zwischengelagert, um
möglicherweise einmal in Mox-Elementen verwendet zu werden.
Allerdings besteht nicht der geringste Bedarf an dem Stoff, da
an beiden Orten bereits heute 20 Tonnen Plutonium an deutschen
Beständen lagern. Wie auch immer - Endstation für die
Plutonium-Odysee soll in jedem Fall Gorleben sein.
Mit all diesen Veränderungen - zum Vorteil
der Atombetreiber - waren die bis dahin festgeschriebenen
Entsorgungsgrundsätze völlig über den Haufen geworfen. Die Frage
war: Wie würde die Politik - sprich die in Bonn residierende
CDU-Regierung reagieren? Es galt, einem allzu offensichtlichen
Gesichtsverlust des Kabinetts und insbesondere ihres
Atomministers Töpfer vorzubeugen, der bis dahin stur am
antiquierten Entsorgungspfad festgehalten hatten. Zu diesem
Zweck traf man sich am 25.10.1989 zu den Benrather
Kamingesprächen. Um einen Atomkrach vor dem Wahltermin 1990
zu vermeiden, einigten sich die Länderchefs und die
Bundesregierung mit der Atomwirtschaft auf folgenden Kompromiß:
- Die EVUs halten für einen Teil der Brennelemente an den
Verträgen über die Wiederaufarbeitung in Frankreich und
England fest.
- Die Kohl-Regierung verspricht, nach ihrer Wiederwahl das
Wiederverwertungsgebot zu modifizieren bzw. zu eliminieren.
Die Bundesregierung hielt Wort: Am 19.7.1994
trat das siebte Änderungsgesetz zum Atomgesetz in Kraft. Darin
wird erstmalig die Gleichstellung zwischen schadloser Verwertung
und "geordneter Beseitigung radioaktiver Reststoffe durch
direkte Endlagerung" festgeschrieben. Natürlich ist der Verzicht
auf Wiederaufarbeitung zu begrüßen. Doch das Beispiel zeigt
einmal mehr, wie willfährig die Politik der Atomindustrie folgt.
Eine Konditionierungsanlage in Gorleben -
aber wofür?
Wie schon bei den vorhergehenden Änderungen
des Atomgesetzes hat auch diese letzte Novellierung einen
unmittelbaren Einfluß auf die Planungen am Standort Gorleben.
Schon 1980 hatte die Enquete-Kommission nämlich gefordert: "Die
Konditionierung des Abfalls in eine endlagerfähige Form ist
voranzutreiben und Probeeinlagerungen sind vorzunehmen. Der
Bevölkerung kann bei Erfolg dieses Konzeptes demonstriert
werden, daß Zwischenlager entsorgt werden können und nicht zu
Endlagern werden."
Inzwischen sind 18 Jahre vergangen. Die
Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) soll in Gorleben demnächst in
Betrieb gehen. Allerdings weiß niemand so recht, was denn in
dieser Pilotanlage konditioniert werden soll. Solange es kein
Endlager gibt, hat es wenig Sinn, Endlagergebinde herzustellen.
Und wo sollten die geforderten "Probeeinlagerungen" denn
überhaupt stattfinden? Von einem betriebsbereiten Endlager sind
wir heute genauso weit entfernt wie vor zwanzig Jahren. Statt
dessen wurde die Zwischenlagerungszeit für die abgebrannten und
zur direkten Einlagerung vorgesehenen Brennelemente auf vierzig
Jahre erhöht und die Einlagerungsmenge im Zwischenlager von 1500
auf 3800 Tonnen aufgestockt. Auch die Zwischenlagerung der in
Glaskokillen eingeschmolzenen hochradioaktiven Abfälle aus La
Hague wurde inzwischen genehmigt. Die ersten Castorbehälter mit
Glaskokillen wurden trotz heftigen Protestes in Gorleben bereits
eingelagert.
Im Jahre 1977 erklärte der damalige
Bundeskanzler Helmut Schmidt auf einem SPD-Kongreß in Hamburg:
"Die Entsorgungsfrage ist gelöst." Doch bis heute hat man nichts
anderes als eine Galerie von Verschiebebahnhöfen, deren letzte
Stationen die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus sind. Obgleich
es für diese "Sackbahnhöfe" keine Spur von
Entsorgungsmöglichkeit gibt, werden sie inzwischen sogar als
Entsorgungsnachweis für die Atomkraftwerke anerkannt. In vierzig
Jahren wird von den derzeitigen Verantwortlichen kaum noch
jemand am Leben sein. Nach dem Motto "nach uns die Sintflut"
überlassen wir unseren Dreck den nachfolgenden Generationen.
Schwach- und mittelradioaktiver Müll:
verhängnisvolle Unterschätzung
Wenn der Begriff "Entsorgung" genannt wird,
ist zumeist der Umgang mit hochradioaktiven Reststoffen gemeint.
Dabei könnte leicht der Eindruck entstehen, man könne den Umgang
mit leicht- und mittelaktiven Abfällen vernachlässigen, weil sie
ungefährlich seien. Diese Annahme wäre ein verhängnisvoller
Irrtum. Zwar enthalten die hochaktiven Abfälle 95 Prozent der
anfallenden Radioaktivität, doch ihr Volumen macht nur drei bis
fünf Prozent des anfallenden Atommülls aus. Und auch die riesige
Menge der restlichen 95 Prozent schwach- und mittelradioaktiven
Abfälle enthalten langelebige Radionuklide, die keine geringere
Gefährdung für Mensch und Umwelt bedeuten als der
hochradioaktive Abfall.
Bisher gingen die Betreiber mit den
nichtwärmeentwickelnden Abfällen äußerst leichtfertig um - mit
dem Segen der Politiker. Von Verklappungen auf hoher See wurde
schon berichtet. Im Jahr 1965 kaufte die Gesellschaft für
Strahlen- und Umweltforschung das stillgelegte Salzbergwerk Asse
II und machte bekannt, daß man hier die Endlagerung von
Atomabfällen "erproben" wolle. Natürlich glaubte jeder, hier
würden Fässer rückholbar eingelagert. Aber weit gefehlt: Ohne
jegliche Sicherheitsuntersuchungen wurden zwischen 1967 und 1978
126000 Gebinde mit schwach- und mittelaktivem Müll endgelagert.
Sie enthalten unter anderem 24 Kilogramm Plutonium.
Als die Atomgesetznovelle von 1976 ein
Planfeststellungsverfahren vorschrieb, wurde ein solches
zunächst auch für Asse II eingeleitet, 1978 jedoch wieder
fallengelassen. Die Asse wurde geschlossen und seither ab und zu
für Versuche genutzt. Die Radioaktivität in der Abluft aus dem
Bergwerk entspricht derjenigen in der Umgebung von
Atomkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen. Innerhalb
des Bergwerkes ist die Strahlung entschieden höher als in der
Außenluft.
Nach Schließung der Asse, in die bis dahin
aller Müll abgekippt wurde, wuchs die Sorge: Wohin mit dem
Müllberg? Verschiedene Zwischenlager wurden errichtet, so auch
das Faßlager in Gorleben mit einer Kapazität von 35000 Fässern.
Trotz dieser Bemühungen drohte die Flut der
"nichtwärmeentwickelnden Abfälle", die Bundesrepublik zu
ersticken. Da tat sich, wie durch ein Wunder, eine neue Tür auf
. Nach der Wiedervereinigung stand nämlich plötzlich das bis
dahin so verpönte Endlager Morsleben zur Verfügung. Schnellstens
wurde im Einigungsvertrag der Weiterbetrieb für zehn Jahre
abgesegnet. Trotz der Proteste und Gerichtsverfahren wurde das
Bergwerk und ehemalige DDR-Endlager 1994 wieder eröffnet und
nimmt seither Abfallgebinde mit schwach- und mittelaktivem Müll
auf. "Geringfügige" Beimengungen von Alphastrahlen sind
ebenfalls erlaubt.
Eine Sicherheitsuntersuchung nach altem
bundesdeutschem Recht hat bisher nicht stattgefunden. Trotzdem
dürfen vorläufig bis zum Jahre 2000 insgesamt 40 000 Kubikmeter
Atommüll endgelagert werden. Offiziell läuft ein
Planfeststellungsverfahren zur Schließung von Morsleben im Jahre
2005. Man hört jedoch schon jetzt von Bemühungen, das Lager auch
darüber hinaus zu nutzen.
Von Gutachten, Genehmigungen und Gesetzen
Das Prognos-Gutachten
Bereits 1979 hatte der Landkreis
Lüchow-Dannenberg die Schweizer
Wirtschaftsforschungsgesellschaft Prognos AG beauftragt, ein
Gutachten über die regionalen Auswirkungen des Nuklearen
Entsorgungszentrums auf Menschen, Landschaft, Natur und
Wirtschaft zu erstellen. Als die Kreisverwaltung von der als
eher atomfreundlich geltenden Firma den Entwurf des Gutachtens
in Händen hielt, war sie enttäuscht von den negativen
Ergebnissen und forderte Nachbesserungen. Trotzdem wurde von der
Prognos kein Gefälligkeitsgutachten erstellt.
Auch in der neuen entschärften Expertise, die
1981 fertiggestellt wurde, standen unangenehme Wahrheiten wie
etwa: Beim Zwischenlager stehen 63 neuen Arbeitsplätzen (die DWK
hatte immer von 300 geredet) erhebliche ökologische
Folgewirkungen gegenüber. Das Endlager würde zwar die
Arbeitsplatzsituation vorübergehend verbessern, sei aber mit
erheblichen Gefahren sowie negativen Neben- und Folgewirkungen
verbunden. Insgesamt würde der Landkreis nach Schließung des
Endlagers ärmer dastehen als zuvor.
Das 320000 Mark teure Gutachten wurde in
keiner Weise bei den Entscheidungen der kommunalen Gremien
berücksichtigt. Es verschwand in der Schublade und wurde erst
viel später der Öffentlichkeit bekannt.
Das Intercity-Gespräch
Da es nicht einmal in der Bundesrepublik
Deutschland möglich ist, ein atomares Endlager ohne Genehmigung
zu bauen, stellte sich den Betreibern zunächst die Frage: Wie
kommt man am einfachsten zu einer Genehmigung für den Bau des
Endlagerbergwerkes? Da es sich ganz offensichtlich um den Bau
eines Endlagers für radioaktive Abfälle handelte, beantragte die
PTB als federführende Institution am 28.7.1977 beim
niedersächsischen Sozialministerium die Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens.
Da bis dahin keine Erkenntnisse über die
Struktur des Salzstockes vorlagen, konnte jedoch kein
Sicherheitsbericht vorgelegt werden, ohne den eine
Planfeststellung nicht möglich war. Deshalb machte die PTB den
Vorschlag, sich vorläufig nur mit der Einlagerung von schwach-
und mittelaktivem Müll zu befassen und die Betrachtung "weiterer
Abfallkategorien" (sprich hochaktive oder wärmeentwickelnde
Abfälle) auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur
Bekräftigung reichte sie eine Erklärung der RSK und SSK vom
30.11.1977 ein, in der diese Institutionen bestätigten, daß
"sichergestellt ist, daß der Salzstock Gorleben wegen seiner
Ausdehnung zur Einlagerung von schwach- und mittelaktiven
Abfällen geeignet ist". Man beachte: Diese Feststellung wurde
getroffen, bevor es irgendeine Untersuchung gegeben hatte. Aber
wen wundert das? Hatte doch der damalige Bundeskanzler Schmidt
schon im Sommer des gleichen Jahres auf einer SPD-Tagung in
Hamburg das gleiche erklärt.
Während sich in puncto Planfeststellung
nichts weiter tat, wurden alle möglichen Bohrungen zur
übertägigen Erkundung des Salzstockes durchgeführt. Schließlich
rückte der Zeitpunkt näher, an dem eine Genehmigung für die
Abteufung der Bergwerksschächte erteilt werden mußte. Zuständig
für diese Genehmigung war der FDP-Politiker Gerhard Baum, damals
Innenminister der Bundesrepublik.
Bereits im Vorfeld gab es einen für die
Genehmigungsbehörde äußerst peinlichen Vorfall: Am 23. Juni 1980
wurde der damalige Hamburger Geschichtsprofessor Helmut Bley im
Speisewagen eines Intercity zwischen Dortmund und Hannover
unfreiwillig Zeuge eines Gespräches zwischen fünf Herren.
Gegenstand der lautstarken Unterhaltung war das Vorgehen beim
Abteufen der Schächte in Gorleben. Professor Bley wurde
neugierig und machte sich hinter seiner Zeitung Notizen. Bei den
Herren handelte es sich unter anderem um ein Mitglied des
Ministeriums, der sich als zuständig für die Genehmigung
erklärte. Ein anderer war der uns bereits bekannte Prof. Heintz,
Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung bei der PTB.
Diskutiert wurde das Thema: "Wie kann man ein
Planfeststellungsverfahren umgehen?" Es konzentrierte sich an
der Frage der Schachtbreite. Der Beamte argumentierte, daß eine
Breite von 3,50 bis 4 m für die Erkundung sicherlich zu
tolerieren sei. Die von der PTB gewünschte Breite von 7,50 m
mache dagegen nur Sinn, wenn der Schacht nicht nur für die
Erkundung, sondern auch für das Endlager genutzt werden solle.
Er versprach bei der Genehmigung jedes Entgegenkommen.
In dem Gedächtnisprotokoll, das Professor
Bley der damaligen BI-Vorsitzenden Marianne Fritzen zuschickte,
hieß es: "Eine vorgeschlagene Variante, die ich nicht verstanden
habe, wurde von dem Ministerialen so beantwortet: �Nein das geht
nicht, das würde zu sehr auffallen�. Kurz vor Hannover zog dann
einer der Betreiber das Resümee: Der Weg, den wir gehen müssen,
ist also klar. Wir besorgen uns ein Gutachten, das eine
Schachtbreite von 7,50 m für die Erkundung für notwendig oder
wünschenswert erklärt." Damit war klar, was die BI schon immer
vermutet hatte: In Gorleben sollte unter dem Deckmantel der
Erkundung ein Endlager gebaut werden.
Das Breuer-Gutachten
Was Journalisten für einen handfesten Skandal
hielten, wurde von der PTB als "ganz normales Gespräch"
heruntergespielt. Im übrigen habe ja der Bundesinnenminister bei
der Genehmigung das letzte Wort. Innenminister Baum, offenbar
selbst im Zweifel über die Vorgehensweise, wollte sichergehen,
keinen Fehler zu machen. Er beauftragte deshalb den Trierer
Staatsrechtler Professor Rüdiger Breuer mit der Erstellung eines
Rechtsgutachtens zur Genehmigung der Schächte für das geplante
Endlagerbergwerk: Das 270000 Mark teure Gutachten lag
rechtzeitig im Juni 1981 auf dem Tisch. Der Autor führte auf 65
Seiten aus, warum und weshalb eine Planfeststellung vor dem
Abteufen der Schächte erfolgen müsse. Das Gutachten gipfelte in
der Aussage: "Auch das Gebot grundrechtskonformer
Verfahrensgestaltung stützt das Erfordernis der vorherigen, dem
Schachtbau vorgeschalteten Planfeststellung. Andernfalls würde
klagebefugten Dritten die grundrechtsrelevante vorgängige
Verfahrensbeteiligung abgeschnitten." Im Klartext: Beim
Planfeststellungsverfahren können Bürger, Behörden oder
Gemeinden Einwendungen erheben, die bearbeitet und entschieden
werden müssen.
Wahrscheinlich war es insbesondere dieser
letzte Absatz, der dazu führte, daß das Gutachten in der
Schublade verschwand und nach anderen Möglichkeiten Ausschau
gehalten wurde. Da kam der Göttinger Professor Dietrich
Rauschning mit einem Vortrag vor Lüchow-Dannenberger
Kommunalpolitikern gerade recht. Er erklärte die Ansicht Breuers
für Unsinn und meinte, solange man Anlagen baue, die sowohl der
Erkundung als auch dem geplanten Endlager dienen würden, sei
eine Planfeststellung überflüssig und man könne sehr wohl nur
nach dem Bergrecht bauen. Wörtlich hieß es: "Bei dieser Sach-
und Rechtslage bin ich der Auffassung, daß das Abteufen des
Erkundungsschachtes (...) der bergrechtlichen
Betriebsplanpflicht und der Bergaufsicht unterliegen, nicht aber
einem atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluß."
Für Gerhard Baum war das die Rettung aus dem
Dilemma. Erleichtert wurde die Anregung aufgegriffen und die
entsprechende Genehmigung erteilt. Nun baut die DBE in Gorleben
ein "Bergwerk zur Aufsuchung von Bodenschätzen." Im Nachsatz
heißt es: "Ob die gefundenen Bodenschätze einer Verwendung
zugeführt werden, ist nicht relevant." Im Herbst 1986 wurde der
erste Kübel aus Schacht I gefördert. Anläßlich des zu diesem
Ereignis stattfindenden Kübelfestes erklärte der damalige
Forschungsminister Heinz Riesenhuber: "Auch ein Loch im Boden
kann ein Bodenschatz sein." Na also, nun wissen wir doch, was
gesucht wird: Auf die Löcher kommt es an!
Selbstverständlich haben die Schächte den
gewünschten Durchmesser von 7,50 Meter. Das Salz, das beim Bau
des Bergwerkes aus dem Untergrund gekratzt wird, wird zu
gigantischen Bergen aufgetürmt. Seither wird von offizieller
Seite streng darauf geachtet, immer von einem
"Erkundungsbergwerk" zu reden. Würde man offen vom Bau eines
Endlagers reden, so würde das kunstvolle Kartenhaus der
bergrechtlichen Genehmigungen zusammenbrechen. Dennoch werden
bei der Betriebsgenehmigung für die Atomkraftwerke die
Aktivitäten in Gorleben sehr wohl als "Fortschritte beim Bau
eines Endlagers" anerkannt.
Sie gelten als "Entsorgungsvorsorge-nachweis",
der den jeweiligen Weiterbetrieb garantiert.
DWK-Salander verplappert sich
Immer gelang es allerdings auch den
Betreibern nicht, diesen Kurs durchzuhalten. Manchmal
verplapperten sie sich. Ein solches Mißgeschick passierte dem
damaligen DWK-Vorsitzenden Dr. Carsten Salander anläßlich eines
Studienseminars der Evangelischen Akademie Oldenburg in Rastede
im August 1986. In seinem Vortrag stellte er die Behauptung auf,
der Salzstock in Gorleben sei bestens geeignet für die
Endlagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen.
Er kenne keinen einzigen Wissenschaftler, der etwas gegen den
Salzstock zu sagen wüßte. Seine Aussage gipfelte in dem Satz:
"Natürlich bauen wir das Endlager. Oder glauben Sie, wir würden
2,6 Milliarden Mark zum Fenster hinauswerfen?"
So ganz nebenbei verriet Dr. Salander den
Seminarteilnehmern auch, warum er überhaupt Atomphysiker
geworden sei. Bei Kriegsende hätten die US-Armisten ihn als
Fünfzehnjährigen zusammen mit anderen Jugendlichen gezwungen,
die Leichen von Soldaten aus den Wäldern zu bergen. Aus dieser
Zeit rühre sein Haß auf die Amerikaner. Dieser Haß sei noch
dadurch bestärkt worden, daß die Siegermächte sich erlaubt
hätten, das Nachkriegsdeutschland von der Teilnahme an der
Atomindustrie auszuschließen. Es sei damals in der
Bundesrepublik nicht einmal möglich gewesen, Atomphysik zu
studieren. Das hätte ihn, Salander, erst Recht dazu bewogen,
Atomphysiker zu werden.
Unterstützt in seiner positiven Beurteilung
des Gorlebener Salzstocks wurde Dr. Salander damals vom
Staatssekretär Dr.Wagner vom Bundesumweltministerium, der auf
der gleichen Veranstaltung erklärte: Das Problem der Entsorgung
sei bestens gelöst, das Endlager sei im Bau und stünde
spätestens in zehn Jahren zur Verfügung (EJZ 4.9.86). Diese
Aussagen kann man auf zwei verschiedene Weisen interpretieren:
Entweder man tut sie als bloße Zweck- und Propagandalüge ab.
Oder man bemerkt, daß da jemand mal die Wahrheit gesagt hat: daß
nämlich in Gorleben kein Erkundungs-, sondern ein
Endlagerbergwerk gebaut wird.
Das Niedersächsische Berggesetz wird passend
gemacht
Nachdem das eine Problem glücklich gelöst
war, nämlich die Frage der Genehmigung, wurde man auf das
nächste aufmerksam. Nach dem Niedersächsischen Bergrecht, das
noch auf das alte königliche Hannoversche Bergrecht zurückging,
erstreckte sich das Eigentum an Grund und Boden auch in den
Untergrund - gewissermaßen bis zum Mittelpunkt der Erde. Damit
unterschied sich die Rechtslage in Niedersachsen von der im
übrigen Bundesgebiet. Für das geplante Endlager und insbesondere
für das Erkundungsbergwerk war es deshalb notwendig, in den
Besitz des unter der Oberfläche liegenden Salzes zu gelangen.
Nun haben wir ja schon festgestellt, daß
Schwierigkeiten, die sich der Atomindustrie in den Weg stellen,
am einfachsten zu lösen sind, indem man das entsprechende Gesetz
ändert. Also wurde auch in diesem Punkt nach der bewährten
Methode verfahren und das Niedersächsische Berggesetz dem
Bundesberggesetz angeglichen. Im Januar 1982 trat die Änderung
in Kraft, so daß nun auch das Gorlebener Salz Eigentum des
Staates war
Allerdings war es nicht möglich, die
bisherigen Besitzer ohne weiteres zu enteignen. Deshalb wurde
ihnen eine Frist gesetzt, bis zu der sie ihre Salzrechte
eintragen lassen konnten. Bis auf wenige, die den Termin
verschlafen hatten, machten die hiesigen Grundbesitzer von
diesem Angebot Gebrauch. Inzwischen hat die DBE diesen Leuten
die Rechte abgekauft, von denen sie ja sowieso keinen Nutzen
hatten. So mancher Bauer hat auf diese Weise ein ansehnliches
Geschäft gemacht. Nur Graf Bernstorff und die Kirchengemeinden
in der Region um Gorleben weigerten sich beharrlich, ihre
Salzrechte herzugeben.
Ein Gutachter wird kaltgestellt:
Der Fall Duphorn
Natürlich gab es auch zahlreiche Gutachten
zur Eignung des Salzstockes. Doch die Aussagen kritischer
Wissenschaftler, die bei den zahlreichen Anhörungen vor den
Bundestagsausschüssen und dem Niedersächsischen Landtag zumeist
in der Überzahl waren, wurden grundsätzlich als "unqualifiziert"
abgetan. Dabei schreckte man auch vor Verunglimpfung und
Kaltstellung unliebsamer Professoren nicht zurück. Ein
besonderes krasses Beispiel ist der Umgang mit dem Kieler
Geologen Professor Klaus Duphorn, einem international
anerkannten und von der Bundesregierung schon mehrfach
beschäftigtem Wissenschaftler.
Prof. Duphorn wurde von der PTB beauftragt,
ein Gutachten zur Geologie des Quatärs für den Salzstock in
Gorleben zu erstellen. Grundlage der Beurteilung waren die
Ergebnisse der bereits erfolgten zahllosen Bohrungen und
oberirdischen Untersuchungen, einschließlich der vier
Tiefbohrungen. Seine Expertise aus dem Jahre 1982 mündete in
zehn Thesen, die alle mit den Worten begannen: "Wir können nicht
für einen Salzstock plädieren ..." und in dem Abschlußsatz
gipfelten: " ... können wir nur einen Ratschlag geben: Erkundung
anderer Lagerstätten."
Schon 1981 hatte Professor Duphorn auf einer
Veranstaltung in Lüchow das Versprechen abgegeben: "Wir werden
den Salzstock nicht gesundbeten." Er gab dieses Versprechen auch
im Namen seiner Auftraggeber, der PTB und des Bundesministeriums
für Forschung und Technologie, ab. Als er, der Atombefürworter,
jedoch nach intensiven Untersuchungen schließlich zu der
Erkenntnis kam, der Salzstock Gorleben sei für die Aufnahme
radioaktiver Abfälle völlig ungeeignet, verwandelte sich der
einstmals ehrenvolle Auftrag in eine ernsthafte Gefahr für seine
wissenschaftliche Reputation.
In einem anonymen Pamphlet aus dem
Forschungsministerium wurden die Ergebnisse als bloße
"Behauptungen" gewertet. Man äußerte Zweifel an seiner
wissenschaftlichen Qualifikation und warf ihm vor, seine
Befugnisse überschritten zu haben. Er habe den Auftrag gehabt,
Erkenntnisse zu sammeln. Er hätte weder das Recht, noch die
Aufgabe, diese Erkenntnisse zu beurteilen. Das hätte er
gefälligst Leuten zu überlassen, die etwas davon verstünden.
Duphorn beschwerte sich, man habe ihn in einer Weise kritisiert,
"die einem Ministerium nicht angemessen ist."
Duphorns Auftrag wurde nicht, wie geplant,
verlängert. Vermutlich, um ihn aus dem Weg zu haben, schickte
man ihn in die Wüste - genauer in die Eiswüste der Antarktis.
Trotz aller Einschüchterungsversuche blieb er jedoch
unerschütterlich bei seiner Aussage: Der Salzstock Gorleben ist
ungeeignet.
Die seltsame Wandlung eines Kritikers: der
Fall Hermann
Wie Professor Duphorn haben sich im Laufe der
Zeit immer mehr Wissenschaftler gegen die "Eignungshöffigkeit"
des Salzstockes bei Gorleben ausgesprochen. Auf der 137.
Hauptversammlung der altehrwürdigen Deutschen Geologischen
Gesellschaft im Herbst 1985 beschäftigten sich 400 Professoren,
Doktoren und Ingenieure einen Tag lang mit dem Salzstock.
Während Duphorn auch hier vehement seine Forderung wiederholte,
die Untersuchungen in Gorleben zu beenden, griff der bereits
zitierte Göttinger Professor Hermann, in der Wissenschaft als
"Salzpapst" bekannt, die Bundesregierung scharf an. Seine Worte:
"Wer heute noch sagt, es gäbe ein weltbestes Endlagermedium oder
Endlagerkonzept, der betreibt Propaganda, keine Wissenschaft."
Selbst Dr. Werner Jaritz (BGR), seit Jahren
mit dem Endlagerprojekt befaßt und sein glühendster Befürworter,
räumte am Rande der Tagung ein, daß vergleichende Untersuchungen
mehrerer Salzstöcke nötig gewesen wären: "Die vergleichende
Untersuchung mehrerer Standorte wurde aus politischen Gründen
übersprungen."
Professor Hermann hatte sich bereits vorher
gegen die "Eignungshöffigkeit" des Salzstockes Gorleben
ausgesprochen. In einer Stellungnahme für den Innenausschuß des
Deutschen Bundestages forderte er erstens feste Kriterien für
einen Endlagerstandort, zweitens vergleichende Untersuchungen an
anderen Standorten und drittens ein intaktes
Mehrbarrierensystem: "Die Übertageerkundung in Gorleben hat
eindeutig ergeben, daß weder das Deckgebirge, noch der Salzstock
vollwertige Barrieren bilden. Daher existiert in Gorleben kein
für Endlagerzwecke zu forderndes Mehrbarrierensystem".
Es soll nicht verschwiegen werden, daß
Professor Herrmann seit einiger Zeit von seiner damaligen
Haltung abgerückt ist. Während einer Anhörung 1995 im
Informationskreis Gorleben, der aus Kommunalos aus Gorleben,
Gartow und dem Kreistag besteht, erklärte er, er habe sich
geirrt. Das ist nun allerdings schwer verständlich. Immerhin
hatte es seine Aussage damit begründet, der beste Kenner der
norddeutschen Salzstöcke zu sein - was er auch noch immer ist.
Sicherlich hängt es nicht damit zusammen, daß man ihm in
Clausthal-Zellerfeld ein komfortables eigenes Institut gebaut
hat.
Bohrkerne vorübergehend verschwunden: der
Fall Jessberger
Als nächstes wäre das Gutachten von Professor
Jessberger zu nennen. Er war beauftragt, für die BGR anhand der
bei den Tiefbohrungen gezogenen Bohrkerne ein Gutachten über die
Geologie aus dem Tertiär zu erstellen. Aus dem Gutachten ging
hervor, daß Prof. Jessberger alle Bohrkerne zur Verfügung
standen - mit Ausnahme einiger Bohrkerne aus dem Teufenbereich
228 bis 239 m. Auf mehrfaches Nachfragen wurde immer wieder
behauptet, die Bohrkerne seien nicht vorhanden.
Nun handelte es sich um einen Tiefenbereich,
für den schon Duphorn vor dem Auftreten unkontrollierbarer
Gebirgsschübe gewarnt hatte. Da sich die Abteufung des Schacht I
diesem Gebiet näherte, riet Jessberger dringend zur Durchführung
zusätzlicher Untersuchungen, was die DBE jedoch nicht für
erforderlich hielt. Erst als unvorhergesehene Gebirgsbewegungen
auftraten, bei denen es zum Herausbrechen von Gestein kam,
wurden im Eiltempo Untersuchungen durchgeführt. Leider kam das
Ergebnis einen Tag zu spät. Am Tag zuvor, am 12.5.87, hatte ein
Stützring dem Druck nicht standgehalten, einen Bergmann
erschlagen und einige weitere schwer verletzt. Es kam zu einer
Unterbrechung der Arbeiten am Endlager bis 1989.
Die verschwundenen Bohrkerne sind inzwischen
wieder aufgetaucht. Die BGR behauptet, sie seien immer vorhanden
gewesen. Auf meine Frage, weshalb Professor Jessberger die
Bohrkerne nicht untersuchen konnte, antwortete mir Dr. H.
Ventzlaff von der BGR: "Wir geben doch unsere Beweise nicht aus
der Hand." Was immer das zu bedeuten hat.
Die Warnungen in den Wind geschlagen: der
Fall Grimmel
In diesem Stil könnte es noch seitenweise
weitergehen - etwa mit den Aussagen des Hamburger Geologen
Professor Eckhard Grimmel. Unter vielen weiteren Aufsätzen und
Gutachten von Prof. Grimmel seien hier nur seine Ausführungen
anläßlich des Endlagerhearings der Niedersächsischen
Landesregierung im September 1993 in Braunschweig erwähnt.
Grimmel zählte eine ganze Liste von endlagergefährdenden
Eigenschaften von Salzstöcken auf wie beispielsweise ihre
Inhomogenität, die hohe Wasserlöslichkeit von Stein- und
Kalisalz, die hohe Wärmeempfindlichkeit, die chemische
Aggressivität heißer Salzlösungen und die Gefahr der
radiolytischen Zersetzung von Steinsalz. Sein Fazit: "Der
Verfasser empfiehlt aus diesen und noch weiteren Gründen nicht
nur, die Erkundung des Salzstockes Gorleben zu beenden, sondern
auch auf die Erkundung anderer Salzstöcke zu verzichten, da die
Barrierewirkung eines Salzstockes zu gering ist, um eine
Langzeitsicherung eines atomaren Endlagers zu gewährleisten."
Alle diese negativen Stellungnahmen konnten
die Bundesregierung jedoch nicht beeindrucken. Noch immer wird
behauptet, alle Untersuchungen hätten die ?Eignungshöffigkeit�
bestätigt. Ob es allerdings ausreicht, sich angesichts der
komplexen und für Millionen Jahre die Menschheit gefährdenden
Materie auf das Prinzip Hoffnung zu verlassen, ist mehr als
zweifelhaft. Doch man braucht "Fortschritte" beim Bau des
Endlagers, um die Atomkraftwerke weiter betreiben zu können. Und
nur darauf kommt es an.
Ein maßgeschneidertes Atomgesetz:
Lex Bernstorff
Es könnte alles so schön in Ordnung sein,
gäbe es nicht in Gartow diesen halsstarrigen Grafen Bernstorff,
der seine Salzrechte partout nicht verkauft. Man erinnere sich:
Schon als die DWK versuchte, das Gelände für das NEZ
zusammenzuraffen, hatte Bernstorff sich quergestellt und nicht
verkauft. Dieses Problem hatte sich für die Betreiber allerdings
von selbst gelöst, nachdem die WAA zu den Akten gelegt worden
war. Doch nun hatte man mit dem Salz wieder das gleiche Theater!
Mitten durch den Salzstock erstreckt sich ein breiter Streifen,
der Graf Bernstorff gehört, und wieder will er nicht verkaufen.
Außer dem Grafen gehören auch den Kirchgemeinden kleine Teile
des Salzstockes, und auch die wollen sie nicht hergeben. Seit
Jahren bemüht sich nun die DBE im Namen der Bundesregierung, in
den Besitz der Salzrechte zu gelangen. Doch bis heute wurden
alle Enteignungsversuche abgewehrt. Der Haken an der Geschichte:
Da man doch nur "erkundet", gab das Gesetz keine Handhabe dafür.
Eine Enteignung wäre nur beim Bau eines Endlagers möglich
gewesen. Doch das durfte so nicht gesagt werden - weil dann ...
Wie gehabt. Kennen Sie das alte Sprichwort? Wer anderen eine
Grube gräbt, fällt selbst hinein.
Aber da bot sich ja wieder die Leiter, um aus
dem Loch herauszukommen. Man hatte doch die besten Erfahrungen
mit Gesetzesänderungen gemacht, warum nicht auch in diesem Fall?
Und so dachte sich Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU)
eine "Lex Bernstorff" aus, die die Interessen der Atomindustrie
in mustergültiger Weise bedient. Danach kann nun auch zum Zwecke
der Erkundung enteignet werden. Die Gesetzesänderung wurde
innerhalb weniger Monate durch die parlamentarischen Instanzen
gejagt und trat im Mai 1998 in Kraft.
Zwar waren die Mitglieder des Bundesrats
mehrheitlich der Meinung, daß die Gesetzesnovelle ihrer
Zustimmung bedurft hätte, da bisherige Kompetenzen der Länder
wie beispielsweise das Bergrecht ausgehebelt worden seien.
Dennoch wurde das Vorhaben mit den Stimmen der
Koalitionsmehrheit und ohne die Zustimmung des Bundesrats
durchgepaukt. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluß, daß das
Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt - und so wird es wohl
Klagen beim Bundesverfassungsgericht geben. Bis heute haben
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ihre Klageabsicht
bekundet. Niedersachsen - obgleich unmittelbar betroffen und
obwohl die SPD Regierung den Salzstock für ungeeignet erklärt -
hält zunächst still.
Salinas - oder was man mit einem Salzstock
auch noch machen kann
Schon kurz nach Bekanntgabe von Gorleben als
Standort für ein atomares Endlager entstand unter den örtlichen
Atomgegnern die Idee, Salz zu fördern und auf diese Weise den
Salzstock selbst zu nutzen. Aus diese Weise sollte den Plänen,
Gorleben zum Atomklo der Nation zu machen, ein Riegel
vorgeschoben werden. Allerdings wurde dieser Gedanke zunächst
belächelt und als Scherz abgetan. Denn erstens herrschte nicht
gerade Salzmangel im Lande, und zweitens kostet ein solches
Vorhaben eine Menge Geld. Und woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Erst 1996 begann eine Gruppe beherzter und
kompetenter Leuten, die "Schnapsidee" vergangener Jahre auf die
Möglichkeit der Realisierung abzuklopfen. Sie planten, über den
bundesweiten Verkauf von Gesellschaftsanteilen das nötige Geld
zusammenzubekommen, um Gorlebensalz zu fördern und zu
vermarkten. So wurde im August 1996 die Salinas Salzgut GmbH
gegründet. Motto: "Besser Salz fördern als Atommüll lagern!" Mit
Graf Bernstorff wurde ein Pachtvertrag über eine direkt über dem
Salzstock gelegene Waldfläche abgeschlossen. Mitgepachtet wurde
auch das darunter liegende Salz.
Es folgte eine breite Öffentlichkeitsarbeit.
Das Medieninteresse war ungewöhnlich groß. Salinas wurde als
eine "andere Form des Widerstands" begriffen und entsprechend
honoriert. Die Nachfrage nach Gesellschaftsanteilen war
überwältigend. Manch einer, der - aus welchen Gründen auch immer
- seinen Protest nicht öffentlich auf der Straße demonstrieren
wollte oder konnte, sah nun durch den Kauf eines oder mehrerer
Anteile einen guten Weg, sich am Widerstand zu beteiligen. Denn
nach Bergrecht hat die Förderung von Bodenschätzen Vorrang vor
der Erkundung. Nun rächte sich, daß die Betreiber aus taktischen
Gründen die Errichtung des Endlagers als Bau eine angeblich rein
wissenschaftlichen Erkundungsbergwerks nur nach Bergrecht hatten
genehmigen lassen.
Doch mit dem neuen Atomgesetz versucht die
Bundesregierung nun - praktisch auf einen Schlag - sämtliche
juristischen Hindernisse für ein Atomendlager in Gorleben aus
dem Weg zu räumen. In der Gesetzesnovellierung vom Mai 1998
wurde nämlich nicht nur nachträglich eine Rechtsgrundlage
geschaffen, um Bernstorff auch zum Zwecke der "vorläufigen
Standorterkundung" zu enteignen. Im Paragraph 9g des geänderten
Gesetzes heißt es nun auch, daß in dem Planungsgebiet für ein
Endlager "wertsteigernde ... Vorhaben" nicht vorgenommen werden
dürfen. Diese Lex Salinas hat einzig und allein den Sinn, der
Salzgewinnung in Gorleben einen Riegel vorzuschieben. Noch aber
bleibt die Hoffnung, daß eine zukünftige Bundesregierung das
neue Atomgesetz wieder rückgängig macht.
Ich weiß, daß ich nichts weiß
(Sokrates)
Seit der Benennung des Salzstockes Gorleben
als Standort für ein Atommüll-Endlager sind mehr als zwanzig
Jahre vergangen. Zwanzig Jahre, in denen die Untersuchungen am
Salzstock kontinuierlich fortgeführt wurden. Fortgeführt trotz
vieler Rückschläge wie dem Schachtunglück, den wiederholten
Laugeneinbrüchen beim Bau der Erkundungsschächte und ungeachtet
aller Zeitverzögerung und eskalierender Kosten. Da die meisten
Gutachten aus den Anfangszeiten der Erkundung stammen, fragt
sich natürlich, ob die beteiligten Wissenschaftler durch die
neuen Erkenntnisse ihre Meinung geändert haben.
Seit 1990 haben sich die politischen
Verhältnisse sowohl im Landkreis als auch in Niedersachsen
grundlegend gewandelt. In Niedersachsen gab es nach langer Zeit
eine Ablösung der CDU-Regierung mit Ministerpräsident Albrecht
an der Spitze, der immerhin Gorleben " verbrochen" hatte. Statt
dessen übernahm eine Koalition aus SPD und Grünen das Ruder.
Umweltministerin wurde Monika Griefahn (SPD), eine ehemalige
Greenpeace-Aktivistin und erklärte Atomkraftgegnerin.
Sowohl der SPD-Ministerpräsident Gerhard
Schröder, als auch Monika Griefahn erklärten, daß sie den
Gorlebener Salzstock für ungeeignet hielten und bekundeten ihren
Willen, weiteren Untersuchungen einen Riegel vorzuschieben,
soweit es ihnen möglich wäre. Das galt auch für das zweite in
Niedersachsen geplante Endlager "Schacht Konrad" in Salzgitter.
Um diese Absicht zu untermauern, veranstaltete das
Niedersächsische Umweltministerium 1993 noch einmal ein
großangelegtes Hearing, zu dem die meisten der bis dahin mit dem
Endlagerung befaßten Wissenschaftler aus dem In- und Ausland
geladen waren.
Es ist bezeichnend für die Einstellung der
damaligen Bundesregierung, vielleicht auch für ihre Furcht vor
unliebsamen Erkenntnissen, daß das Bundesumweltministerium nicht
nur die Teilnahme an dem Hearing ablehnte, sondern darüber
hinaus allen nachgeordneten Institutionen die Teilnahme an der
Veranstaltung untersagte. Sogar ausländischen Partnern wurde
nach Aussage des Leiters der Veranstaltung, Ernst Ulrich von
Weizsäcker, nahegelegt, ihr Auftreten in Braunschweig sei
unerwünscht.
Fazit der Anhörung war: An der Meinung der
Wissenschaftler hatte sich im Prinzip nichts geändert hat. Die
bisherigen Kritiker sahen sich durch die gewonnenen Erkenntnisse
bestätigt, ja bestärkt. Auch die übrigen Herren (es gab nur
Herren) waren nicht bereit, sich vorbehaltlos für die Eignung
des Salzstockes Gorleben auszusprechen. Sie mochten ihm
lediglich nicht unbedingt die "Eignungshöffigkeit" absprechen.
Die größte Uneinigkeit gab es bei der Frage,
ob Salz als Endlagermedium überhaupt geeignet sei. Unbestritten
war die Feststellung, daß die Benennung von Gorleben als
Standort voreilig, unwissenschaftlich und im Prinzip
unverantwortlich war. Monika Griefahn sagte dazu in
Braunschweig: "Wenn ein Rennpferd nur drei Beine hat, muß man
nicht noch die Zähne untersuchen, um festzustellen, daß es nicht
rennen kann." Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" titelte
daraufhin am 24.9.93: "Suche nach sicherem Endlager beginnt
erst".
Trotz unterschiedlicher Meinungen waren sich
alle Wissenschaftler dahingehend einig, daß nur ein Ausstieg aus
der Atomenergienutzung garantieren könne, ohne Zeitdruck und
ohne drängende Sachzwänge nach dem besten der schlechten
Endlagermöglichkeiten zu suchen. Der Leiter der Anhörung, Ernst
Ulrich von Weizsäcker, drückte es in seiner Einleitung so aus:
"So entsteht im politischen Raum unvermeidlich die Frage, ob man
nicht die Endlagerfrage bewußt mit einem zeitlich und
mengenmäßig wohldefinierten Ausstiegsbeschluß verknüpfen könnte.
Denn dann hätten all diejenigen, die nur mit dem größten Horror
an die Aufgabe denken, ein Endlager für zehntausend,
hunderttausend oder gar eine Millionen Jahre sicher anzulegen,
wenigstens das gute Gefühl dabei, daß dieser Horror nicht
mehrfach, sondern wenigstens nur einmal in unserem Lande
auftaucht." Allgemein wurde auf dem Hearing gefordert, ein neues
Anforderungsprofil für ein atomares Endlager zu formulieren und
auf dieser Grundlage ein neues Auswahlverfahren in Gang zu
setzen.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine
Literaturstudie, die die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) im August 1995 veröffentlichte und in der
Alternativen zu Gorleben unter die Lupe genommen wurden. Von 41
untersuchten Salzstöcken blieben vier übrig, die nach Ansicht
der Geologen in die weitere Diskussion einzubeziehen seien.
Gorleben selbst ist in diesem Bericht interessanterweise
überhaupt nicht erwähnt, obgleich es nahegelegen hätte, es als
Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Es ist nicht schwer, die Gründe
dafür zu erraten: Eines der laut BGR wichtigsten Kriterien, die
vollständige Überdeckung mit Ton, wird in Gorleben nicht
erfüllt. Allein aus diesem Grund wäre Gorleben rasch und
eindeutig aus dem Auswahlverfahren herausgeflogen. Seine anderen
negativen Eigenschaften (beispielsweise die Existenz einer Rinne
im oberen Teil des Salzstockes und das relativ geringe
verfügbare Volumen) hätten die Wissenschaftler gar nicht erst
heranziehen müssen.
Doch ungeachtet aller Kritik hielt die
bisherige Bundesregierung am Salzstock Gorleben fest. Inzwischen
sind die beiden Bergwerksschächte bis ins Salz abgeteuft und
ausgebaut, die untertätige "Erkundung" geht mit dem Auffahren
riesiger Hallen und dem Bau von untertätigen Werkstätten voran.
Die Landesumweltministerin Griefahn scheiterte mit mehreren
Versuchen, den Bau des Endlagers zu stoppen, an Weisungen aus
Bonn. Für mehrere, von ihr angeordnete Unterbrechungen wurde das
Land von der Betreiberfirma auf Millionen Schadenersatz
verklagt. Schließlich gab sie ihren Widerstand auf. Es kam zu
einem Unterwerfungsvertrag mit der Atomindustrie, in dem sich
das Niedersächsische Umweltministerium hinsichtlich der PKA und
der Castor-Transporte zum Wohlverhalten verpflichtete. Im
Gegenzug erklärten sich die Atombetreiber dazu bereit, vorläufig
auf die Millionenforderungen zu verzichten.
Inzwischen haben sich die politischen
Verhältnisse grundlegend verändert. Die SPD hat die
Bundestagswahlen im September 1998 haushoch gewonnen. Unter
einer rot-grünen Bundesregierung könnten in der Atompolitik die
Karten neu gemischt werden. Seit Jahren hat Gerhard Schröder als
niedersächsischer Ministerpräsident immer wieder erklärt, daß er
den Salzstock Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle für
ungeeignet hält. Allein schon aus konzeptionellen und
wirtschaftlichen Gründen, so forderte er in einer Rede vom
8.11.1995 im Niedersächsischen Landtag, müßten die Arbeiten am
Endlager eingestellt werden. Sollte er sich als Bundeskanzler an
seine früheren Einsichten halten, besteht die Hoffnung auf ein
Ende des Gorleben-Desasters. Es ist keine Frage: Die Zukunft
wird spannend.
Zitiertitel:
Lilo Wollny: Es wird wie ein Kartenhaus zusammenbrechen - 20
Jahre Lügen, Tricks und Größenwahn - Der Atommüllskandal von
Gorleben. Erschienen 1998
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