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Lügengeschichten
 

Lilo Wollny: Es wird wie ein Kartenhaus zusammenbrechen

20 Jahre Lügen, Tricks und Größenwahn - Der Atommüllskandal von Gorleben
Erschienen 1998

Das Buch über die Geschichte bis 1998 liegt digital vor und wird hier in vollem Wortlaut wiedergegeben:
 

Vorwort

Herausgeberin dieser Broschüre ist die Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben. Diese Gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, in einem "Rechtshilfefond" Geld zu sammeln, um die Prozesse in Gorleben zu finanzieren. Das Geld wird im wesentlichen für zwei Bereiche ausgegeben:

  • Es werden verwaltungsrechtliche Klagen gegen die Atomanlagen in Gorleben finanziert. Da es in Deutschland keine Popularklage gibt, müssen immer einzelne Bürger und Bürgerinnen als Klagende auftreten. Sie müssen nachweisen, daß sie in ihren Rechten betroffen sind. Es ist oft sehr schwierig, diese Klagebefugnis zu erreichen. Diesen Einzelpersonen hält die Rechtshilfegruppe finanziell den Rücken frei.
  • Es werden Gutachten für diese Klagen finanziert.

Außerdem organisiert die Rechtshilfegruppe Veranstaltungen, bei denen die juristisch-politischen Aspekte der Auseinandersetzung um die Atomanlagen in Gorleben dargestellt und diskutiert werden.

Seit der Gründung 1979 hat die Rechtshilfegruppe eine unübersehbare Fülle von Prozessen unterstützt. Klagen, Revisionen, Eilverfahren, Weisungen und Änderungen der sofortigen Vollziehung bilden einen juristischen Dschungel, der selbst für Insider kaum zu überschauen ist. Insgesamt hat die Rechtshilfegruppe Gorleben in den zwanzig Jahren ihres Bestehens rund eine halbe Million Mark gesammelt und weitergeleitet. Sie ist ein fester und von den Atombetreibern gefürchteter Teil des wendländischen Widerstands. Um weiter erfolgreich gegen die Atomanlagen vorgehen zu können, brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung.

Mit der Herausgabe dieser Broschüre möchten wir die Geschichte und die Hintergründe des Gorlebener Atomskandals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Es geht darin nicht nur um haarsträubende Verdrehungen von geologischen Daten, Grenzwerten und Paragraphen. Es geht auch um die vielen unglaublichen Ereignisse und Anekdoten aus zwanzig Jahren leidvoller Erfahrung mit der Atomindustrie - niederschmetternde, empörende, manchmal auch komische Geschichten über persönliche Begegnungen mit Politikern und Betreibern, über die Lilo Wollny wie nur wenige erzählen kann. Auf vielen Veranstaltungen, vor Gruppen und im Freundeskreis hat sie ihre Zuhörer mit ihrer Sachkenntnis und ihrem erzählerischen Talent in den Bann gezogen. Wir haben Lilo Wollny gebeten, die Gorlebener Geschichte aufzuschreiben. Dafür danken wir ihr.

Asta von Oppen für die Rechtshilfegruppe Gorleben. November 1998

 

Einleitung

Seitdem im Jahr 1977 Gorleben als Standort für ein atomares Endlager im Rahmen eines sogenannten Integrierten Entsorgungszentrums benannt wurde, sind zwanzig Jahre vergangen. Zwanzig Jahre, in denen eine junge Generation herangewachsen ist, die die Entwicklung von Gorleben nicht mehr aus eigenem Erleben kennt. Aber gerade in den letzten Jahren haben die Vorgänge um die Castortransporte viele Menschen auf die Atomproblematik aufmerksam gemacht.

Wir stellen immer wieder fest, daß es einen wahren "Hunger" nach Informationen gibt. Ich will deshalb versuchen, die Entwicklung des Problems der Entsorgung radioaktiver Abfälle mit Schwerpunkt auf das geplante Endlager im Salzstock Gorleben-Rambow darzustellen.

Die Geschichte des Endlagerprojekts in Gorleben - das ist eine endlose Aneinanderreihung von Täuschungen, Nötigungen, Verunglimpfungen, Rechtsbeugungen und Vertuschungen. Es ist die Chronik eines Skandals, der bis in die fünfziger Jahre zurückreicht.

Nachdem im Jahre 1955 der Bundesrepublik endlich von Seiten der Siegermächte die Erlaubnis erteilt wurde, an dem zwei Jahre zuvor von General Eisenhower in Genf verkündeteten Projekt Atoms for Peace teilzunehmen, entwickelte sich auf dem Gebiet der Atomtechnik hektische Betriebsamkeit. Als erstes wurde unter der Leitung von Franz Josef Strauß ein Atomministerium gegründet. Neue Forschungsinstitutionen wurden eingerichtet und mit Riesensummen gefördert: So entstand 1956 die Großforschungsanlage Karlsruhe, die sich zu 75 Prozent in Bundes- und zu 25 Prozent in Landeseigentum befindet. Ein Jahr später folgte die Kernforschungsanlage Jülich, die zu 90 Prozent dem Bund gehört.

Trotz der Dringlichkeit wurde erst 1959 ein Atomgesetz verabschiedet. Der erste Entwurf war 1957 gescheitert, weil man sich nicht auf eine rein zivile Nutzung der Atomtechnik festlegen wollte. Bei dem schließlich verabschiedeten Gesetz wurde die Frage der militärischen Nutzung einfach ausgeklammert. In diesem Gesetz hatte die Förderung der Atomkernspaltung erste Priorität. Die Sicherheit der Bevölkerung kam erst in zweiter Linie zur Sprache, von der Entsorgung der Abfälle war überhaupt nicht die Rede.

Die Bundesrepublik verhielt sich so, als würde sie Flugzeuge starten, ohne daß irgendwo eine Landebahn vorhanden wäre. Mit anderen Worten: Man begann, atomare Abfälle zu produzieren, ohne zu wissen, wie man sich ihrer je würde entledigen können. Gleichzeitig wurde die Bevölkerung mit einem wahren Propagandafeldzug für die Atomindustrie überzogen: Schiffe sollten atomar betrieben, Flugzeuge und Autos mit dieser Technik fast umsonst fliegen und fahren können. Unter dem Slogan "sauber, sicher und billig" wurde die Atomenergie der Bevölkerung als die Rettung vor allen künftigen Energieproblemen angepriesen. Sie sollte der Menschheit ein wahres Paradies auf Erden bescheren.

In dem Zusammenhang fällt mir der Bericht eines Bauern aus Whyl ein, jenem Ort, an dem der Widerstand gegen die Atomkraft begann. Der Mann betrieb auf seinem Grundstück ein kleines Wasserkraftwerk und erzeugte damit den für seinen Hof nötigen Strom. Als man in der Nähe einen Kanal baute, befürchtete er, man würde ihm das Wasser abgraben. Er fuhr deshalb nach Freiburg, um zu fragen ob es möglich sei, ein kleines Atomkraftwerk in seinem Garten zu bauen. Ihm wurde geantwortet, daß wäre leider unmöglich, weil es wirklich zu kompliziert sei. Aber er solle sich keine Sorgen machen: Wenn man erst genügend Atomkraftwerke habe, könne er sein Wasserkraftwerk vergessen. Der Strom würde dann nur noch ein Pfennig pro Kilowatt kosten - na ja, vielleicht drei Pfennig mit Gebühren. Aber das wäre das Höchste, was in Frage käme.

Wir alle können auf unserer Stromrechnung ablesen, was daraus geworden ist. Im Gegenteil: Bis zum heutigen Tag warten wir vergeblich darauf, von den verantwortlicher Seite über den wirklichen Preis für die Erzeugung von Elektrizität aus Kernspaltung informiert zu werden. Unabhängige Wissenschaftler, die alle Faktoren einschließlich der Entwicklungs- und Folgekosten berechnet haben, kommen zu einem "ehrlichen" Preis von etwa 4,60 DM pro Kilowattstunde.

So versucht die Atomlobby bis zum heutigen Tag, die Bevölkerung mit Lügen und Vernebelungstaktiken zu manipulieren und ihren Zwecken gefügig zu machen. Das Batelle-Institut, selbst Mitglied im Deutschen Atomforum und aktiv an Forschungen zur Kernspaltung beteiligt, formulierte das in einer vom Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) 1977 in Auftrag gegebenen Analyse so: "Die Propaganda für Atomstrom dient der Infantilisierung des Passivbürgers." Die Geschichte des geplanten Atommüll-Endlagers in Gorleben ist ein eindrucksvoller Beleg für diese These. Nur ist die Rechnung mit der Lüchow-Dannenberger Bevölkerung nicht aufgegangen.

 

Vom Nuklearen Entsorgungszentrum

zum Integrierten Entsorgungskonzept

Entscheidung für Gorleben - ein ungelöstes Rätsel

Seit 1960 das erste AKW in Kahl in Betrieb ging - inzwischen sind in der Bundesrepublik 19 Atomkraftwerke am Netz - wird in großem Maßstab Atommüll produziert. Atommüll, der für über hunderttausend Jahre für Mensch und Umwelt lebensgefährlich ist und deshalb sicher abgeschlossen von der Umwelt endgelagert werden muß.

Erst die 4. Novelle des Atomgesetzes von 1976 enthielt Vorschriften zur Entsorgung und gab damit dem Umgang mit dem Atommüll Gesetzesrang. Schon 1974 hatte das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) die Forderung nach einem Integrierten Entsorgungszentrum aufgestellt: Brennelementlagerung, Wiederaufarbeitung, Abfallbehandlung, Uranverarbeitung, Herstellung von Mischoxid-Brennelementen und Abfallendlagerung sollten an einem Ort zusammengefaßt werden.

Für die Endlagerung des Atommülls wurde ein passender Salzstock gesucht, denn man hatte sich für das Salzkonzept entschieden. Angeblich hatte der ehemalige SPD-Ministerpräsident Alfred Kubel bereits sehr frühzeitig angeboten, ein Endlager in Niedersachsen zu errichten. Das jedenfalls berichtete der CDU-Bundestagsabgeordnete Kurt-Dieter Grill vor dem Atomanlagenausschuß des Kreistags in Lüchow-Dannenberg. Das würde immerhin erklären, warum nur in Niedersachsen nach einem Standort gesucht wurde - und nicht beispielsweise auch in Schleswig-Holstein, das ebenfalls etliche Salzstöcke besitzt. Es gab einige Voraussetzungen, die erfüllt sein sollten: Der Standort durfte nicht zu nah an einem Ballungszentrum liegen (wegen der absoluten Ungefährlichkeit der Anlagen?). Es sollte eine vorteilhafte Windrichtung vorherrschen (für wen?). Eine geringe Bevölkerungsdichte wäre günstig.

Eine Findungskommission sollte den amtierenden Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU) beraten. Den Vorsitz hatte Carl-Friedrich von Weizsäcker. Zuständig für die Auswahl der Salzstöcke war der Erlangener Professor Gerd Lüttig, der - sozusagen als erste Wahl - drei mögliche Standorte vorschlug: Lichtenhorst, Lutterloh und Wahn im Emsland. Gorleben rangierte weit hinter diesen Standorten. So war man denn auch sehr überrascht, als Albrecht am 22. Februar 1977 ausgerechnet Gorleben als alleinigen Standort für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) benannte.

Eigentlich hätte man schon zwei Jahre vorher mißtrauisch werden können. 1975 gab es an drei Orten verheerende Waldbrände. Zwei dieser Orte waren potentielle Standorte für das in Aussicht genommene NEZ. Der dritte Flächenbrand zerstörte ein riesiges Waldgebiet zwischen Gorleben und Gartow. Es galt als erwiesen, daß das Feuer gelegt worden war. Seltsamerweise gab es aber nie ernsthafte Bemühungen von Seiten der Polizei, den oder die Brandstifter ausfindig zu machen. Zu dem Zeitpunkt, als das Feuer wütete, kam natürlich niemand auf die Idee, einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Bränden zu sehen. Als allerdings zwei Jahre später die Standortbekanntgabe erfolgte, stellte sich heraus, daß die Brandfläche fast deckungsgleich war mit dem Gelände, das für den Bau des NEZ vorgesehen war. Da konnten einem schon seltsame Gedanken kommen.

Bis heute ist es ein Rätsel geblieben, was Ministerpräsident Albrecht letztlich dazu bewogen hat, gerade Gorleben als Standort zu benennen. Eine mögliche Erklärung lieferte der damals für die Auswahl zuständige Professor Lüttig in einem Gespräch, das die örtliche Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ) anläßlich des 20. Jahrestages der Standortbenennung mit ihm führte. Nach Aussage Lüttigs habe Albrecht auf seine erstaunte Frage: "Wie kommen Sie denn auf Gorleben?" geantwortet: "Das ist jetzt keine geologische, sondern eine politische Entscheidung... Ich möchte jetzt die Ostzonalen mal richtig ärgern!" Wenn das stimmt, dann war Gorleben nichts anderes als eine Retourkutsche wegen des Baus des DDR-Endlagers "Morsleben" an der deutsch-deutschen Grenze bei Helmstedt. Andererseits hatte Albrecht sicher auch berechtigte Hoffnung, sein Vorhaben in dem abgeschiedenen und dünn besiedeltem Lüchow-Dannenberg ohne große Gegenwehr durchzusetzen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ragte wie ein Dreieck in das Gebiet der DDR, war also an zwei Seiten durch die Grenze eingeschlossen. Keine Straße führte durch den Kreis, ja es gab nicht einmal eine vorbeiführende Autobahn, von der eine Abfahrt in Richtung Lüchow-Dannenberg zeigte. Hier war im wahrsten Sinn des Wortes die Welt mit Brettern zugenagelt. Entsprechend war die wirtschaftliche Entwicklung verlaufen: keine Spur von Teilnahme am "Wirtschaftswunder". Die Arbeitslosigkeit lag stetig um die 16 Prozent, gelegentlich fiel das Wort vom "Armenhaus der Republik". Zudem war die Bevölkerung konservativ bis in die Knochen. Bei Wahlen gewann die CDU mit schöner Regelmäßigkeit über 60 Prozent der Stimmen. Auch die NPD hatte in ihrer �Blütezeit� starken Zulauf. Sollte Albrecht der Meinung gewesen sein, dieser Landkreis hätte nicht nur die dünnste Bevölkerung, sondern auch die dümmste?

Andrerseits war Lüchow-Dannenberg einer von zwei Landkreisen in der gesamten Bundesrepublik, der sich noch im ökologischen Gleichgewicht befand. Die Gegend war weitgehend von Umweltschäden, Betonierung und Zersiedelung verschont geblieben. Auch das soziale Gefüge war verhältnismäßig intakt. Es gab keine �Superreichen� und auch kaum extreme Armut. Es gab noch den Zusammenhalt in Familien- und Dorfgemeinschaften. Sehr schnell begriffen viele Menschen, daß alle diese Werte mit den Atomplänen in Gefahr gerieten. Aus diesem Grunde regte sich vom Tag der Standortbenennung an ein ständig wachsender Widerstand.

Zum Kristallisationspunkt der aufkeimenden Bewegung wurde eine Gruppe von einheimischen Bürgern, die sich bereits im Jahr 1973 unter der Führung von Joachim und Marianne Fritzen zusammengeschlossen hatte. Damals war in Langendorf, wenige Kilometer von Gorleben entfernt, der Bau eines Atomkraftwerks geplant. In kurzer Zeit formierte sich nun der Widerstand. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) wurde offiziell gegründet, und am 13.März 1977 kam es zur ersten Großdemonstration auf dem Waldbrandgelände. Zu den Kundgebungsrednern gehörte damals auch der Zukunftsforscher Robert Jungk, der eindringlich vor den Gefahren des Atomstaates warnte. Von diesem Tage an folgten stetig Widerstandsaktionen, Informationsveranstaltungen und eine große Unterschriftenaktion, an der sich fast alle Bürger des Landkreises beteiligten. Noch waren auch fast alle Gemeinderäte gegen das NEZ.

Die Machenschaften der DWK

In der Folgezeit bemühte sich die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), das für das NEZ benötigte Land aufzukaufen. Ein großer Teil davon gehörte Andreas Graf von Bernstorff, der sich von Beginn an weigerte, Teile seines Besitzes an die DWK zu verkaufen. Unter seiner Führung wurde ein Grundbesitzerverein gegründet, dem fast alle Eigentümer der betreffenden Flächen beitraten. Sie waren sich einig, dem Kaufwunsch der DWK zu widerstehen. Doch nun entschloß sich die Gegenseite zu einem Vorgehen, das dem Tatbestand der Nötigung, ja der Erpressung, bedenklich nahekam.

Den Landbesitzern flatterten Briefe von der DWK ins Haus. Sie enthielten Kaufverträge, in denen - befristet bis zum 2. Mai 1978 - ein Quadratmeterpreis von 4,20 DM angeboten wurde. Danach wäre die DWK nicht länger bereit, die Kaufangebote aufrechtzuerhalten. Vielmehr würden die Landbesitzer dann enteignet und nur mit dem Verkehrswert von 0,39 DM pro Quadratmeter entschädigt. Gleichzeitig wurden die betroffenen Landwirte von einem Stader Wachkommando terrorisiert, das die DWK angeheuert hatte. Sie wurden auf Schritt und Tritt bis auf die Felder verfolgt. Nachts wurden Höfe und Häuser von Scheinwerfern ausgeleuchtet. Angeblich sollten die Verkäufer auf diese Weise vor "Angriffen" von Gegnern "geschützt" werden.

Die DWK hatte mit dieser Methode Erfolg. Nach und nach bröckelte die Front der Widerstrebenden. Zu groß war die Versuchung, zu groß die Sorge, eine einmalige Chance zu verpassen. Man darf nicht vergessen: Bei dem Land handelte es sich zum größten Teil um verbrannte Waldflächen. Die verschuldeten Landwirte hatten kaum Geld, um die Brandflächen zu räumen, viel weniger noch dafür, sie wiederaufzuforsten. Der Verkauf bot einen Ausweg aus der wirtschaftlichen Misere, in der sich viele der Landwirte befanden. Einige Bauern, die viel Land zu verkaufen hatten, wurden so zu Millionären. Die einzigen Standhaften waren die Kirchgemeinden in Restorf und Gartow und Graf Bernstorff. Sie haben ihren Standpunkt bis zum heutigen Tag durchgehalten.

Ein Gorlebener Landbesitzer bot damals der Bürgerinitiative sein Land zum Kauf an. In nur fünf Tagen sammelte der Verein bundesweit 800 000 DM. Als am vereinbarten Tag die Vertreter der BI mit dem Geldkoffer vor der Tür standen, erfuhren sie, daß der Besitzer entgegen der Vereinbarung einen Tag vorher sein Land an die DWK verkauft hatte. Warum wohl? Die Gründe für diesen plötzlichen Sinneswandel sind bis heute im Dunkeln geblieben.

Und noch eine Merkwürdigkeit: Da es sich in diesem Fall um den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an ein Industrieunternehmen handelte, hatte der Grundstücksverkehrsausschuß des Landkreises abschließend über die Zulässigkeit zu entscheiden. Nach Recht und Gesetz ist ein solcher Verkauf nämlich nicht erlaubt, wenn gleichzeitig ein Angebot von einem Landwirt vorliegt. Und das war hier der Fall, weil die Bürgerinitiative die Flächen dem Landwirt Horst Wiese zur Bewirtschaftung überlassen wollte. Daß der Grundstücksverkehrsausschuß den Deal mit der DWK dennoch genehmigte, widersprach nicht nur dem Grundsatz "Bauernland in Bauernhand", dem der Ausschuß verpflichtet ist, sondern auch höchstrichterlicher Rechtsprechung. Der Vorgang fügte sich in die Reihe von Rechtsbeugungen zugunsten der Atomindustrie, von denen die Atomgegner schon zum damaligen Zeitpunkt ein Lied singen konnten. An dieser Praxis hat sich bis heute nichts geändert.

 

Hannover-Hearing: Unabhängige Experten sind entsetzt

Während die DWK damit beschäftigt war, die Grundlagen für den Baubeginn zu schaffen, beteuerte der Ministerpräsident zum wiederholten Male, die Genehmigung für das NEZ würde nur erteilt, wenn die Anlagen keinerlei Gefahren für die Bevölkerung darstellten. So gelang es dem mit Bernstorff befreundeten Grafen Hermann von Hatzfeld, den Ministerpräsidenten für ein internationales Hearing mit dem Titel Rede � Gegenrede zu gewinnen. Unter der Leitung des Philosophen und Atomphysikers Carl-Friedrich von Weizsäcker trafen im März 1979 in Hannover rund sechzig hochkarätige Wissenschaftler zusammen, um über die Risiken eines Nuklearen Entsorgungszentrums zu debattieren.

Die Seite der Befürworter war durch 37 von der DWK bestellte Wissenschaftler vertreten, die alle in enger Verbindung zur Atomindustrie standen. Sie wurden von zahlreichen Mitarbeitern der an der Planung des NEZ beteiligten Institutionen unterstützt. Auf der Kritikerseite beteiligten sich unter der Leitung des österreichischen Atomphysikers Dr. Helmut Hirsch zwanzig ausländische Experten. Während die Kritiker beabsichtigten, speziell über die Gorleben-Anlagen zu beraten, wurde dieser Vorschlag von der Niedersächsischen Landesregierung abgelehnt. Es sollte lediglich allgemein über die Durchführbarkeit solcher Vorhaben, nicht aber über das Entsorgungszentrum in Gorleben diskutiert werden. Die Kritiker wurden von Anfang an benachteiligt. Sie beklagten, daß die zur Vorbereitung nötigen Unterlagen teilweise viel zu spät oder gar nicht an sie herausgegeben wurden.

In ihrem Abschlußbericht stellte die Kritikergruppe mit "Entsetzen" fest, daß es für die Beurteilung der Sicherheit eines Endlagers im Gorlebener Salzstock weder Analysen über die Beschaffenheit der Lagerstätte noch Kriterien für das geplante Endlagerbergwerk gab. Dazu erklärte der schwedische Atomexperte Professor Dean Abrahamson: "Es wäre natürlich möglich, weiterzumachen ohne Kriterien festzusetzen ... Ein Vorgehen in dieser Weise garantiert, daß man die Kriterien erfüllen wird: Denn es ist genau so, als wenn man bei einem Schießwettbewerb zunächst auf die blanke Wand schießen, dann zu der Wand hingehen und das Ziel jeweils um die Stellen herum einzeichnen würde, wo die Schüsse hingetroffen haben. Ob diese Vorgehensweise annehmbar ist, ist eine andere Sache."

 

Die Protestwelle rollt

Kurz zuvor waren im Wendland die Vorbereitungen für die bis dahin größte Unternehmung der Anti-Atom-Bewegung angelaufen: dem Treck nach Hannover. Unter dem Motto "Albrecht wir kommen" setzte sich der Treck am 25. März 1979 nach einer Auftaktkundgebung in Gedelitz in Bewegung. Die Bauern waren mit 350 Traktoren dabei. Der Demonstrationszug, der sich bei strömendem Regen auf Lüchow zubewegte, war fünf Kilometer lang. Am nächsten Tag ging es mit einigen Treckern, Autos, Fahrrädern und zu Fuß in Richtung Uelzen weiter. Von Etappe zu Etappe schlossen sich mehr Menschen den Lüchow-Dannenbergern an. Längst war der Slogan "Gorleben ist überall" in der ganzen Republik verbreitet und verstanden.

Am Abend vor der geplanten Ankunft in der niedersächsischen Landeshauptstadt starteten im Wendland über 100 Traktoren und mehrere tausend Einwohner in Richtung Hannover, um sich dem Treck auf seiner letzten Etappe anzuschließen. Noch in derselben Nacht verdichteten sich die Meldungen über ein schweres Reaktorunglück im amerikanischen Harrisburg. Als die Lüchow-Dannenberger am Morgen des 31. März in Hannover einrollten, wurden sie von einer unüberschaubaren Menschenmenge begeistert empfangen. Selbst die Polizei - und das will etwas heißen - sprach von hunderttausend Demonstranten. Unter dem Eindruck dieses Protests sicherte Albrecht den Treckteilnehmern zu, nach der Auswertung des Hannover-Hearings eine endgültige Entscheidung über das geplante atomare Entsorgungszentrum zu treffen.

 

Nein zum Entsorgungszentrum - Ja zum Endlager

Seit dem Beginn der Flachbohrungen am 14. März 1979 war es fast täglich zu Blockaden und Behinderungen der Bohrfahrzeuge gekommen. So hatten Bauern mit Traktoren die Ausfahrt des Genossenschaftsgeländes in Lüchow blockiert, auf dem die Bohrfahrzeuge über Nacht abgestellt waren. Sie zogen sich erst zurück, als die Geschäftsführung ihrer Genossenschaft zugesagt hatte, die Bohrfahrzeuge nicht mehr aufzunehmen - obgleich es "ein schönes Stück Geld" eingebracht hätte. Als daraufhin die Bohrfahrzeuge auf dem nahegelegenen Bahngelände abgestellt wurden, kam es auch dort zu einer mehrtägigen Blockade. An diesem Platz hörte die versammelte Menschenmenge am 16. Mai 1979 die Regierungserklärung von Ministerpräsident Albrecht, in der er das Aus für das NEZ verkündete.

Er erklärte: Zwar habe das Hearing in Hannover ergeben, daß das geplante Nukleare Entsorgungszentrum technisch machbar und gefahrlos für die Menschen sei, er habe sich jedoch davon überzeugt, daß der Bau zur Zeit politisch nicht durchsetzbar sei. Deshalb würde das NEZ nicht gebaut. Allerdings seien die Untersuchungen für das Endlager davon nicht betroffen. Sie würden zügig fortgeführt.

Am 8. Juli 1979 richtete Albrecht einen Brief an den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), in dem er schrieb, daß die Baumaßnahmen "mit vertretbaren polizeilichen Mitteln" nicht geschützt werden könnten, "solange die überwiegend feindseligen Einstellung der Bevölkerung vor Ort und das starke Engagement weiter Bevölkerungskreise in der Bundesrepublik gegen das NEZ gegeben" seien. Es müsse deshalb "in Sachen Wiederaufarbeitung Ballast abgeworfen werden". Dann, so glaube die Landesregierung, bestünde eine gute Chance, die Tiefbohrungen für das Endlager vorzunehmen.

Wörtlich heißt es weiter: "Entscheidend für die Richtigkeit dieser Prognose ist allerdings, daß die Bevölkerung uns glaubt, daß das Projekt der Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiter verfolgt wird (...) Ich habe deshalb Vokabeln wie �für den Zeitraum, für den wir zu entscheiden haben�, �für diese Generation�, �für diese Politiker-Generation� gebraucht, alles Begriffe, die interpretationsfähig sind und über die gesprochen werden kann. Entscheidend ist, daß die Arbeiten zur Vorbereitung des Endlagers weitergehen ..." Seit dieser Zeit konzentrierten sich die Arbeiten auf den Bau des Endlagers für radioaktive Abfälle - ohne allerdings auf die scheibchenweise Realisierung des Integrierten Entsorgungskonzepts zu verzichten.

 

Was ist überhaupt Atommüll?

Radioaktive Strahlung

Ende des vorigen Jahrhunderts wurde die Radioaktivität von Antonie-Henry Bequerel entdeckt. Nachdem Marie und Pierre Curie das Polonium als neues strahlendes Element neben dem Uran gefunden hatten, erkannte man, daß es bestimmte Elemente gibt, die eine eigene Strahlung aussenden. Man nannte diese Elemente "radioaktiv". In der Folgezeit wurden durch den Beschuß mit Neutronen viele künstliche Radionuklide hergestellt. Es blieb jedoch Otto Hahn und Lise Meitner vorbehalten, als erste vorsichtig die Möglichkeit einer Atomkernspaltung in Betracht zu ziehen. In den von ihnen veröffentlichten Berichten wurde auch erstmals auf große Energiemengen hingewiesen, die bei der Kernspaltung frei werden. Diese Entdeckung führte bekanntlich zuerst zum Bau der Atombombe und später zur sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie.

Schon vorher jedoch wurden künstlich erzeugte Röntgenstrahlen medizinisch genutzt. Sowohl bei der Forschung als auch bei der medizinischen Anwendung kam es zu der leidvollen Erfahrung, daß radioaktive Strahlung Krebs erzeugt. Marie Curie und auch viele Röntgenschwestern zählten damals zu den ersten Opfern.

 

Radioaktive Strahlung entsteht beim Zerfall von instabilen Atomkernen. Es ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Wellen oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die sogenannte ionisierende Strahlung (Ion = elektrisch geladenes Atom) ruft durch die Übertragung von Energie auf Gewebe elektrische und chemische Veränderungen in den Zellen hervor. Auf dieser Wirkung beruht ihre Gefährlichkeit.

Es gibt folgende Arten radioaktiver Strahlung:

1. Alphastrahlung: Teilchenstrahlung in Form von Kernen des Elements Helium (Alphateil)

2. Betastrahlung: Elementarteilchenstrahlung in Form von Elektronen (Betateilchen)

3. Gammastrahlung: elektromagnetische Wellenstrahlung (Photonenstrahlung), die auch bei der künstlich erzeugten Röntgenstrahlung entstehen

4. Neutronenstrahlung: elektrisch neutrale Elementarteilchen, die bei der Kernspaltung entstehen.

Die einzelnen Strahlenarten rufen, je nach Energiedosis, unterschiedliche Effekte hervor. So ist die Wirkung von Alphastrahlen stärker als die von Beta- und Gammastrahlen. In der Natur gibt es nur zwei instabile, d.h. radioaktive Elemente: Uran und Thorium. Sie zerfallen innerhalb sehr langer Zeiträume und bilden dabei neue, teilweise ebenfalls radioaktive Elemente. Durch die Atomkernspaltung, sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich, wird künstlich eine ungeheure Menge neuer radioaktiver Elemente erzeugt. Der Zerfall dieser Elemente geschieht automatisch, er ist durch nichts zu beeinflussen.

Jedes Radionuklid hat eine spezifische "Halbwertzeit", in der es die Hälfte seiner Aktivität einbüßt. Bis zu seinem endgültigen Zerfall vergehen etwa zehn Halbwertzeiten. Das gefürchtete Plutonium beispielsweise strahlt fast

25 000 Jahre.

 

Beispiele von Halbwertzeiten einiger radioaktiver Elemente

Dieses sind einige wenige Beispiele aus der langen Reihe gefährlicher radioaktiver Substanzen, die bei der Atomspaltung entstehen. Werden sie eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen, so können sie durch Schädigung der Zellen ein unkontrolliertes Wachstum derselben und damit Krebs erzeugen. Sind Fortpflanzungszellen betroffen, so kann die erhöhte Strahlung zu Fehl- oder Totgeburten oder bei Neugeborenen zu schweren Fehlbildungen führen.

Besonders fatal wirkt sich aus, daß die meisten radioaktiven Elemente natürlichen Stoffen gleichen. Da der Körper nicht in der Lage ist, zwischen diesen Elementen zu unterscheiden, baut er z.B. Tritium wie Wasser in die Zellen ein. Auf diese Weise gelangt radioaktives Jod in die Schilddrüse, wo es sich im Laufe der Jahre anreichert und bösartige Tumoren gebildet. Seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl beispielsweise wird eine dramatische Zunahme von Schilddrüsenkrebs bei Kindern festgestellt.

 

Radioaktive Abfälle

Fast die gesamte Menge der weltweit vorhandenen atomaren Abfälle stammt aus der Waffenherstellung und aus dem Betrieb von Atomkraftwerken. Der Anteil des medizinischen Abfalls, auf den die Betreiber so gerne verweisen, beträgt nur wenige Prozent. Das eigentliche Atommüllproblem, mit dem wir es zu tun haben, sind die Rückstände aus den Atomkraftwerken.

In Deutschland werden radioaktive Abfälle nach ihrem Verhalten bei der Endlagerung in folgende Kategorien eingeteilt:

     

  • Vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfall: bis eine Million Bq/g (Bequerel/Gramm)

     

  • Wärmeentwickelnder Abfall: eine Million bis eine Billion Bq/g (das ist eine 1 mit 12 Nullen)

     

Die Bezeichnung Bequerel beschreibt die Aktivität. Sie ist das Maß für den in einem radioaktiven Stoff ablaufenden Kernzerfall (1 Bq = 1 Zerfall/Sekunde).

Folgende Zahlen aus der Abfallmengen-Erhebung 1995 vermitteln ein Bild von den gigantischen Müllmengen, die auf uns zukommen:

 

Das Entsorgungskonzept - von einem Verschiebebahnhof in den nächsten

Wohin mit dem Strahlenmüll: Ins Weltall oder unter die Erde?

Erinnern wir uns: 1974 fiel die Entscheidung der Bundesregierung für das Salzkonzept. Damit wurden alle anderen möglichen Endlagermedien wie etwa Basaltgestein ausgeschlossen. Ernsthafte vergleichende Betrachtungen verschiedener Wirtsgesteinstypen hat es nie gegeben, obwohl das von namhaften Wissenschaftlern immer wieder gefordert wurde. 1977 formulierte die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BfG) folgenden Vorsatz: "Ziel einer sicheren Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe muß es sein, die von ihnen ausgehende schädigende Strahlung vollkommen von der Biosphäre abzuschirmen. Je nach Zusammensetzung der Abfallstoffe beträgt die notwendige Isolierungszeit wenige Jahrzehnte bis einige 100000 Jahre."

Diesen "Vorsatz" können Atomkraftgegner jederzeit unterschreiben. Er offenbart aber auch die Vermessenheit, die hinter dem gesamten Unternehmen Atomkernspaltung steckt. Welcher ernstzunehmende Mensch, sei er Wissenschaftler oder Politiker, könnte denn wirklich für die Sicherheit eines solchen Endlagers die Garantie übernehmen? Wer könnte von sich behaupten, er sei in der Lage, für mehrere hunderttausend Jahre Voraussagen zu treffen?

Da wir hier zum Teil über Zeiten reden, die die menschliche Vorstellungskraft übersteigen, möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen, das ich der Zeitschrift Hochschule und Wissenschaft entnommen habe. Es stammt aus einem Vortrag, den Professor Albert Günter Hermann an der Universität Göttingen gehalten hat: "Hätte Christopher Columbus nach seiner Ankunft in Amerika die Abfälle einer atombetriebenen Santa Maria vergraben, so wäre die Gefährlichkeit der Beta- und Gammastrahlung gerade jetzt abgeklungen. Die Geschichte der Alphastrahlung (z.B. Plutonium) ginge zurück bis zum Homo Erectus, der vor über einer Million Jahren gelebt hat. Außer wenigen Knochenresten ist von seiner Existenz nichts auf die heutige Zeit überkommen."

Der Begriff "Entsorgung" ist eine ähnliche Wortschöpfung wie der Ausdruck "atomarer Abfall" - ganz so, als könne man den strahlenden Stoff einfach im Mülleimer verschwinden lassen. Diese Verharmlosung ist Teil der semantischen Kriegsführung gegen die Bevölkerung, mit dem Ziel, den Blick auf die Gefahren zu verschleiern und Akzeptanz zu erzeugen. Der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislaufwirtschaft schreibt in einer 1993 erschienenen Broschüre, daß sich die Atomlobby durchaus parallel zur Entwicklung der Atomenergie mit dem Abfallproblem beschäftigt habe, und zitiert in diesem Zusammenhang die Deutsche Atomkommission vom 9.12.1957: "Die Entwicklungsarbeiten müssen sich vor allem auf die sichere Beseitigung der radioaktiven Verunreinigungen erstrecken." Recht hatten sie - nur wie sieht die Wirklichkeit aus?

1958 kam aus Deutschland der Vorschlag, die Abfälle in der Antarktis zu lagern. Die NASA machte den Vorschlag, den Müll mit Raketen ins All zu schicken. Ansonsten passierte nichts. Flüssige und leicht- bis mittelaktive Abfälle wurden bis zum Ende des Jahres 1983 einfach ins Meer verklappt. Im Atomgesetz wurde in der 4. Novelle vom 30.8.1976 das Wort "Entsorgung" offiziell zum ersten Mal genannt und bekam - in der engen Koppelung mit der Wiederaufarbeitung und Endlagerung - damit Gesetzescharakter. 1979 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder das Integrierte Entsorgungskonzept.

Dabei handelte es sich um eine Übereinkunft zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder. Der Rechtsstatus dieser Erklärung war immer umstritten, bildete aber die Grundlage der Atompolitik der Bundesregierung. Darin wurde das für Gorleben so bedeutende Nukleare Entsorgungszentrum noch einmal hervorgehoben.

Dieses Konzept enthielt folgende Richtlinien:

  • Vorauswahl eines oder mehrerer grundsätzlich geeigneter Standorte für ein Entsorgungszentrum

     

  • Einleitung des Genehmigungsverfahrens für die WAA (1. Teil-Errichtungs-Genehmigung)

     

  • Positives Urteil von der Reaktorsicherheits-Kommission (RSK) und der Strahlenschutz-Kommission (SSK) über die grundsätzliche Realisierbarkeit des NEZ

Seitdem wurde die Wiederaufarbeitung mit der Entsorgung von Atommüll stets in einem Atemzug genannt.

 

Sinn und Unsinn der Wiederaufarbeitung

Da wir es bei allen Anlagen in Gorleben auch mit Abfällen aus der WAA zu tun haben, soll hier über Sinn und Unsinn der Wiederaufarbeitung kurz berichtet werden. Bei der Wiederaufarbeitung werden die in den Atomkraftwerken abgebrannten hochradioaktiven Brennelemente in kleine Stücke zersägt und chemisch aufgelöst. Dabei werden das ungenutzte Uran und Plutonium abgetrennt, der Rest ist Atommüll. Auch das verunreinigte Uran kann nicht wiederverwertet werden. Plutonium ist ein Element, das in der Natur nicht vorkommt. Es entsteht nicht durch Spaltung, sondern im Gegenteil dadurch, daß ein Uran 238-Atom ein Neutron einfängt. Es ist ebenfalls ein spaltbares Element und der Grundstoff für Atomwaffen. Nach der Wiederaufarbeitung werden aus einem kleinen Teil des abgetrennten Plutoniums unter Beimischung von neuem Uran die sogenannten Mischoxid(Mox)-Brennelemente gefertigt, die wiederum als Brennstoff in die Atomkraftwerke wandern.

Die "Entsorgung durch schadlose Verwertung", wie die Wiederaufarbeitung im Paragraph 9a des Atomgesetzes genannt wird, machte zum Zeitpunkt der Festlegung möglicherweise Sinn. Damals war man der Überzeugung, daß die Entwicklung der Atomkraft weltweit rasant fortschreiten würde. So waren für die Bundesrepublik bis heute etwa 40 Atomkraftwerke geplant. Bis in die sechziger Jahre waren verhältnismäßig wenige Uranvorkommen entdeckt. Man wollte nicht ausschließlich von Lieferungen aus dem Ausland abhängig sein, und außerdem glaubte man, Uran würde unerschwinglich teuer werden. Das Plutonium, das nach der Wiederaufarbeitung in reiner Form vorliegt, war als Brennstoff für den Schnellen Brüter gedacht, der sich - wie ein Perpetuum mobile - seinen Nachschub selbst erbrüten sollte (von der Möglichkeit zum Bau von Atomwaffen einmal abgesehen).

Wie wir heute wissen, ist von diesen Plänen nichts übriggeblieben. Der Schnelle Brüter in Kalkar ging gar nicht erst in Betrieb, und die Produktion von Mox-Brennelementen in Hanau wird demnächst endgültig eingestellt. Ein Beitrag zur "Entsorgung" war das Konzept der Wiederaufarbeitung ohnehin nie. Im Gegenteil: Die WAA ist eine gigantische Müllerzeugungsfabrik. Aus einer Tonne abgebrannter Brennelemente mit etwa einem halben Kubikmeter Volumen entstehen 13,5 Kubikmeter radioaktive Abfälle. Das Atommüll-Volumen wächst also um das 24fache.

 

Der Salzstock Gorleben: Mindestkriterien nicht erfüllt

1978 lud die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) in Lüchow-Dannenberg zu einer öffentlichen Veranstaltung ein, um der Bevölkerung das Endlagerkonzept vorzustellen und um Zustimmung für die beabsichtigten Bohrungen im Gorlebener Salzstock zu werben. Bei dieser Gelegenheit stellte Professor Werner Heintz, der damalige Chef der Gorleben-Untersuchungen bei der PTB, einige vage Eignungskriterien vor:

1. Der Salzstock müsse "jungfräulich" sein (d.h. "noch nicht angebohrt").

2. Er müsse einen unverritzten Gipshut haben und somit

3. keine Verbindung zum Grundwasser aufweisen

4. Es sollte zur Aufnahme des hochradioaktiven Abfalls einen ausreichend großen, geschlossenen Block alten Steinsalzes geben.

 

Die anwesenden Bewohner des Höhbeck, die praktisch auf dem Salzstock wohnen, konnten zwei der geforderten Kriterien an Ort und Stelle widerlegen. Was die "Jungfräulichkeit" betraf, so war sie bereits bei mehreren Bohrungen vor und nach dem ersten Weltkrieg verlorengegangen. Die damals gezogenen Bohrkerne waren im Vietzer Museum zu bewundern. (Eigenartigerweise waren sie bald nach dieser Veranstaltung unauffindbar verschwunden). Auch konnte es mit der Abgeschlossenheit zum Grundwasser nicht weit her sein. Fast jeder Höhbeckbewohner, der in den sechziger Jahren eine Hauswasserversorgung angelegt und zu dem Zweck eine "Tiefbohrung" (60 - 90 m) niedergebracht hatte, hatte zuerst einmal reine Salzsole aus dem Untergrund gepumpt. Erst wesentlich tiefer erreichte man reines Grundwasser. Die Gemeinde Gartow hat sich übrigens diese Tatsache für ihr Solebad zunutze gemacht.

Zudem wurde von allen Anwesenden moniert, daß man den jenseitigen Teil des Salzstockes Gorleben-Rambow wegen der Grenze zur DDR nicht untersuchen könne. Übrigens war der Salzstock auf den Karten der Deutschen Gesellschaft für den Bau von Endlagern (DBE) seitdem an der Elbe zuende, der Rest wurde einfach unterschlagen.

Bohrungen haben dann sehr bald ergeben, daß der Gipshut, der "unverritzt" sein sollte, auf mehreren Quadratkilometern durch die Gletscher der Elster-Eiszeit "abradiert" war und daß in dieser Rinne Geröll und Grundwasser direkt auf dem Salz lagern.

Hätte man die wenigen, von Professor Heintz genannten Kriterien wirklich ernst gemeint, so hätte man spätestens mit diesen Bohrergebnissen die Untersuchungen abbrechen müssen. Zumindest wären die Endlagerplaner dann glaubwürdig geblieben und hätten vielleicht die Chance gewahrt, ein brauchbares Endlager zu finden. Aber im Gegenteil: Der Heintz-Nachfolger, Professor H. Röthemeier, behauptete 1994 vor dem Gorleben-Informationskreis, diese Forderungen seien von Seiten der PTB nie erhoben worden. Alle Berichte darüber seien frei erfunden. Ich bot damals an, innerhalb weniger Tage 200 Zeugen zu benennen, die bei der Veranstaltung im Ratskeller in Lüchow zugegen gewesen waren. Auf diesen Vorschlag ging er jedoch nicht ein.

 

Das Deckgebirge: Sicherheitskonzept auf den Kopf gestellt

1983 formulierte die Bundesregierung aufgrund von Empfehlungen der Reaktorsicherheits-Kommission weitere Kriterien, deren Dreh- und Angelpunkt das sogenannte Mehrbarrierensystem war: Ein System technischer und natürlicher Barrieren sollte nicht nur die radioaktiven Substanzen möglichst vollständig von der Biosphäre fernhalten, es sollte auch Schutz bieten vor möglichen menschlichen Eingriffen oder Naturereignissen, die dazu führen könnten, daß Radioaktivität aus dem Endlager an die Oberfläche gelangt.

Als "mögliche" Barrieren wurden genannt:

  1. die technischen Vorkehrungen wie beispielsweise die Behälter, in denen die hochaktiven Reststoffe in das Endlager verbracht werden sollen
  2. der Salzstock als Endlagermedium, der eine natürliche Barriere bilden soll
  3. das sogenannte Deckgebirge, gemeint sind die über dem Salzstock liegenden Bodenschichten, das als zweite unabhängige natürliche Barriere die Erdatmosphäre vor einer möglichen radioaktiven Verseuchung schützen soll

 

Inzwischen ist von diesem Mehrbarrierensystem keine Rede mehr. Selbst von den Betreibern wird eingeräumt, daß die technischen Barrieren wegen der korrosiven Wirkung des Salzes und anderer Faktoren keine langfristige Sicherheit bieten. Vor allem aber ist eindeutig erwiesen, daß ausgerechnet direkt über dem Gorlebener Salzstock das schützende Deckgebirge durch eine Schmelzwasserrinne bis zum Salzstock abgetragen ist. Das wird auch durch eine 1992 vom Niedersächsischen Umweltministerium in Auftrag gegeben Expertise von sieben unabhängigen Gutachtern bzw. Gutachterorganisationen bestätigt. Das Deckgebirge sei durchlässig und auch das Salzgebirge sei durch beträchtliche Abtragungen, Erosionsrinnen und sogenannte Kontraktionsrisse geschwächt.

Ohnehin verdienen die RSK-Sicherheitskriterien, auf die sich die Bundesregierung damals stützte, ihren Namen nicht. Sie liefern keine klaren Regeln für die Auswahl oder Beurteilung eines Endlagerstandortes. In einem 1998 veröffentlichten Entsorgungsgutachten der Wissenschaftlergruppe GÖk/PANGEO werden diese RSK-Kriterien denn auch nur als "allgemeine Zielvorstellungen" charakterisiert. Die Anforderungen seien "teils selbstverständlich, teils unverbindlich und weitgehend trivial".

So fiel es dem Bundesamt für Strahlenschutz auch nicht schwer, seine Sicherheitsphilosophie ständig umzuformulieren, um den Standort Gorleben zu retten. Als klar wurde, daß das Deck- und Nebengebirge als unabhängige natürliche Barriere nicht taugen, stellte das BfS seine ursprünglichen Anforderungen kurzerhand auf den Kopf. Nun plötzlich sollte das Verdünnungsvermögen (!) des Grundwasser im Deckgebirge die eigentliche Barriere sein. In einer Erklärung vom Juni 1994 versteigt sich die Bundesbehörde gar zu der Behauptung, das löchrige Deckgebirge sei ein noch besserer Schutz als eine durchgehende Tonabdeckung über dem Salzstock, weil es bei einem "Störfall" zu einer "verzögerten Ausbreitung" und zu einer durch das Grundwasser bedingten "Verdünnung" der freigesetzten Radionuklide führen würde.

Der saloppe Umgang der Atomlobby mit den eigenen Sicherheitskritierien hat uns immer wieder verblüfft. Im Mai 1998 besichtigte Graf Bernstorff zusammen mit einer Gruppe von Atomkritikern das Erkundungsbergwerk in Gorleben. Unten im Salzstock fragten sie ihren Begleiter von der DBE, welche Konsequenzen die Planer denn nun aus der Erkenntnis zögen, daß das Deckgebirge die ihm zugedachte Schutzfunktion nicht erfüllen könne. Die Antwort des DBE-Vertreters: Das sei nicht von Bedeutung, denn bei der nächsten Eiszeit wäre das Deckgebirge ja sowieso nicht mehr da.

Zwei der drei von der Bundesregierung genannten Mindestkriterien waren also hinfällig geworden. Letztlich bleibt den Endlagerplanern nur das Salz. Doch das gerade das Salz als Endlagermedium besonders geeignet sein soll, ist wissenschaftlich höchst umstritten. Zwar gelten als günstige Eigenschaften des Salzes seine hohe Wärmeleitfähigkeit, seine hohe Plastizität sowie seine geringe Porösität und seine geringe Durchlässigkeit. Als ungünstige Eigenschaften stehen jedoch dagegen:

  • Die hohe Wasserlöslichkeit
  • die geringe Rückhaltefähigkeit gegenüber Radionukliden
  • die korrosive Wirkung von Salzlösungen auf die Abfallbehälter
  • die Gefahr der radiolytischen Zersetzung des Steinsalzes durch die Einwirkung ionisierender Strahlen
  • die Gefahr der Bildung von Rissen und Klüften mit Grundwasserkontakt durch Verfaltungen in Salzstöcken
  • die Gefahr von unkontrollierten Wassereinbrüchen, die zum Absaufen des Salzstockes führen.

(Erläuterungen und Grafik auf Seite 104 und 105)

 

Da sich die damalige Bundesregierung jedoch von vornherein allein auf Salz festgelegt hat, ohne ernsthaft andere Möglichkeiten zu prüfen, da sie nicht einmal verschiedene Salzstöcke untersucht hat, um Vergleichsmöglichkeiten zu haben, und inzwischen Unsummen in Gorleben investiert hat, liegt es nahe, daß die Eignung des einmal benannten Salzstocks unbedingt bewiesen werden soll.

 

Das Zwischenlager: Atommüll auf dem Abstellgleis

Nachdem durch den Widerstand um Gorleben die Pläne für ein Nukleares Entsorgungszentrum geplatzt waren, geisterten zehn Jahre lang die unterschiedlichsten Standortvorschläge für eine WAA durch die Lande. Überall wurden sie begleitet von mehr oder weniger hartem Widerstand - bis zum unrühmlichen Ende von Wackersdorf. Also mußte man sich etwas anderes ausdenken. Die Betreiber von Atomkraftwerken waren nämlich damals wie heute dazu verpflichtet, fortlaufend den sicheren Verbleib von abgebrannten Brennelementen für einen Betriebszeitraum von sechs Jahren nachzuweisen. Falls dieser Nachweis nicht geführt wird, kann die Betriebsgenehmigung versagt werden.

Als Ausweg aus dieser Sackgasse präsentierte die Bundesregierung am 19. März 1980 ihre neuen Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke, um wenigstens auf dem Papier eine - möglichst gerichtsbeständige - Lösung des unlösbaren Entsorgungsproblems vorzugaukeln. Als neuer Begriff taucht an dieser Stelle die Wortschöpfung "Entsorgungsvorsorgenachweis" auf. Damit wird die bis dahin eindeutig geltende Verpflichtung zum Entsorgungsnachweis verwässert. Der Kieler Geologe und Gorleben-Gutachter Prof. Klaus Duphorn brachte es viele Jahre später bei einer Informationsveranstaltung in Gorleben auf den Punkt: "Bei jeder Pommes-Bude muß in Deutschland für die Baugenehmigung ein Nachweis über die Abfallentsorgung erbracht werden - nur bei der Atomenergie nicht."

Offiziell behielt das nationale Entsorgungskonzept in den neuformulierten Grundsätzen zwar weiterhin seine Geltung, doch die Wiederaufarbeitung wurde nur noch in einem Nebensatz erwähnt. Statt dessen wurden als Voraussetzung für den Entsorgungsnachweis folgende Bedingungen genannt:

  • Vorauswahl eines oder mehrerer geeigneter Standorte für ein externes Zwischenlager
  • positive Beurteilung der grundsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit der Zwischenlagerung über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren durch RSK und SSK
  • Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines Endlagers.

Damit hatte sich die Atomwirtschaft die entscheidenden Schlupflöcher geschaffen, um mit dem Segen der Reaktorsicherheits-Kommission und Strahlenschutz-Kommission ihre Atommeiler weiterbetreiben zu können.

Von Seiten der Bundesregierung trat man nun am Standort Gorleben an die Kommunalpolitiker mit der "Bitte" heran, die Zustimmung für die Errichtung eines Zwischenlagers zu geben. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) schaltete sich persönlich ein. Völlig überraschend erschien er eines Tages mit Gattin Loki in Gartow, um die Kommunalpolitiker davon zu überzeugen, daß sie, verdammt noch mal, sich einer solchen nationalen Aufgabe nicht entziehen könnten. Ehefrau Loki bewunderte indessen die Schönheit der Natur.

 

Man stelle sich einmal vor: Kommunalpolitiker in einem kleinen Ort wie Gartow, Bauern und kleine Handwerker, die bis dahin über den Ausbau von Wirtschaftswegen, die Räumung eines Grabens und ähnliches zu beschließen hatten, werden plötzlich mit der großen Politik konfrontiert. Der Bundeskanzler persönlich begibt sich herab, um sie an ihre Pflichten zu gemahnen. Wer könnte da widerstehen? Nach dem Motto : Nun waren wir doch schon so nett und haben Euch mit der WAA verschont, nun müßt Ihr aber auch etwas für uns tun und das Zwischenlager übernehmen. Übrigens ließ es sich auch der damalige Oppositionsführer Helmut Kohl (CDU) nicht nehmen , die Kommunalpolitiker vor Ort an ihre nationale Aufgabe zu erinnern.

 

Die Lüge des Ministerpräsidenten

Die Gegner der Gorlebenanlagen vor Ort befürchteten, das geplante Zwischenlager könne ein verkapptes Eingangslager für eine möglicherweise doch noch geplante WAA sein. Sie beschworen die Gartow-Gorlebener Gemeinderäte, dem Zwischenlager nicht zuzustimmen. Als allerdings von Ministerpräsident Albrecht buchstäblich in letzter Minute die "Versicherung, in Lüchow-Dannenberg keine WAA zu genehmigen" eintraf und die DWK noch dazu im Ansiedlungsvertrag Schmiergelder in Millionenhöhe anbot, war nichts mehr zu machen.

Mehr als 1300 Einwendungen von besorgten Bürgern, für deren "Erarbeitung" der Rat sich gerade mal acht Tage Zeit genommen hatte, wurden in zwanzig Minuten vom Tisch gefegt. Wahrscheinlich hat sie niemand gelesen. Der Rat stimmte dem Bau des Zwischenlagers zu. Die Reaktion der über hundert Zuhörer in der entscheidenden Sitzung reichte von Wutausbrüchen bis zu schierer Verzweiflung und sogar Weinkrämpfen. Die gewählten Volksvertreter verließen ungerührt den Saal, beschützt von einer Hundertschaft Polizisten, die plötzlich aus allen Ecken und durch alle Fenster hervorquollen. Noch zwei Wochen nach diesem Ereignis wurden die Herren Tag und Nacht von der Polizei vor möglichen Angriffen der Bürger beschützt.

Die Zusage von Albrecht hielt nur ganze acht Monate, dann bot er Dragahn im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Standort für eine WAA an. Dragahn liegt nur 30 Kilometer von Gorleben entfernt. Seither durfte der niedersächsische Regierungschef öffentlich als Lügner bezeichnet werden. Es selbst erklärte lakonisch, damit müsse er nun leben. Allerdings entschied sich die DWK dann für Wackersdorf (Bayern) anstelle von Dragahn. So ging dieser Kelch ein zweites Mal an Lüchow-Dannenberg vorüber. Damals war die allgemeine Überzeugung, die Zwischenlagerung würde beendet, sobald die geplante Wiederaufarbeitungsfabrik gebaut sei und die Brennstäbe dorthin verbracht werden könnten.

 

Ein neues Atomgesetz: Narrenfreiheit für die Atombetreiber

Da das ursprüngliche Entsorgungskonzept ganz auf eine nationale Wiederaufarbeitung zugeschnitten war und Zwischenlager in der nun angestrebten Form gar nicht vorsah, gab es im Atomgesetz auch keine Vorschriften bezüglich der Genehmigung solcher Lager.

Man bediente sich deshalb ungeniert des Paragraphen 6 im Atomgesetz, der die Aufbewahrung atomarer Brennstoffe regelt. In der ursprünglichen Fassung ist allerdings von unbestrahlten Brennstoffen die Rede, die in Atomkraftwerken noch gar nicht eingesetzt worden waren. Das Strahlungspotential von "neuem" und "gebrauchtem" Brennstoff unterscheidet sich um das Xtausendfache, so daß ein solches Vorgehen absolut nicht vertretbar, ja an Unverschämtheit kaum zu übertreffen ist. Es wurde einfach behauptet, da das in den Brennstäben verbliebene, nicht verbrannte Uran und das Plutonium nach der Wiederaufarbeitung einer "Wiederverwertung" zugeführt würde, handele es sich nicht um "Abfall" sondern um "Brennstoffe".

Mit gutem Recht glaubten wir, unterstützt von unseren Anwälten, mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) Erfolg zu haben. Wir glaubten, daß entweder die Genehmigungen aufgehoben werden würden oder zumindest ein atomrechtliches Verfahren durchgeführt werden müßte, das dem in dem Lager für abgebrannte Brennelemente versammelten Gefahrenpotential Rechnung trüge. Immerhin enthält ein einziger Castorbehälter die Radioaktivität von bis zu vierzig Hiroshima-Bomben. Als nach mehreren Jahren die lang erwartete Entscheidung auf der Tagesordnung stand, entschied das Gericht - nicht zu entscheiden. Der Vorgang wurde an die Bundesregierung weitergegeben, mit dem Auftrag, "für Rechtssicherheit" zu sorgen. Der Erfolg war eine neuerliche Novellierung des Atomgesetzes. Es machte kurzerhand aus "atomarem Brennstoff" "brennstoffhaltigen Abfall" und genehmigte die Lagerung nach Paragraph 6 wie bisher.

Zur Beruhigung der Allgemeinheit wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Da man eine solche in Gorleben schon "vorsorglich" durchgeführt hatte (von der Behandlung der mehr als 1300 Einwendungen wurde bereits berichtet), war damit alles paletti. Durch diese Änderung des Atomgesetzes war nicht nur den Atombetreibern Narrenfreiheit mit dem Umgang mit hochaktiven Abfällen gegeben, sondern die Bundesregierung hatte gleichzeitig die Verantwortung für die Lagerung auf die Betreiber abgewälzt, zu deren Wahrnehmung sie eigentlich selbst verpflichtet war.

Mit dem gleichen Artikelgesetz wurde die Gründung des bereits erwähnten Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ins Gesetz geschrieben. Damit hatte das Atomministerium ein eigenes Amt für den Umgang mit der Atomindustrie. Die Hauptaufgabe des BfS sollte es sein, endlich die Genehmigung für das Endlager Schacht Konrad zu erreichen und vor allem den Fortgang beim Bau des Endlagers in Gorleben voranzutreiben. Aus diesem Grunde wurden die Strahlenschutzkommission (SSK), die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und die für das Endlager zuständige Abteilung der PTB in einem Haus zusammengefaßt. Seither müssen Absprachen nicht mehr konspirativ vorgenommen werden. Chef des BfS wurde Prof. Kaul, der jahrelang in der Strahlenschutzkommission eine unrühmliche Rolle gespielt hatte, und Pressesprecher wurde Dr. Viehl, als Propagandaredner für das Endlager Gorleben lange bestens bekannt.

Schon das Entsorgungskonzept der Bundesregierung vom 28. September 1979 sah vor, die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken. Man ging davon aus, daß "zum Zeitpunkt der ersten Einlagerung (in Zwischenlagern) die Aufnahme des Salzstockes Gorleben gesichert erscheint und die Entscheidung über die anzuwendende Entsorgungstechnik positiv getroffen ist." Mit dieser Aussage war das Zwischenlager von Beginn an mit dem Endlager verknüpft. Da aber die Zweifel an der Eignung des Salzstocks nicht ausgeräumt werden konnten und die Realisierung des Endlagers in immer weitere Ferne rückte, wuchs in der Bevölkerung die Sorge, daß die Zwischenlager selbst zu Endlagern werden könnten.

Die Atomindustrie sah das offensichtlich ähnlich. So befürchtete der Verband der Kreislaufwirtschaft schon 1993 in seiner bereits genannten Broschüre, daß wegen der "politischen Hemmnisse" gegen die Realisierung der Endlager in Konrad und Gorleben die Zustimmung zum Bau von weiteren Zwischenlagern verweigert werden könnte. Mit ernsthaften Konsequenzen für den Betrieb von Atomkraftwerken müsse gerechnet werden. Auch bei der Planung einer WAA in der Bundesrepublik gab es bekanntlich keine nennenswerten Fortschritte. So waren zunächst die Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England die einzige Möglichkeit, den geforderten Entsorgungsnachweis zu erbringen.

 

Vom Scheitern der WAA zur direkten Endlagerung

Die Enquete-Kommission des Bundestages hatte schon 1980 eine zügige Entwicklung der Möglichkeit der direkten Endlagerung gefordert. Allerdings ging es dabei zunächst nur um solche Brennelemente, die aus "wirtschaftlichen oder technischen Gründen" laut Atomgesetz für die Wiederaufarbeitung nicht geeignet sind - beispielsweise beschädigte Brennelemente, Mox-Brennelemente und Brennelemente mit zu hohem Abbrand.

In der Folge wurde immer öfter von "direkter Endlagerung" gesprochen. 1984 wurde eine Kommission eingesetzt, die sich in einer "Systemanalyse" mit dem Vergleich von Wiederaufarbeitung und direkter Endlagerung befaßte. Das Ergebnis war, daß die direkte Endlagerung möglich und konstenmäßig mit der WAA vergleichbar sei. Trotzdem erklärte die Bundesregierung 1985 mit Verweis auf die atomrechtlichen Bestimmungen, die Wiederaufarbeitung zum offiziellen "Entsorgungspfad". Immerhin glaubte man, mit Wackersdorf in Bayern endlich einen Standort für die WAA gefunden zu haben, an dem man das Vorhaben mit Sicherheit auch zu Ende führen könnte. Hatte man doch mit der Bayrischen Regierung einen sicheren Partner auf seiner Seite.

Nur einen Monat nach der Kabinettsentscheidung wurde 1985 mit dem Bau der WAA begonnen, Demonstranten wurden von Polizei und Bundesgrenzschutz erbarmungslos niedergeknüppelt. 1989 schlug eine Bekanntmachung durch den Chef der VEBA, des größten am Bau der WAA beteiligten Konzerns, wie eine Bombe ein: Das Unternehmen ziehe sich aus dem Konsortium zurück und sei am Weiterbau der WAA nicht mehr interessiert. Nach und nach folgten auch die anderen Firmen diesem Beispiel - die WAA und damit das Nationale Integrierte Entsorgungskonzept waren gestorben. Die offizielle Erklärung lautete: Die Wiederaufarbeitung im Ausland sei dreimal billiger als der Bau einer eigenen WAA. Währenddessen wurde in der Presse bereits die Rechnung aufgemacht, daß bei direkter Endlagerung die Kostenersparnis nochmals um den Faktor drei zunehme.

Unbeachtet dieser Entwicklungen hielt die Bundesregierung am Entsorgungspfad Wiederaufarbeitung fest. Die Verträge mit der französischen Anlage in La Hague, die - ebenso wie die mit der WAA im englischen Sellafield - ausliefen, wurden schnellstens erneuert, um den Verbleib der Brennelemente auch weiterhin nachweisen zu können. Die neuen Verträge enthielten zwar verräterische Rücktrittsklauseln. Trotzdem ließ es sich der damalige Atomminister Klaus Töpfer (CDU) nicht nehmen, die Verträge durch "völkerrechtlich bindende Abmachungen" abzusichern. Darin enthalten ist die Verpflichtung zur Rücknahme der entstehenden Abfälle einschließlich eines Anteils aus dem späteren Abriß der WAA. Und natürlich müßte auch das aus den Brennelementen abgetrennte Plutonium zurückgenommen werden.

Aus den Altverträgen muß die Bundesrepublik insgesamt 30,2 Tonnen spaltbares Plutonium zurücknehmen: Das sind 43 Tonnen Plutonium. Für die kommenden Jahre rechnet man jährlich mit rund 2,8 Tonnen spaltbarem Plutonium. Bedenkt man, daß laut Aussage des Club of Rome eine Handvoll Plutonium "so groß, wie eine Apfelsine" ausreichen würde, um die gesamte Menschheit zu vernichten, kann man sich vorstellen, was für eine Hypothek der "Besitz" von sage und schreibe mehr als 60 Tonnen Plutonium bedeutet.

Unter diesen Umständen ist es mehr als verständlich, daß sich die Energieversorgungsunternehmen (EVU) inzwischen bemühen, ganz aus der Wiederaufarbeitung auszusteigen - besonders, nachdem jegliche Option auf den Bau von Schnellen Brutreaktoren aufgegeben wurde. Statt dessen setzt die Atomwirtschaft für die Zukunft auf die direkte Endlagerung von abgebrannten Brennelementen. Maßgebend ist dafür natürlich auch die Aussicht auf Profitmaximierung. Würde man nämlich auf die WAA verzichten, müßte man nicht die Brennelemente bereits nach drei Jahren aus den Atomkraftwerken nehmen, sondern könnte die Abbranddauer auf mindestens fünf Jahre verlängern und somit die Rendite erhöhen.

Wohin mit dem Plutonium?

Die einzige Möglichkeit, mit dem anfallenden Plutonium umzugehen, ist derzeit die Verwendung in Mox-Brennelementen, die etwa drei Prozent Plutonium anstelle des in normalen Brennstäben verwendeten spaltbaren Uran 235 enthalten. Von 1965 bis 1995 wurden in Hanau in der berüchtigten NUKEM-Brennelementefabrik mehr als 100000 Mox-Brennstäbe hergestellt und etwa 500 Elemente in deutschen Reaktoren eingesetzt. In dieser Zeit wurden 8,5 Tonnen Plutonium verbraucht. Diese Tatsache führen Politiker und Betreiber gleichermaßen als Argument für den Weiterbetrieb - und möglicherweise sogar Ausbau - der Atomenergie ins Feld, da das die sicherste Methode sei, sich des Plutoniums zu entledigen.

Sinnvoller allerdings wäre es, ganz auf seine Erzeugung zu verzichten. Zwar kann Plutonium auch in Glas eingeschmolzen und zwischengelagert werden, bis es vielleicht irgendwann ein Endlager gibt. Ein solches Vorgehen birgt jedoch eine große Gefahr. Niemand kann ja sagen, wie sich die politischen Verhältnisse in der Welt entwickeln werden. Es wäre ein Leichtes, das Plutonium aus der Verglasung zurückzugewinnen, um es für Bomben zu verwenden.

Nach mehreren Störfällen wurde die Altanlage in Hanau geschlossen. Zähneknirschend mußte die hessische Landesregierung jedoch ein Wiedereröffnung der Fabrik genehmigen. Es wird etwa drei Jahre dauern, bis die Anlage leergefahren ist. Die von Siemens neu gebaute Anlage mit einem geplanten jährlichen Durchsatz von 120 Tonnen Uran und Plutonium wurde von der Hessischen Landesregierung nicht genehmigt. So soll nach dem Jahr 2003 außer der massiven Betonhülle der neuen, nie in Betrieb gegangenen Fabrik nichts mehr an die Skandalanlage erinnern.

Die noch in Hanau lagernden zwei Tonnen Plutonium werden in einem "Ping-Pong-Verfahren", wie der Spiegel es nennt, über Umwege dorthin zurückgeschickt, wo sie herkamen: nämlich nach Sellafield und nach La Hague. Dort wird der gefährliche Strahlenmüll zunächst zwischengelagert, um möglicherweise einmal in Mox-Elementen verwendet zu werden. Allerdings besteht nicht der geringste Bedarf an dem Stoff, da an beiden Orten bereits heute 20 Tonnen Plutonium an deutschen Beständen lagern. Wie auch immer - Endstation für die Plutonium-Odysee soll in jedem Fall Gorleben sein.

Mit all diesen Veränderungen - zum Vorteil der Atombetreiber - waren die bis dahin festgeschriebenen Entsorgungsgrundsätze völlig über den Haufen geworfen. Die Frage war: Wie würde die Politik - sprich die in Bonn residierende CDU-Regierung reagieren? Es galt, einem allzu offensichtlichen Gesichtsverlust des Kabinetts und insbesondere ihres Atomministers Töpfer vorzubeugen, der bis dahin stur am antiquierten Entsorgungspfad festgehalten hatten. Zu diesem Zweck traf man sich am 25.10.1989 zu den Benrather Kamingesprächen. Um einen Atomkrach vor dem Wahltermin 1990 zu vermeiden, einigten sich die Länderchefs und die Bundesregierung mit der Atomwirtschaft auf folgenden Kompromiß:

  • Die EVUs halten für einen Teil der Brennelemente an den Verträgen über die Wiederaufarbeitung in Frankreich und England fest.
  • Die Kohl-Regierung verspricht, nach ihrer Wiederwahl das Wiederverwertungsgebot zu modifizieren bzw. zu eliminieren.

Die Bundesregierung hielt Wort: Am 19.7.1994 trat das siebte Änderungsgesetz zum Atomgesetz in Kraft. Darin wird erstmalig die Gleichstellung zwischen schadloser Verwertung und "geordneter Beseitigung radioaktiver Reststoffe durch direkte Endlagerung" festgeschrieben. Natürlich ist der Verzicht auf Wiederaufarbeitung zu begrüßen. Doch das Beispiel zeigt einmal mehr, wie willfährig die Politik der Atomindustrie folgt.

 

Eine Konditionierungsanlage in Gorleben - aber wofür?

Wie schon bei den vorhergehenden Änderungen des Atomgesetzes hat auch diese letzte Novellierung einen unmittelbaren Einfluß auf die Planungen am Standort Gorleben. Schon 1980 hatte die Enquete-Kommission nämlich gefordert: "Die Konditionierung des Abfalls in eine endlagerfähige Form ist voranzutreiben und Probeeinlagerungen sind vorzunehmen. Der Bevölkerung kann bei Erfolg dieses Konzeptes demonstriert werden, daß Zwischenlager entsorgt werden können und nicht zu Endlagern werden."

Inzwischen sind 18 Jahre vergangen. Die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) soll in Gorleben demnächst in Betrieb gehen. Allerdings weiß niemand so recht, was denn in dieser Pilotanlage konditioniert werden soll. Solange es kein Endlager gibt, hat es wenig Sinn, Endlagergebinde herzustellen. Und wo sollten die geforderten "Probeeinlagerungen" denn überhaupt stattfinden? Von einem betriebsbereiten Endlager sind wir heute genauso weit entfernt wie vor zwanzig Jahren. Statt dessen wurde die Zwischenlagerungszeit für die abgebrannten und zur direkten Einlagerung vorgesehenen Brennelemente auf vierzig Jahre erhöht und die Einlagerungsmenge im Zwischenlager von 1500 auf 3800 Tonnen aufgestockt. Auch die Zwischenlagerung der in Glaskokillen eingeschmolzenen hochradioaktiven Abfälle aus La Hague wurde inzwischen genehmigt. Die ersten Castorbehälter mit Glaskokillen wurden trotz heftigen Protestes in Gorleben bereits eingelagert.

Im Jahre 1977 erklärte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt auf einem SPD-Kongreß in Hamburg: "Die Entsorgungsfrage ist gelöst." Doch bis heute hat man nichts anderes als eine Galerie von Verschiebebahnhöfen, deren letzte Stationen die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus sind. Obgleich es für diese "Sackbahnhöfe" keine Spur von Entsorgungsmöglichkeit gibt, werden sie inzwischen sogar als Entsorgungsnachweis für die Atomkraftwerke anerkannt. In vierzig Jahren wird von den derzeitigen Verantwortlichen kaum noch jemand am Leben sein. Nach dem Motto "nach uns die Sintflut" überlassen wir unseren Dreck den nachfolgenden Generationen.

 

Schwach- und mittelradioaktiver Müll:
verhängnisvolle Unterschätzung

Wenn der Begriff "Entsorgung" genannt wird, ist zumeist der Umgang mit hochradioaktiven Reststoffen gemeint. Dabei könnte leicht der Eindruck entstehen, man könne den Umgang mit leicht- und mittelaktiven Abfällen vernachlässigen, weil sie ungefährlich seien. Diese Annahme wäre ein verhängnisvoller Irrtum. Zwar enthalten die hochaktiven Abfälle 95 Prozent der anfallenden Radioaktivität, doch ihr Volumen macht nur drei bis fünf Prozent des anfallenden Atommülls aus. Und auch die riesige Menge der restlichen 95 Prozent schwach- und mittelradioaktiven Abfälle enthalten langelebige Radionuklide, die keine geringere Gefährdung für Mensch und Umwelt bedeuten als der hochradioaktive Abfall.

Bisher gingen die Betreiber mit den nichtwärmeentwickelnden Abfällen äußerst leichtfertig um - mit dem Segen der Politiker. Von Verklappungen auf hoher See wurde schon berichtet. Im Jahr 1965 kaufte die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung das stillgelegte Salzbergwerk Asse II und machte bekannt, daß man hier die Endlagerung von Atomabfällen "erproben" wolle. Natürlich glaubte jeder, hier würden Fässer rückholbar eingelagert. Aber weit gefehlt: Ohne jegliche Sicherheitsuntersuchungen wurden zwischen 1967 und 1978 126000 Gebinde mit schwach- und mittelaktivem Müll endgelagert. Sie enthalten unter anderem 24 Kilogramm Plutonium.

Als die Atomgesetznovelle von 1976 ein Planfeststellungsverfahren vorschrieb, wurde ein solches zunächst auch für Asse II eingeleitet, 1978 jedoch wieder fallengelassen. Die Asse wurde geschlossen und seither ab und zu für Versuche genutzt. Die Radioaktivität in der Abluft aus dem Bergwerk entspricht derjenigen in der Umgebung von Atomkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen. Innerhalb des Bergwerkes ist die Strahlung entschieden höher als in der Außenluft.

Nach Schließung der Asse, in die bis dahin aller Müll abgekippt wurde, wuchs die Sorge: Wohin mit dem Müllberg? Verschiedene Zwischenlager wurden errichtet, so auch das Faßlager in Gorleben mit einer Kapazität von 35000 Fässern. Trotz dieser Bemühungen drohte die Flut der "nichtwärmeentwickelnden Abfälle", die Bundesrepublik zu ersticken. Da tat sich, wie durch ein Wunder, eine neue Tür auf . Nach der Wiedervereinigung stand nämlich plötzlich das bis dahin so verpönte Endlager Morsleben zur Verfügung. Schnellstens wurde im Einigungsvertrag der Weiterbetrieb für zehn Jahre abgesegnet. Trotz der Proteste und Gerichtsverfahren wurde das Bergwerk und ehemalige DDR-Endlager 1994 wieder eröffnet und nimmt seither Abfallgebinde mit schwach- und mittelaktivem Müll auf. "Geringfügige" Beimengungen von Alphastrahlen sind ebenfalls erlaubt.

Eine Sicherheitsuntersuchung nach altem bundesdeutschem Recht hat bisher nicht stattgefunden. Trotzdem dürfen vorläufig bis zum Jahre 2000 insgesamt 40 000 Kubikmeter Atommüll endgelagert werden. Offiziell läuft ein Planfeststellungsverfahren zur Schließung von Morsleben im Jahre 2005. Man hört jedoch schon jetzt von Bemühungen, das Lager auch darüber hinaus zu nutzen.

 

Von Gutachten, Genehmigungen und Gesetzen

Das Prognos-Gutachten

Bereits 1979 hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Schweizer Wirtschaftsforschungsgesellschaft Prognos AG beauftragt, ein Gutachten über die regionalen Auswirkungen des Nuklearen Entsorgungszentrums auf Menschen, Landschaft, Natur und Wirtschaft zu erstellen. Als die Kreisverwaltung von der als eher atomfreundlich geltenden Firma den Entwurf des Gutachtens in Händen hielt, war sie enttäuscht von den negativen Ergebnissen und forderte Nachbesserungen. Trotzdem wurde von der Prognos kein Gefälligkeitsgutachten erstellt.

Auch in der neuen entschärften Expertise, die 1981 fertiggestellt wurde, standen unangenehme Wahrheiten wie etwa: Beim Zwischenlager stehen 63 neuen Arbeitsplätzen (die DWK hatte immer von 300 geredet) erhebliche ökologische Folgewirkungen gegenüber. Das Endlager würde zwar die Arbeitsplatzsituation vorübergehend verbessern, sei aber mit erheblichen Gefahren sowie negativen Neben- und Folgewirkungen verbunden. Insgesamt würde der Landkreis nach Schließung des Endlagers ärmer dastehen als zuvor.

Das 320000 Mark teure Gutachten wurde in keiner Weise bei den Entscheidungen der kommunalen Gremien berücksichtigt. Es verschwand in der Schublade und wurde erst viel später der Öffentlichkeit bekannt.

 

Das Intercity-Gespräch

Da es nicht einmal in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, ein atomares Endlager ohne Genehmigung zu bauen, stellte sich den Betreibern zunächst die Frage: Wie kommt man am einfachsten zu einer Genehmigung für den Bau des Endlagerbergwerkes? Da es sich ganz offensichtlich um den Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle handelte, beantragte die PTB als federführende Institution am 28.7.1977 beim niedersächsischen Sozialministerium die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

Da bis dahin keine Erkenntnisse über die Struktur des Salzstockes vorlagen, konnte jedoch kein Sicherheitsbericht vorgelegt werden, ohne den eine Planfeststellung nicht möglich war. Deshalb machte die PTB den Vorschlag, sich vorläufig nur mit der Einlagerung von schwach- und mittelaktivem Müll zu befassen und die Betrachtung "weiterer Abfallkategorien" (sprich hochaktive oder wärmeentwickelnde Abfälle) auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Bekräftigung reichte sie eine Erklärung der RSK und SSK vom 30.11.1977 ein, in der diese Institutionen bestätigten, daß "sichergestellt ist, daß der Salzstock Gorleben wegen seiner Ausdehnung zur Einlagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen geeignet ist". Man beachte: Diese Feststellung wurde getroffen, bevor es irgendeine Untersuchung gegeben hatte. Aber wen wundert das? Hatte doch der damalige Bundeskanzler Schmidt schon im Sommer des gleichen Jahres auf einer SPD-Tagung in Hamburg das gleiche erklärt.

Während sich in puncto Planfeststellung nichts weiter tat, wurden alle möglichen Bohrungen zur übertägigen Erkundung des Salzstockes durchgeführt. Schließlich rückte der Zeitpunkt näher, an dem eine Genehmigung für die Abteufung der Bergwerksschächte erteilt werden mußte. Zuständig für diese Genehmigung war der FDP-Politiker Gerhard Baum, damals Innenminister der Bundesrepublik.

Bereits im Vorfeld gab es einen für die Genehmigungsbehörde äußerst peinlichen Vorfall: Am 23. Juni 1980 wurde der damalige Hamburger Geschichtsprofessor Helmut Bley im Speisewagen eines Intercity zwischen Dortmund und Hannover unfreiwillig Zeuge eines Gespräches zwischen fünf Herren. Gegenstand der lautstarken Unterhaltung war das Vorgehen beim Abteufen der Schächte in Gorleben. Professor Bley wurde neugierig und machte sich hinter seiner Zeitung Notizen. Bei den Herren handelte es sich unter anderem um ein Mitglied des Ministeriums, der sich als zuständig für die Genehmigung erklärte. Ein anderer war der uns bereits bekannte Prof. Heintz, Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung bei der PTB. Diskutiert wurde das Thema: "Wie kann man ein Planfeststellungsverfahren umgehen?" Es konzentrierte sich an der Frage der Schachtbreite. Der Beamte argumentierte, daß eine Breite von 3,50 bis 4 m für die Erkundung sicherlich zu tolerieren sei. Die von der PTB gewünschte Breite von 7,50 m mache dagegen nur Sinn, wenn der Schacht nicht nur für die Erkundung, sondern auch für das Endlager genutzt werden solle. Er versprach bei der Genehmigung jedes Entgegenkommen.

In dem Gedächtnisprotokoll, das Professor Bley der damaligen BI-Vorsitzenden Marianne Fritzen zuschickte, hieß es: "Eine vorgeschlagene Variante, die ich nicht verstanden habe, wurde von dem Ministerialen so beantwortet: �Nein das geht nicht, das würde zu sehr auffallen�. Kurz vor Hannover zog dann einer der Betreiber das Resümee: Der Weg, den wir gehen müssen, ist also klar. Wir besorgen uns ein Gutachten, das eine Schachtbreite von 7,50 m für die Erkundung für notwendig oder wünschenswert erklärt." Damit war klar, was die BI schon immer vermutet hatte: In Gorleben sollte unter dem Deckmantel der Erkundung ein Endlager gebaut werden.

Das Breuer-Gutachten

Was Journalisten für einen handfesten Skandal hielten, wurde von der PTB als "ganz normales Gespräch" heruntergespielt. Im übrigen habe ja der Bundesinnenminister bei der Genehmigung das letzte Wort. Innenminister Baum, offenbar selbst im Zweifel über die Vorgehensweise, wollte sichergehen, keinen Fehler zu machen. Er beauftragte deshalb den Trierer Staatsrechtler Professor Rüdiger Breuer mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Genehmigung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk: Das 270000 Mark teure Gutachten lag rechtzeitig im Juni 1981 auf dem Tisch. Der Autor führte auf 65 Seiten aus, warum und weshalb eine Planfeststellung vor dem Abteufen der Schächte erfolgen müsse. Das Gutachten gipfelte in der Aussage: "Auch das Gebot grundrechtskonformer Verfahrensgestaltung stützt das Erfordernis der vorherigen, dem Schachtbau vorgeschalteten Planfeststellung. Andernfalls würde klagebefugten Dritten die grundrechtsrelevante vorgängige Verfahrensbeteiligung abgeschnitten." Im Klartext: Beim Planfeststellungsverfahren können Bürger, Behörden oder Gemeinden Einwendungen erheben, die bearbeitet und entschieden werden müssen.

Wahrscheinlich war es insbesondere dieser letzte Absatz, der dazu führte, daß das Gutachten in der Schublade verschwand und nach anderen Möglichkeiten Ausschau gehalten wurde. Da kam der Göttinger Professor Dietrich Rauschning mit einem Vortrag vor Lüchow-Dannenberger Kommunalpolitikern gerade recht. Er erklärte die Ansicht Breuers für Unsinn und meinte, solange man Anlagen baue, die sowohl der Erkundung als auch dem geplanten Endlager dienen würden, sei eine Planfeststellung überflüssig und man könne sehr wohl nur nach dem Bergrecht bauen. Wörtlich hieß es: "Bei dieser Sach- und Rechtslage bin ich der Auffassung, daß das Abteufen des Erkundungsschachtes (...) der bergrechtlichen Betriebsplanpflicht und der Bergaufsicht unterliegen, nicht aber einem atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluß."

Für Gerhard Baum war das die Rettung aus dem Dilemma. Erleichtert wurde die Anregung aufgegriffen und die entsprechende Genehmigung erteilt. Nun baut die DBE in Gorleben ein "Bergwerk zur Aufsuchung von Bodenschätzen." Im Nachsatz heißt es: "Ob die gefundenen Bodenschätze einer Verwendung zugeführt werden, ist nicht relevant." Im Herbst 1986 wurde der erste Kübel aus Schacht I gefördert. Anläßlich des zu diesem Ereignis stattfindenden Kübelfestes erklärte der damalige Forschungsminister Heinz Riesenhuber: "Auch ein Loch im Boden kann ein Bodenschatz sein." Na also, nun wissen wir doch, was gesucht wird: Auf die Löcher kommt es an!

Selbstverständlich haben die Schächte den gewünschten Durchmesser von 7,50 Meter. Das Salz, das beim Bau des Bergwerkes aus dem Untergrund gekratzt wird, wird zu gigantischen Bergen aufgetürmt. Seither wird von offizieller Seite streng darauf geachtet, immer von einem "Erkundungsbergwerk" zu reden. Würde man offen vom Bau eines Endlagers reden, so würde das kunstvolle Kartenhaus der bergrechtlichen Genehmigungen zusammenbrechen. Dennoch werden bei der Betriebsgenehmigung für die Atomkraftwerke die Aktivitäten in Gorleben sehr wohl als "Fortschritte beim Bau eines Endlagers" anerkannt.

Sie gelten als "Entsorgungsvorsorge-nachweis", der den jeweiligen Weiterbetrieb garantiert.

DWK-Salander verplappert sich

Immer gelang es allerdings auch den Betreibern nicht, diesen Kurs durchzuhalten. Manchmal verplapperten sie sich. Ein solches Mißgeschick passierte dem damaligen DWK-Vorsitzenden Dr. Carsten Salander anläßlich eines Studienseminars der Evangelischen Akademie Oldenburg in Rastede im August 1986. In seinem Vortrag stellte er die Behauptung auf, der Salzstock in Gorleben sei bestens geeignet für die Endlagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen. Er kenne keinen einzigen Wissenschaftler, der etwas gegen den Salzstock zu sagen wüßte. Seine Aussage gipfelte in dem Satz: "Natürlich bauen wir das Endlager. Oder glauben Sie, wir würden 2,6 Milliarden Mark zum Fenster hinauswerfen?"

So ganz nebenbei verriet Dr. Salander den Seminarteilnehmern auch, warum er überhaupt Atomphysiker geworden sei. Bei Kriegsende hätten die US-Armisten ihn als Fünfzehnjährigen zusammen mit anderen Jugendlichen gezwungen, die Leichen von Soldaten aus den Wäldern zu bergen. Aus dieser Zeit rühre sein Haß auf die Amerikaner. Dieser Haß sei noch dadurch bestärkt worden, daß die Siegermächte sich erlaubt hätten, das Nachkriegsdeutschland von der Teilnahme an der Atomindustrie auszuschließen. Es sei damals in der Bundesrepublik nicht einmal möglich gewesen, Atomphysik zu studieren. Das hätte ihn, Salander, erst Recht dazu bewogen, Atomphysiker zu werden.

Unterstützt in seiner positiven Beurteilung des Gorlebener Salzstocks wurde Dr. Salander damals vom Staatssekretär Dr.Wagner vom Bundesumweltministerium, der auf der gleichen Veranstaltung erklärte: Das Problem der Entsorgung sei bestens gelöst, das Endlager sei im Bau und stünde spätestens in zehn Jahren zur Verfügung (EJZ 4.9.86). Diese Aussagen kann man auf zwei verschiedene Weisen interpretieren: Entweder man tut sie als bloße Zweck- und Propagandalüge ab. Oder man bemerkt, daß da jemand mal die Wahrheit gesagt hat: daß nämlich in Gorleben kein Erkundungs-, sondern ein Endlagerbergwerk gebaut wird.

 

Das Niedersächsische Berggesetz wird passend gemacht

Nachdem das eine Problem glücklich gelöst war, nämlich die Frage der Genehmigung, wurde man auf das nächste aufmerksam. Nach dem Niedersächsischen Bergrecht, das noch auf das alte königliche Hannoversche Bergrecht zurückging, erstreckte sich das Eigentum an Grund und Boden auch in den Untergrund - gewissermaßen bis zum Mittelpunkt der Erde. Damit unterschied sich die Rechtslage in Niedersachsen von der im übrigen Bundesgebiet. Für das geplante Endlager und insbesondere für das Erkundungsbergwerk war es deshalb notwendig, in den Besitz des unter der Oberfläche liegenden Salzes zu gelangen.

Nun haben wir ja schon festgestellt, daß Schwierigkeiten, die sich der Atomindustrie in den Weg stellen, am einfachsten zu lösen sind, indem man das entsprechende Gesetz ändert. Also wurde auch in diesem Punkt nach der bewährten Methode verfahren und das Niedersächsische Berggesetz dem Bundesberggesetz angeglichen. Im Januar 1982 trat die Änderung in Kraft, so daß nun auch das Gorlebener Salz Eigentum des Staates war

Allerdings war es nicht möglich, die bisherigen Besitzer ohne weiteres zu enteignen. Deshalb wurde ihnen eine Frist gesetzt, bis zu der sie ihre Salzrechte eintragen lassen konnten. Bis auf wenige, die den Termin verschlafen hatten, machten die hiesigen Grundbesitzer von diesem Angebot Gebrauch. Inzwischen hat die DBE diesen Leuten die Rechte abgekauft, von denen sie ja sowieso keinen Nutzen hatten. So mancher Bauer hat auf diese Weise ein ansehnliches Geschäft gemacht. Nur Graf Bernstorff und die Kirchengemeinden in der Region um Gorleben weigerten sich beharrlich, ihre Salzrechte herzugeben.

 

Ein Gutachter wird kaltgestellt:

Der Fall Duphorn

Natürlich gab es auch zahlreiche Gutachten zur Eignung des Salzstockes. Doch die Aussagen kritischer Wissenschaftler, die bei den zahlreichen Anhörungen vor den Bundestagsausschüssen und dem Niedersächsischen Landtag zumeist in der Überzahl waren, wurden grundsätzlich als "unqualifiziert" abgetan. Dabei schreckte man auch vor Verunglimpfung und Kaltstellung unliebsamer Professoren nicht zurück. Ein besonderes krasses Beispiel ist der Umgang mit dem Kieler Geologen Professor Klaus Duphorn, einem international anerkannten und von der Bundesregierung schon mehrfach beschäftigtem Wissenschaftler.

Prof. Duphorn wurde von der PTB beauftragt, ein Gutachten zur Geologie des Quatärs für den Salzstock in Gorleben zu erstellen. Grundlage der Beurteilung waren die Ergebnisse der bereits erfolgten zahllosen Bohrungen und oberirdischen Untersuchungen, einschließlich der vier Tiefbohrungen. Seine Expertise aus dem Jahre 1982 mündete in zehn Thesen, die alle mit den Worten begannen: "Wir können nicht für einen Salzstock plädieren ..." und in dem Abschlußsatz gipfelten: " ... können wir nur einen Ratschlag geben: Erkundung anderer Lagerstätten."

Schon 1981 hatte Professor Duphorn auf einer Veranstaltung in Lüchow das Versprechen abgegeben: "Wir werden den Salzstock nicht gesundbeten." Er gab dieses Versprechen auch im Namen seiner Auftraggeber, der PTB und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, ab. Als er, der Atombefürworter, jedoch nach intensiven Untersuchungen schließlich zu der Erkenntnis kam, der Salzstock Gorleben sei für die Aufnahme radioaktiver Abfälle völlig ungeeignet, verwandelte sich der einstmals ehrenvolle Auftrag in eine ernsthafte Gefahr für seine wissenschaftliche Reputation.

In einem anonymen Pamphlet aus dem Forschungsministerium wurden die Ergebnisse als bloße "Behauptungen" gewertet. Man äußerte Zweifel an seiner wissenschaftlichen Qualifikation und warf ihm vor, seine Befugnisse überschritten zu haben. Er habe den Auftrag gehabt, Erkenntnisse zu sammeln. Er hätte weder das Recht, noch die Aufgabe, diese Erkenntnisse zu beurteilen. Das hätte er gefälligst Leuten zu überlassen, die etwas davon verstünden. Duphorn beschwerte sich, man habe ihn in einer Weise kritisiert, "die einem Ministerium nicht angemessen ist."

Duphorns Auftrag wurde nicht, wie geplant, verlängert. Vermutlich, um ihn aus dem Weg zu haben, schickte man ihn in die Wüste - genauer in die Eiswüste der Antarktis. Trotz aller Einschüchterungsversuche blieb er jedoch unerschütterlich bei seiner Aussage: Der Salzstock Gorleben ist ungeeignet.

 

Die seltsame Wandlung eines Kritikers: der Fall Hermann

Wie Professor Duphorn haben sich im Laufe der Zeit immer mehr Wissenschaftler gegen die "Eignungshöffigkeit" des Salzstockes bei Gorleben ausgesprochen. Auf der 137. Hauptversammlung der altehrwürdigen Deutschen Geologischen Gesellschaft im Herbst 1985 beschäftigten sich 400 Professoren, Doktoren und Ingenieure einen Tag lang mit dem Salzstock. Während Duphorn auch hier vehement seine Forderung wiederholte, die Untersuchungen in Gorleben zu beenden, griff der bereits zitierte Göttinger Professor Hermann, in der Wissenschaft als "Salzpapst" bekannt, die Bundesregierung scharf an. Seine Worte: "Wer heute noch sagt, es gäbe ein weltbestes Endlagermedium oder Endlagerkonzept, der betreibt Propaganda, keine Wissenschaft."

Selbst Dr. Werner Jaritz (BGR), seit Jahren mit dem Endlagerprojekt befaßt und sein glühendster Befürworter, räumte am Rande der Tagung ein, daß vergleichende Untersuchungen mehrerer Salzstöcke nötig gewesen wären: "Die vergleichende Untersuchung mehrerer Standorte wurde aus politischen Gründen übersprungen."

Professor Hermann hatte sich bereits vorher gegen die "Eignungshöffigkeit" des Salzstockes Gorleben ausgesprochen. In einer Stellungnahme für den Innenausschuß des Deutschen Bundestages forderte er erstens feste Kriterien für einen Endlagerstandort, zweitens vergleichende Untersuchungen an anderen Standorten und drittens ein intaktes Mehrbarrierensystem: "Die Übertageerkundung in Gorleben hat eindeutig ergeben, daß weder das Deckgebirge, noch der Salzstock vollwertige Barrieren bilden. Daher existiert in Gorleben kein für Endlagerzwecke zu forderndes Mehrbarrierensystem".

Es soll nicht verschwiegen werden, daß Professor Herrmann seit einiger Zeit von seiner damaligen Haltung abgerückt ist. Während einer Anhörung 1995 im Informationskreis Gorleben, der aus Kommunalos aus Gorleben, Gartow und dem Kreistag besteht, erklärte er, er habe sich geirrt. Das ist nun allerdings schwer verständlich. Immerhin hatte es seine Aussage damit begründet, der beste Kenner der norddeutschen Salzstöcke zu sein - was er auch noch immer ist. Sicherlich hängt es nicht damit zusammen, daß man ihm in Clausthal-Zellerfeld ein komfortables eigenes Institut gebaut hat.

 

Bohrkerne vorübergehend verschwunden: der Fall Jessberger

Als nächstes wäre das Gutachten von Professor Jessberger zu nennen. Er war beauftragt, für die BGR anhand der bei den Tiefbohrungen gezogenen Bohrkerne ein Gutachten über die Geologie aus dem Tertiär zu erstellen. Aus dem Gutachten ging hervor, daß Prof. Jessberger alle Bohrkerne zur Verfügung standen - mit Ausnahme einiger Bohrkerne aus dem Teufenbereich 228 bis 239 m. Auf mehrfaches Nachfragen wurde immer wieder behauptet, die Bohrkerne seien nicht vorhanden.

Nun handelte es sich um einen Tiefenbereich, für den schon Duphorn vor dem Auftreten unkontrollierbarer Gebirgsschübe gewarnt hatte. Da sich die Abteufung des Schacht I diesem Gebiet näherte, riet Jessberger dringend zur Durchführung zusätzlicher Untersuchungen, was die DBE jedoch nicht für erforderlich hielt. Erst als unvorhergesehene Gebirgsbewegungen auftraten, bei denen es zum Herausbrechen von Gestein kam, wurden im Eiltempo Untersuchungen durchgeführt. Leider kam das Ergebnis einen Tag zu spät. Am Tag zuvor, am 12.5.87, hatte ein Stützring dem Druck nicht standgehalten, einen Bergmann erschlagen und einige weitere schwer verletzt. Es kam zu einer Unterbrechung der Arbeiten am Endlager bis 1989.

Die verschwundenen Bohrkerne sind inzwischen wieder aufgetaucht. Die BGR behauptet, sie seien immer vorhanden gewesen. Auf meine Frage, weshalb Professor Jessberger die Bohrkerne nicht untersuchen konnte, antwortete mir Dr. H. Ventzlaff von der BGR: "Wir geben doch unsere Beweise nicht aus der Hand." Was immer das zu bedeuten hat.

 

Die Warnungen in den Wind geschlagen: der Fall Grimmel

In diesem Stil könnte es noch seitenweise weitergehen - etwa mit den Aussagen des Hamburger Geologen Professor Eckhard Grimmel. Unter vielen weiteren Aufsätzen und Gutachten von Prof. Grimmel seien hier nur seine Ausführungen anläßlich des Endlagerhearings der Niedersächsischen Landesregierung im September 1993 in Braunschweig erwähnt. Grimmel zählte eine ganze Liste von endlagergefährdenden Eigenschaften von Salzstöcken auf wie beispielsweise ihre Inhomogenität, die hohe Wasserlöslichkeit von Stein- und Kalisalz, die hohe Wärmeempfindlichkeit, die chemische Aggressivität heißer Salzlösungen und die Gefahr der radiolytischen Zersetzung von Steinsalz. Sein Fazit: "Der Verfasser empfiehlt aus diesen und noch weiteren Gründen nicht nur, die Erkundung des Salzstockes Gorleben zu beenden, sondern auch auf die Erkundung anderer Salzstöcke zu verzichten, da die Barrierewirkung eines Salzstockes zu gering ist, um eine Langzeitsicherung eines atomaren Endlagers zu gewährleisten."

Alle diese negativen Stellungnahmen konnten die Bundesregierung jedoch nicht beeindrucken. Noch immer wird behauptet, alle Untersuchungen hätten die ?Eignungshöffigkeit� bestätigt. Ob es allerdings ausreicht, sich angesichts der komplexen und für Millionen Jahre die Menschheit gefährdenden Materie auf das Prinzip Hoffnung zu verlassen, ist mehr als zweifelhaft. Doch man braucht "Fortschritte" beim Bau des Endlagers, um die Atomkraftwerke weiter betreiben zu können. Und nur darauf kommt es an.

 

Ein maßgeschneidertes Atomgesetz:

Lex Bernstorff

Es könnte alles so schön in Ordnung sein, gäbe es nicht in Gartow diesen halsstarrigen Grafen Bernstorff, der seine Salzrechte partout nicht verkauft. Man erinnere sich: Schon als die DWK versuchte, das Gelände für das NEZ zusammenzuraffen, hatte Bernstorff sich quergestellt und nicht verkauft. Dieses Problem hatte sich für die Betreiber allerdings von selbst gelöst, nachdem die WAA zu den Akten gelegt worden war. Doch nun hatte man mit dem Salz wieder das gleiche Theater! Mitten durch den Salzstock erstreckt sich ein breiter Streifen, der Graf Bernstorff gehört, und wieder will er nicht verkaufen. Außer dem Grafen gehören auch den Kirchgemeinden kleine Teile des Salzstockes, und auch die wollen sie nicht hergeben. Seit Jahren bemüht sich nun die DBE im Namen der Bundesregierung, in den Besitz der Salzrechte zu gelangen. Doch bis heute wurden alle Enteignungsversuche abgewehrt. Der Haken an der Geschichte: Da man doch nur "erkundet", gab das Gesetz keine Handhabe dafür. Eine Enteignung wäre nur beim Bau eines Endlagers möglich gewesen. Doch das durfte so nicht gesagt werden - weil dann ... Wie gehabt. Kennen Sie das alte Sprichwort? Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

Aber da bot sich ja wieder die Leiter, um aus dem Loch herauszukommen. Man hatte doch die besten Erfahrungen mit Gesetzesänderungen gemacht, warum nicht auch in diesem Fall? Und so dachte sich Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) eine "Lex Bernstorff" aus, die die Interessen der Atomindustrie in mustergültiger Weise bedient. Danach kann nun auch zum Zwecke der Erkundung enteignet werden. Die Gesetzesänderung wurde innerhalb weniger Monate durch die parlamentarischen Instanzen gejagt und trat im Mai 1998 in Kraft.

Zwar waren die Mitglieder des Bundesrats mehrheitlich der Meinung, daß die Gesetzesnovelle ihrer Zustimmung bedurft hätte, da bisherige Kompetenzen der Länder wie beispielsweise das Bergrecht ausgehebelt worden seien. Dennoch wurde das Vorhaben mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit und ohne die Zustimmung des Bundesrats durchgepaukt. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluß, daß das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt - und so wird es wohl Klagen beim Bundesverfassungsgericht geben. Bis heute haben Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ihre Klageabsicht bekundet. Niedersachsen - obgleich unmittelbar betroffen und obwohl die SPD Regierung den Salzstock für ungeeignet erklärt - hält zunächst still.

 

Salinas - oder was man mit einem Salzstock auch noch machen kann

Schon kurz nach Bekanntgabe von Gorleben als Standort für ein atomares Endlager entstand unter den örtlichen Atomgegnern die Idee, Salz zu fördern und auf diese Weise den Salzstock selbst zu nutzen. Aus diese Weise sollte den Plänen, Gorleben zum Atomklo der Nation zu machen, ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings wurde dieser Gedanke zunächst belächelt und als Scherz abgetan. Denn erstens herrschte nicht gerade Salzmangel im Lande, und zweitens kostet ein solches Vorhaben eine Menge Geld. Und woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Erst 1996 begann eine Gruppe beherzter und kompetenter Leuten, die "Schnapsidee" vergangener Jahre auf die Möglichkeit der Realisierung abzuklopfen. Sie planten, über den bundesweiten Verkauf von Gesellschaftsanteilen das nötige Geld zusammenzubekommen, um Gorlebensalz zu fördern und zu vermarkten. So wurde im August 1996 die Salinas Salzgut GmbH gegründet. Motto: "Besser Salz fördern als Atommüll lagern!" Mit Graf Bernstorff wurde ein Pachtvertrag über eine direkt über dem Salzstock gelegene Waldfläche abgeschlossen. Mitgepachtet wurde auch das darunter liegende Salz.

Es folgte eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Das Medieninteresse war ungewöhnlich groß. Salinas wurde als eine "andere Form des Widerstands" begriffen und entsprechend honoriert. Die Nachfrage nach Gesellschaftsanteilen war überwältigend. Manch einer, der - aus welchen Gründen auch immer - seinen Protest nicht öffentlich auf der Straße demonstrieren wollte oder konnte, sah nun durch den Kauf eines oder mehrerer Anteile einen guten Weg, sich am Widerstand zu beteiligen. Denn nach Bergrecht hat die Förderung von Bodenschätzen Vorrang vor der Erkundung. Nun rächte sich, daß die Betreiber aus taktischen Gründen die Errichtung des Endlagers als Bau eine angeblich rein wissenschaftlichen Erkundungsbergwerks nur nach Bergrecht hatten genehmigen lassen.

Doch mit dem neuen Atomgesetz versucht die Bundesregierung nun - praktisch auf einen Schlag - sämtliche juristischen Hindernisse für ein Atomendlager in Gorleben aus dem Weg zu räumen. In der Gesetzesnovellierung vom Mai 1998 wurde nämlich nicht nur nachträglich eine Rechtsgrundlage geschaffen, um Bernstorff auch zum Zwecke der "vorläufigen Standorterkundung" zu enteignen. Im Paragraph 9g des geänderten Gesetzes heißt es nun auch, daß in dem Planungsgebiet für ein Endlager "wertsteigernde ... Vorhaben" nicht vorgenommen werden dürfen. Diese Lex Salinas hat einzig und allein den Sinn, der Salzgewinnung in Gorleben einen Riegel vorzuschieben. Noch aber bleibt die Hoffnung, daß eine zukünftige Bundesregierung das neue Atomgesetz wieder rückgängig macht.

Ich weiß, daß ich nichts weiß
(Sokrates)

Seit der Benennung des Salzstockes Gorleben als Standort für ein Atommüll-Endlager sind mehr als zwanzig Jahre vergangen. Zwanzig Jahre, in denen die Untersuchungen am Salzstock kontinuierlich fortgeführt wurden. Fortgeführt trotz vieler Rückschläge wie dem Schachtunglück, den wiederholten Laugeneinbrüchen beim Bau der Erkundungsschächte und ungeachtet aller Zeitverzögerung und eskalierender Kosten. Da die meisten Gutachten aus den Anfangszeiten der Erkundung stammen, fragt sich natürlich, ob die beteiligten Wissenschaftler durch die neuen Erkenntnisse ihre Meinung geändert haben.

Seit 1990 haben sich die politischen Verhältnisse sowohl im Landkreis als auch in Niedersachsen grundlegend gewandelt. In Niedersachsen gab es nach langer Zeit eine Ablösung der CDU-Regierung mit Ministerpräsident Albrecht an der Spitze, der immerhin Gorleben " verbrochen" hatte. Statt dessen übernahm eine Koalition aus SPD und Grünen das Ruder. Umweltministerin wurde Monika Griefahn (SPD), eine ehemalige Greenpeace-Aktivistin und erklärte Atomkraftgegnerin.

Sowohl der SPD-Ministerpräsident Gerhard Schröder, als auch Monika Griefahn erklärten, daß sie den Gorlebener Salzstock für ungeeignet hielten und bekundeten ihren Willen, weiteren Untersuchungen einen Riegel vorzuschieben, soweit es ihnen möglich wäre. Das galt auch für das zweite in Niedersachsen geplante Endlager "Schacht Konrad" in Salzgitter. Um diese Absicht zu untermauern, veranstaltete das Niedersächsische Umweltministerium 1993 noch einmal ein großangelegtes Hearing, zu dem die meisten der bis dahin mit dem Endlagerung befaßten Wissenschaftler aus dem In- und Ausland geladen waren.

Es ist bezeichnend für die Einstellung der damaligen Bundesregierung, vielleicht auch für ihre Furcht vor unliebsamen Erkenntnissen, daß das Bundesumweltministerium nicht nur die Teilnahme an dem Hearing ablehnte, sondern darüber hinaus allen nachgeordneten Institutionen die Teilnahme an der Veranstaltung untersagte. Sogar ausländischen Partnern wurde nach Aussage des Leiters der Veranstaltung, Ernst Ulrich von Weizsäcker, nahegelegt, ihr Auftreten in Braunschweig sei unerwünscht.

Fazit der Anhörung war: An der Meinung der Wissenschaftler hatte sich im Prinzip nichts geändert hat. Die bisherigen Kritiker sahen sich durch die gewonnenen Erkenntnisse bestätigt, ja bestärkt. Auch die übrigen Herren (es gab nur Herren) waren nicht bereit, sich vorbehaltlos für die Eignung des Salzstockes Gorleben auszusprechen. Sie mochten ihm lediglich nicht unbedingt die "Eignungshöffigkeit" absprechen.

Die größte Uneinigkeit gab es bei der Frage, ob Salz als Endlagermedium überhaupt geeignet sei. Unbestritten war die Feststellung, daß die Benennung von Gorleben als Standort voreilig, unwissenschaftlich und im Prinzip unverantwortlich war. Monika Griefahn sagte dazu in Braunschweig: "Wenn ein Rennpferd nur drei Beine hat, muß man nicht noch die Zähne untersuchen, um festzustellen, daß es nicht rennen kann." Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" titelte daraufhin am 24.9.93: "Suche nach sicherem Endlager beginnt erst".

Trotz unterschiedlicher Meinungen waren sich alle Wissenschaftler dahingehend einig, daß nur ein Ausstieg aus der Atomenergienutzung garantieren könne, ohne Zeitdruck und ohne drängende Sachzwänge nach dem besten der schlechten Endlagermöglichkeiten zu suchen. Der Leiter der Anhörung, Ernst Ulrich von Weizsäcker, drückte es in seiner Einleitung so aus: "So entsteht im politischen Raum unvermeidlich die Frage, ob man nicht die Endlagerfrage bewußt mit einem zeitlich und mengenmäßig wohldefinierten Ausstiegsbeschluß verknüpfen könnte. Denn dann hätten all diejenigen, die nur mit dem größten Horror an die Aufgabe denken, ein Endlager für zehntausend, hunderttausend oder gar eine Millionen Jahre sicher anzulegen, wenigstens das gute Gefühl dabei, daß dieser Horror nicht mehrfach, sondern wenigstens nur einmal in unserem Lande auftaucht." Allgemein wurde auf dem Hearing gefordert, ein neues Anforderungsprofil für ein atomares Endlager zu formulieren und auf dieser Grundlage ein neues Auswahlverfahren in Gang zu setzen.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine Literaturstudie, die die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im August 1995 veröffentlichte und in der Alternativen zu Gorleben unter die Lupe genommen wurden. Von 41 untersuchten Salzstöcken blieben vier übrig, die nach Ansicht der Geologen in die weitere Diskussion einzubeziehen seien. Gorleben selbst ist in diesem Bericht interessanterweise überhaupt nicht erwähnt, obgleich es nahegelegen hätte, es als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Es ist nicht schwer, die Gründe dafür zu erraten: Eines der laut BGR wichtigsten Kriterien, die vollständige Überdeckung mit Ton, wird in Gorleben nicht erfüllt. Allein aus diesem Grund wäre Gorleben rasch und eindeutig aus dem Auswahlverfahren herausgeflogen. Seine anderen negativen Eigenschaften (beispielsweise die Existenz einer Rinne im oberen Teil des Salzstockes und das relativ geringe verfügbare Volumen) hätten die Wissenschaftler gar nicht erst heranziehen müssen.

Doch ungeachtet aller Kritik hielt die bisherige Bundesregierung am Salzstock Gorleben fest. Inzwischen sind die beiden Bergwerksschächte bis ins Salz abgeteuft und ausgebaut, die untertätige "Erkundung" geht mit dem Auffahren riesiger Hallen und dem Bau von untertätigen Werkstätten voran. Die Landesumweltministerin Griefahn scheiterte mit mehreren Versuchen, den Bau des Endlagers zu stoppen, an Weisungen aus Bonn. Für mehrere, von ihr angeordnete Unterbrechungen wurde das Land von der Betreiberfirma auf Millionen Schadenersatz verklagt. Schließlich gab sie ihren Widerstand auf. Es kam zu einem Unterwerfungsvertrag mit der Atomindustrie, in dem sich das Niedersächsische Umweltministerium hinsichtlich der PKA und der Castor-Transporte zum Wohlverhalten verpflichtete. Im Gegenzug erklärten sich die Atombetreiber dazu bereit, vorläufig auf die Millionenforderungen zu verzichten.

Inzwischen haben sich die politischen Verhältnisse grundlegend verändert. Die SPD hat die Bundestagswahlen im September 1998 haushoch gewonnen. Unter einer rot-grünen Bundesregierung könnten in der Atompolitik die Karten neu gemischt werden. Seit Jahren hat Gerhard Schröder als niedersächsischer Ministerpräsident immer wieder erklärt, daß er den Salzstock Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle für ungeeignet hält. Allein schon aus konzeptionellen und wirtschaftlichen Gründen, so forderte er in einer Rede vom 8.11.1995 im Niedersächsischen Landtag, müßten die Arbeiten am Endlager eingestellt werden. Sollte er sich als Bundeskanzler an seine früheren Einsichten halten, besteht die Hoffnung auf ein Ende des Gorleben-Desasters. Es ist keine Frage: Die Zukunft wird spannend.

Zitiertitel:
Lilo Wollny: Es wird wie ein Kartenhaus zusammenbrechen - 20 Jahre Lügen, Tricks und Größenwahn - Der Atommüllskandal von Gorleben. Erschienen 1998

 


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